Berufskleidung – Wäschepflege der Steuer in Rechnung stellen
Aufwendungen für die Reinigung typischer Berufskleidung können auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie im eigenen Haushalt anfallen. Abziehbar sind sowohl Wasser- und Energiekosten, aber auch der Aufwand für Waschmittel und die Abnutzung bzw. Instandhaltung/Wartung der für die Reinigung eingesetzten Waschmaschine.
Die Reinigungskosten können anhand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzverbände oder Hersteller sowie unter Berücksichtigung der Angaben des Steuerpflichtigen geschätzt werden. Die obenstehende Tabelle der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mag als Anhaltspunkt dienen.