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Bundesfachgruppensitzung Ofen- und Luftheizungsbau in Potsdam

 


Wie jedes Jahr trafen sich die Mitglieder der Bundesfachgruppensitzung im Oktober in Potsdam. Viele Themen standen auf der Tagesordnung. Über die wichtigsten Punkte wollen wir im nachfolgenden Beitrag berichten.


Nach einer Schweigeminute zu Gedenken an den Kollegen und Freund Ulrich Gerding eröffnete der stellvertretende Bundesfachgruppenleiter Martin Tischler die Bundesfachgruppensitzung Ofen- und Luftheizungsbau in Potsdam. Danach ging es aber gleich an die Arbeit.
Erster und wichtigster Punkt der Tagesordnung war die Wahl des neuen Bundesfachgruppenleiters. Herr Martin Tischler, der seit 2002 Mitglied der Bundes-fachgruppe ist, wurde mit großer Mehrheit zum neuen Vorsitzenden gewählt. Das Amt des Stellvertreters übernahm Jens Hilt aus NRW. Hilt machte 1995 im Alter von 23 Jahren seinen Meister. Seit nun zwei Jahren hat er den Landesvorsitz in NRW.

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Eine weitere Neuigkeit war die Vorstellung des seit Juli tätigen Referenten für Klimatechnik, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Erneuerbare Energien beim Zentralverband SHK, Tim Froitzheim. Im Anschluss an sein Diplom in „Geoökologie“ schrieb sich der heute Dreißigjährige an der Universität Kassel für den Studiengang „Regenerative Energien und Energieeffizienz“ ein. Zum Ende seines Studiums war er bei der Firma Solvis GmbH & Co. KG aus Braunschweig beschäftigt.

Schornsteinfegerwesen
Zu den aktuellen bundespolitischen Themen berichtete der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des ZVSHK An-dreas Müller.
Die Wettbewerbssituation mit dem Schornsteinfeger- wesen spitzt sich immer weiter zu. Es wurden Beschwerdestellen in den einzelnen Ländern eingerichtet, bei denen die Ofenbauer Schornsteinfeger melden können, die unlauteren Wettbewerb betreiben. Diese Fälle werden in einem „Schwarzbuch“ gelistet, das an das Bundes-wirtschaftsministerium weitergegeben wird. Die Bufa-Mitglieder berichteten von konkreten Fällen aus den einzelnen Ländern und sind sich darüber einig, dass die Dunkelziffer wesentlich höher liegt, da die meisten Fälle nicht oder nur schwer nachweisbar sind. Eine strenge Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde wäre daher wünschenswert.

Verbändevereinbarung
Die Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerks führt unter anderem zur teilweisen Aufhebung des Nebenerwerbsverbotes für Bezirksschorn-steinfegermeister bzw. bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Um die erwarteten Anträge von Betrieben des Schornsteinfeger-Handwerks zur Teileintragung nach § 7a HwO einheitlich zu behandeln und so ein bundesweit gleich hohes Niveau der Qualifikation der Quereinsteiger aus dem Schornsteinfeger-Handwerk zu gewährleisten, haben die zuständigen Zentralverbände, Bundesinnungsverband des Schornsteinfeger-Handwerks und Zentralverband SHK, an einer Verbändevereinbarung gearbeitet.
Aktueller Sachstand: Bedauerlicherweise haben beide Verbände nach einem letzten Verhandlungstermin am 26.10.2010 feststellen müssen, dass eine Einigung für diesen Bereich nicht zustande kommt. Gleichwohl hat der ZVSHK für die Handwerksrollen-Eintragung von Schornsteinfegermeistern nach § 7a HwO eine Empfehlung zur Beurteilung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten herausgegeben. Zwischenzeitlich hat auch der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) den Handwerkskammern empfohlen, bei Eintragungsverfahren die ZVSHK-Empfehlung zugrunde zu legen.


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Energiekonzept der Bundesregierung
Andreas Müller berichtete ausführlich über das Energiekonzept der Bundesregierung. Eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik erfordere erhebliche Modernisierungsinvestitionen in den nächsten Jahren. Für innovative Technologien bei der Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung von Energie werden ab 2011 zusätzliche Mittel im Rahmen des Energiekonzepts bereitgestellt, die für Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Forschung, nationalen Klimaschutz sowie weitere Handlungsfelder des Energiekonzepts eingesetzt werden. Grundlage der Finanzierung sind insbesondere die Mehreinnahmen aus der Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke sowie ab 2013 Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate. Die Überschüsse werden vermutlich geringer ausfallen als die
3 Mrd. Euro (1,6 Mrd. Euro aus CO2-Zertifikaten und
1,4 Mrd. Euro Brennstoffsteuer), mit denen der Bund bereits heute rechnet. Andreas Müller erklärte, dass die Fördersituation für die gesamte SHK-Branche schwierig einschätzbar sei.

EUP-Label
Im Gegensatz zum Herstellerlabel sind die Anforderungen bei der Vergabe eines „Systemlabels“ für vom Handwerk aus Einzelkomponenten zusammengestellten Systemen nach wie vor nicht eindeutig geklärt, berichtet Andreas  Müller. Zum Beispiel erhalten Wasserspeicher und solarthermische Anlagen, die in Kombination von großen Herstellern angeboten werden, ein besseres Ökolabel, als die vom Fachhandwerker einzeln zusammengestellten Systeme.

