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Bund ändert Förderkonditionen im Marktanreizprogramm

Das Bundesumweltministerium erhöht mit Wirkung zum 15. August die Investitionsförderung für Solarthermie, Wärmepumpen und Biomassekessel im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP)*. Im MAP werden Anlagen für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie kleineren öffentlichen und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) sowie für große Gebäude und für die gewerbliche Nutzung (KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium) gefördert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderkonditionen im Rahmen des Marktanreizprogramms. Für Solarkollektoren bis 40 m² Kollektorfläche werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Bild: BSW-Solar

 

BAFA-Teil

Investitionszuschüsse für kleinere Anlagen

  • Bei Solarkollektoren bis 40 m² Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten künftig eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Beispiel: Für Solarthermieanlagen zahlt das BAFA weiterhin 90 Euro/m² zur Investition, künftig jedoch mindestens 1500 Euro pro Anlage. Zum Vergleich: Für eine durchschnittliche Anlage mit 13 m² betrug die Basisförderung bisher 1170 Euro. Für erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen steigt die Sockelförderung auf 2800 Euro; für Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt sie dann mindestens 1300 Euro. Wichtig: Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
  • Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 Euro vergütet. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 Euro pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen Pufferspeicher mit mindestens 30 l Inhalt pro kW Wärmeleistung aufweisen.
  • Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m²) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche ist künftig auch für Neubauten möglich.
  • Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m² auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
  • Die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung (Filterabscheider für Biomassekessel; Abscheidegrad mindestens 50 %) und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen (Abgaswärmetauscher) im Gebäudebestand wird mit 750 Euro je Anlage (vorher 500 Euro) unterstützt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung in Höhe von 850 Euro.

 

KfW-Teil

Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium

  • Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m²) betragen nach Inkrafttreten bis zu 50 % (vorher 30 %) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).
  • Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind dann auch im Neubau förderfähig.
  • Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.
  • Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.


Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist dagegen künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Positives Echo

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Erhöhung der Fördersätze für Solarwärme-Anlagen. „Sowohl Eigenheimbesitzer als auch die Industrie profitieren. Wir rechnen mit einer Belebung der Nachfrage,“ kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar die neue Förderrichtlinie. Auch der Geschäftsführer des Bundesverband Wärmepumpe, Karl-Heinz Stawiarski, lobt die Änderungen in dem Programm. Die Bundesregierung, so heißt es aus dem Verband, verbessere nun schon im zweiten Jahr in Folge die Förderbedingungen im Marktanreizprogramm.

www.erneuerbare-energien.de
www.bafa.de
www.kfw-foerderbank.de

 
*) Die entsprechende Richtlinie zum Marktanreizprogramm finden Sie hier als PDF-Datei

 


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