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Die Zustimmung der deutschen Bevölkerung gegenüber Erneuerbaren Energien ist nach wie vor sehr hoch. 92% halten den verstärkten Ausbau der EE für „wichtig“ bis „außerordentlich wichtig“.

 

Deutsche für Ausbau der EE
Allen Unkenrufen zum Trotz: Die Zustimmung der deutschen Bevölkerung gegenüber Erneuerbaren Energien ist nach wie vor sehr hoch. 92% halten den verstärkten Ausbau der EE für „wichtig“ bis „außerordentlich wichtig“. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien im Oktober 2014 durchgeführt hat. Dieser hohe Wert, unter mehr als 1000 Befragten bundesweit ermittelt, entspricht vergleichbaren Umfragen der Vorjahre. „Offenbar führt die politisch aufgebauschte Kostendebatte bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu dem von einigen gewünschten Erfolg“, stellt Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, fest. „Die Erneuerbaren Energien stellen mit ihren Vorteilen seit Jahren unverändert einen Wert an sich dar.“ Die Bürgerinnen und Bürger verbinden mit den Erneuerbaren vor allem Vorteile wie zum Beispiel Klimaschutz und Generationsgerechtigkeit. 75% sind der Meinung, dass EE zu einer sicheren Zukunft der nachfolgenden Generation beitragen. Mehr als zwei Drittel sehen den Klimaschutz als besonderen Vorteil der Ener­gie aus Sonne, Wind & Co. an. Ebenso spricht es nach Meinung von 62% der Befragten für die Erneuerbaren, dass sie die Abhängigkeit von Energieimporten senken. Das Wissen um den Wert der EE spiegelt sich auch in der Meinung der Bevölkerung zur EEG-Umlage wider. 2014 zahlt ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt rund 87 Euro pro Monat für Strom – die darin enthaltende EEG-Umlage von rund 18 Euro dient u.a. dazu, den Bau neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen zu fördern. Mehr als die Hälfte der Befragten (55%) halten die Höhe der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro kWh für angemessen. 36% der Befragten sind der Meinung, dieser Beitrag sei zu hoch; 4% halten den Wert für „zu niedrig“. Aufgrund der dezentralen Erzeugungsstruktur sind regenerative Erzeugungsanlagen häufiger als zentrale Kohle-, Gas- und Atomkraftwerke im Lebensalltag der Menschen präsent. Hinzu kommt, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bisher stetig wächst: Erneuerbare Energien lieferten in den ersten neun Monaten dieses Jahres einen Anteil von 27,7% des in Deutschland verbrauchten Stroms – also rund zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Stabile EEG-Umlage bis 2017

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) rechnet mit einer stabilen EEG-Umlage bis 2017. Für 2015 sinkt die Umlage nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) von zurzeit 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro kWh Ökostrom. Der BEE erwartet für 2016 eine Umlage von 6,05 Cent/kWh und für 2017 von 6,2 Cent/kWh. „Die Zeiten deutlich steigender EEG-Umlagen sind vorbei“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. „2015 sollten die Stromkonzerne die seit Jahren fallenden Börsenstrompreise endlich an alle Stromkunden weitergeben.“ Als Risiko für die EEG-Umlage sieht der Dachverband der Erneuerbaren die Forderung der fossilen Energiewirtschaft nach sogenannten Kapazitätsmärkten. Berechnungen im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums haben ergeben, dass Zahlungen für die Bereithaltung von Kraftwerken die EEG-Umlage um 0,5 Cent erhöhen würden.
Die EEG-Umlage 2015 könnte sogar noch etwas niedriger liegen als jetzt beschlossen. Doch die ÜNB  haben für 2015 eine deutlich höhere Stromerzeugung der Wind-Onshore- und -Offshore-Anlagen angenommen als der BEE. Der BEE orientiert sich beim Tempo, mit dem neue Offshore-Windkraftwerke nach dem Bau ihre volle Leistung liefern können, an den Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Die größten Treiber der EEG-Umlage waren in den vergangenen Jahren die sinkenden Börsenstrompreise und die Zunahme der Industrieprivilegierung. Der Börsenstrompreis ist in den vergangenen vier Jahren um 40% von 5 auf 3 Cent/kWh gefallen. Der BEE erwartet in den nächsten Jahren einen weiteren Rückgang der Stromhandelspreise, der aber deutlich schwächer als in den Vorjahren ausfällt, weil das heutige Niveau bereits sehr niedrig ist und die Grenzkosten der günstigsten Kohlekraftwerke fast erreicht worden sind. Der BEE nimmt für die Berechnung der EEG-Umlage an, dass der Börsenstrompreis weiter fällt: auf 3 Cent 2015, auf 2,9 Cent 2016 und 2,8 Cent 2017.

Deutschlandweite Rechtsauskunft für Solarbetreiber

Der Deutsche Solarbetreiber-Club e.V. (DSC) bietet ab sofort eine bundesweite anwaltlich betreute Rechtsauskunft speziell für Solarbetreiber an. Diese Beratung ist notwendig, weil die Rechtslage für die Nutzer von Solaranlagen teils kompliziert erscheint und einige Akteure die rechtlichen Laien mit überhöhten oder sogar erfundenen Kosten und Gebühren zur Kasse bitten. Die Nutzung der neuen Rechtsauskunft ist für Clubmitglieder kostenlos. Als Kooperationspartner konnte der DSC die Karlsruher Kanzlei Nümann+Lang gewinnen. Deren Inhaber, Rechtsanwalt Peter Nümann, ist seit Jahren Spezialist für Erneuerbare Energien. Sein Engagement im DSC sieht er auch als Beitrag dafür, dass den Anlagenbetreibern ihre Rechte bewusster werden und sie Rechtsfragen überhaupt stellen: „Anlagenbetreiber müssen sich von den Netzbetreibern und anderen Geschäftspartnern nicht alles gefallen lassen“, so Nümann.
Von Willkür betroffen war beispielsweise ein Clubmitglied mit seiner im Jahr 2013 erweiterten PV-Anlage. Der Netzbetreiber verlangte 140 Euro für eine angebliche Inbetriebnahmeprüfung. Als das Mitglied auf Anraten Peter Nümanns die Zahlung verweigerte und die Rechtsgrundlage der Rechnungsstellung verlangte, zog der Netzbetreiber die Forderung zurück.
Die Nutzung der neuen Rechtsauskunft ist denkbar einfach und ohne versteckte Kosten: Mitglieder geben ihre Frage über ein einfaches Online-Formular ein und erhalten innerhalb einer Woche die verlässliche Antwort eines Rechtsanwalts. Beantwortet werden z.B. rechtliche Fragen zur EEG-Vergütung und EEG-Umlage, zu Eigenverbrauch, Haftung, Versicherung oder Vertragsfragen.

 


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