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Marktanreizprogramm
Andreas Müller erklärte zum Verlauf des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien, dass der Großteil der zugesagten Darlehen mit Tilgungszuschüssen im Jahr 2010 für den Ausbau der Wärmenetze und für Biomasse-Anlagen zur Wärmeerzeugung verwendet wird. Für die Wärmenetze wurden mit 127,82 Mio. Euro 56 % der Gesamtausgaben aufgewendet. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum vom 1.1.2010 bis 30.9.2010.

1. BImSchV
Tim Froitzheim stellte die vom Gesetzgeber herausgegebene Begründung zur 1. BImSchV vor. Dort wird die Definition für den Begriff „Einzelraumfeuerungsanlage“ genau erläutert. Zu den Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe zählen Einzelraumöfen, wie Kamin-, Kachel- und Pelletöfen, Heizkamine, offene Kamine und Herde mit oder ohne indirekte beheizte Backvorrichtung. Innerhalb der Kategorie der Einzelraumfeuerungsanlage sind zusätzlich die Grundöfen herauszustellen.
Des Weiteren sind unter Anlage 4 Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe der 1. BImSchV auch Pelletöfen mit Wassertasche aufgelistet. Der Gesetzgeber betrachtet selbst wassergeführte Anlagen nicht als Zentralheizung, da die Grenzwerte für diese Anlagen unter Einzelraumfeuerungsanlagen zu finden sind. Technisch unterscheiden sich Einzelraumfeuerungsanlagen von Zentralheizungen dadurch, dass ein Teil der erzeugten Wärme bewusst an den Aufstellungsraum abgegeben wird und nicht ausschließlich an das Wärmeträgermedium.
Weitere Probleme ergeben sich aus § 19 Ableitbedingungen für Abgase der 1. BImSchV. Die an die Bayerische Feuerungsverordnung BayFeuV angepasste Regelung könne zu rechtlichen Problemen führen, da bei Schornsteinen von neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen die Abstandsregelungen der
1. BImSchV eingehalten werden müssen. Besonders bei Austausch oder Umbau von Feuerungsanlagen ist es möglich, dass je nach Situation der Schornstein erhöht werden muss.
Der Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. (HKI) hat am 4.10.2010 ein Informationsschreiben zu Sonderanfertigungen mit veränderter Brennraumgeometrie bzw. ungeprüfte Feuerstätten für feste Brennstoffe an den ZVSHK, den FV SHK Bayern und den FV SHK Baden-Würt-temberg geschickt, indem darauf hingewiesen wurde, dass vom Handwerker bestellte Sonderanfertigungen ohne zugehörige Typprüfung keine Betriebserlaubnis haben und im Zuge der 1. BImSchV vom Schornsteinfeger nicht abgenommen werden.

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Kamin- und Ofen-Check
Bisher wurden nur etwa 30 Startpakete des Kamin- und Ofen-Checks verkauft. Um der schwachen Resonanz auf den Grund zu gehen, soll jetzt ein Evaluationsbogen eingeführt werden.
Außerdem soll neben dem Kamin- und Ofen-Check zukünftig auch eine Ofenbauer-Umweltplakette angeboten werden. Anhand der Plakettenfarbe kann der Kunde dann genau sehen, ob seine Feuerungsanlage die geforderten Grenzwerte der BImSchV enthält oder die Anlage nachgerüstet werden muss.

Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau TR OL
2010 sind knapp 300 der neuen Ausgabe verkauft worden. Insgesamt sind etwa 1.000 Exemplare im Umlauf. Es wurde bemängelt, dass die Unterschiede zwischen der alten und der neuen Version nicht klar verdeutlicht wurden, weshalb keine Notwendigkeit erkannt wurde, sich die neue Version zuzulegen. Folglich müsste bei zukünftigen Änderungen der TR OL besser informiert werden. Da wassergeführte Systeme in der Praxis an Bedeutung zunehmen, soll die Beschreibung der Hydraulik in der TR OL erweitert werden. Dabei dürfe die TR OL dennoch nicht wesentlich an Volumen zunehmen. Die nächste Sitzung der Projektgruppe TR OL wird am 02.12.2010 in Sankt Au-
gustin stattfinden.

Produktkatalog „Ernie”
Herr Thiel stellte die Möglichkeiten des elektronischen Produktkatalogs „Ernie“ vor, welcher im internen Bereich unter www.shk-ernie.de einzusehen ist. Herr Thiel dokumentierte, wie man schnell einen auf spezielle Kundenwünsche ausgelegten Katalog zusammenstellen kann oder bestimmte Produktgruppen in einer Suche auswählen kann. Die Bufa zeigte positive Resonanz. Der Tenor: Um „Ernie“ in der OL-Branche erfolgreich zu etablieren, müssten aber weitere branchenspezifische Hersteller in das Projekt integriert werden.

Haftungsübernahmevereinbarung
Die Vorteile der Haftungsübernahmevereinbarung durch die Handwerkermarke sollten auch für Produkte der OL-Branche gelten. Auf Wunsch der Bufa sollen einige große Hersteller wie Spartherm, Leda, Brunner und Buderus in die Handwerkermarke aufgenommen werden.
Damit endete die diesjährige Bufa-Sitzung. Die nächste Sitzung findet vom 19.–20.10.2011 in Potsdam statt.

 


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