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BU-Versicherung – Kein Schutz für „alle Fälle“

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) kann sich durchaus existenzsichernd auswirken. Wichtig indes sind neben den Versicherungsbedingungen die tatsächlichen Verhältnisse. Zwar kann sich ein Beruf aus Haupt- und Nebentätigkeiten zusammensetzen, auch können mehrere zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeübte Tätigkeiten als ein Berufsbild mit verschiedenen Bereichen anzusehen sein.

 

Versicherungsnehmer schließlich sind in der modernen Arbeitswelt manchmal gehalten, zur Schaffung und Erhaltung ihrer Lebensgrundlage verschiedenen Tätigkeiten nachzugehen. Im vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall allerdings war der Kläger zu 100% angestellt und hatte daneben ein Einzelunternehmen gegründet, das – mit Blick in die Zukunft – später einmal die Angestelltentätigkeit hätte ablösen sollen. Nach einer Verletzung war das nicht mehr möglich. Die Hoffnung auf den Berufswechsel allerdings war nicht versichert. Die Versicherung hatte die BU-Rentenleistung abgelehnt, da ihr Kunde seine Angestelltentätigkeit noch zu mehr als 50% ausüben konnte (Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 182/17).

 


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