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Beprobung dezentraler Anlagen?

 

Die dezentrale Trinkwassererwärmung gilt unter Fachleuten als besonders hygienisch und hat zudem den Vorteil, aus der Untersuchungspflicht für Legionellen zu fallen – zumindest, wenn die 3-l-Regel eingehalten wird.
Daher sind die Ergebnisse einer systematischen Beprobung einer Apartmentanlage mit 84 Wohneinheiten im Kreis Nordfriesland überraschend. Denn sie lassen den Schluss zu, dass Durchlauferhitzer nicht zwingend die hygienische Sicherheit in einer Trinkwasser-Installation gewährleisten. So zeigte sich etwa, dass 37 % der Proben oberhalb des Technischen Maßnahmenwertes der Trinkwasserverordnung von 100 KBE/100 ml lagen. In 5 % der Proben wurde der Wert von 10 000 KBE/100 ml überschritten. Betroffen waren sowohl Warm- als auch Kaltwasserleitungen. Wie es in dem Projektbericht heißt, wiesen Durchlauferhitzer im Vergleich zu Literaturdaten von Großanlagen der Trinkwassererwärmung deutlich häufiger erhöhte Legionellengehalte auf. Daher könne der Einsatz ohne zusätzliche Anforderungen, wie eine Untersuchungspflicht auf Legionellen analog zu Großanlagen, aus hygienischer Sicht nicht empfohlen werden.
Ob die Ergebnisse dieser Untersuchung repräsentativ für das Bundesgebiet sind und sich auf andere dezentrale Formen wie etwa klassische Wohnungsstationen übertragen lassen, das soll an dieser Stelle gar nicht diskutiert werden. Möglicherweise aber resultiert aus dieser Untersuchung und weiteren künftigen Studien, dass es in Zukunft generell eine Beprobung dezentraler Anlagen zur Trinkwassererwärmung geben wird.
Inzwischen hat sich auch die Trinkwasserkommission (TWK) des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt mit der Problematik befasst. Sie hat den DVGW um die Erstellung einer entsprechenden Fachinformation gebeten. Fortsetzung folgt also.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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