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Bund und Länder einigen sich bei Solarförderung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss im Streit um die Einspeisevergütung von Solarstrom erzielt. Danach bleibt der Stichtag 1. April 2012 für die neuen Vergütungssätze bestehen. Änderungen gibt es bei der Einteilung der Leistungsklassen: Dachanlagen bis 10 kW Leistung erhalten 19,5 Cent pro kWh, Dachanlagen bis 40 kW Leistung 18,5 Cent pro kWh. Diese Vergütungssätze werden ab 1. Mai 2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt. Bei Anlagen von 10 bis einschließlich 1000 kW werden 90% der Jahresstrommenge vergütet.

 

Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine Obergrenze von 52 GW Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr geben wird. Derzeit sind in Deutschland etwa 27 GW installiert. Bis zum Schwellenwert bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2500 bis 3500 MW ohne Absenkung erhalten.
Nur geringfügige Änderungen sieht der Kompromiss bei Solarparks vor: Für die Zusammenfassung mehrerer Freiflächenanlagen zu einer Gesamtanlage gilt künftig ein Umkreis von 2 statt bisher 4 km. Die Begrenzung auf 10 MW bleibt dagegen erhalten.
Eine Protokollerklärung - die nicht formeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags ist - sieht spätestens ab 1. Januar 2013 ein "technologieoffenes Marktanreizprogramm" mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher vor. Außerdem sollen Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien "substanziell erhöht werden".
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche mit dem Gesetz beschäftigen.

 


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