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„Begriffe des Brandschutzes“ – Teil 1

In dieser Serie erläutert Carsten Janiec, Vertriebsmanager Brandschutzsysteme bei der DOYMA GmbH & Co, in regelmäßigen Abständen jeweils drei Begrifflichkeiten aus dem Bereich Brandschutz – kurz, prägnant und fundiert. In Teil 1 geht es um (Leitungs-)Abschottung, Abschottungssysteme und die Leitungsanlage.

Carsten Janiec, Leiter Vertriebsmanagement Brandschutzsysteme bei DOYMA. Bild: DOYMA GmbH & Co

Zur sicheren und regelkonformen Abschottungen von Leitungen aller Art, können unter anderem Brandschutzmanschetten zum Einsatz kommen. Bild: DOYMA GmbH & Co

Neben Brandschutzmanschetten kann die Abschottung von Rohren auch mit Wickelbändern erfolgen. Bild: DOYMA GmbH & Co

 

(Leitungs-)Abschottung
Werden an Wände oder Decken, sogenannte raumabschließende Bauteile, Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt, müssen diese für zum Beispiel 30 oder 90 Minuten einer Brandausbreitung widerstehen, so darf der geforderte Feuerwiderstand nicht beeinträchtigt werden.
Die Führung von Rohr-, Lüftungs- oder Kabelleitung durch diese Bauteile schwächt aber den Feuerwiderstand und es kann hierdurch zu einer Brandübertragung und damit zu einem Übergreifen des Brandes auf andere Bereiche des Gebäudes kommen. Dies würde das Schutzziel „Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung)“ (§ 14 Musterbauordnung - MBO) verletzen.
Bei Gebäuden, die aufgrund ihrer Größe und der typischen Benutzerzahl ein größeres Risikopotenzial aufweisen (Gebäudeklassen 3 – 5 und Sonderbauten), ist daher für Rohr und Kabelleitungen mit einem Außendurchmesser von mehr als 32 mm (brennbar) bzw. mehr als 160 mm (nicht brennbar) eine Abschottung mittels eines zugelassenen Abschottungssystems vorgeschrieben (Ziff. 4.3.1. Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR). Die Aufteilung des Gebäudes in einzelne, gegeneinander abgeschottete Abschnitte nennt sich Abschottungsprinzip.

Abschottungssysteme
Unter Abschottungssystemen werden brandschutztechnische Abdichtungssysteme für Rohr- und Kabelleitungsanlagen verstanden, die Bauteile durchdringen an die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandes gestellt werden. Ziel ist es, die Brandausbreitung für eine bestimmte Zeit wirksam zu verhindern.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Systeme benötigen in Deutschland gemäß den Vorgaben der Landesbauordnungen eine nationale Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bzw. eine zugelassene Materialprüfanstalt. Diese Zulassung, auch Verwendbarkeitsnachweis genannt, kann eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis sein.
Typische Abschottungssysteme sind:

  • Brandschutzmanschetten für Rohrleitungen
  • Wickelbänder für Rohrleitungen
  • Brandschutzkissen und -stopfen für Kabel- und Rohrleitungen
  • Kitte und Schäume
  • Weichschottsysteme auf Mineralfasern

Unterschieden wird zwischen Einzelabschottungen (jeweils nur eine Leitungsart) und Kombiabschottungen, durch die mehrere verschiedene Leitungsarten parallel geführt werden.
Wichtig ist, dass die Abschottungssysteme passend zu den Leitungen und durchdrungenen Bauteilen ausgewählt und fachgerecht montiert werden. Außerdem ist die Dokumentation der Abschottung wichtig.

Leitungsanlage gemäß (M)LAR
Der Begriff der Leitungsanlage ist in Ziffer 2.1 der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) wie folgt definiert: „Leitungsanlagen sind Anlagen aus Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Netzgeräten, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. Zu den Leitungen gehören deren Befestigungen und Beschichtungen.“
Der Begriff der Leitungsanlagen ist sehr umfassend. Wesentlich sind die folgenden Bereiche:

  • Medienführende Rohrleitungsanlagen insbesondere der SHK-Gewerke (Gas-, Wasser-, Heizungs-, Kälte- und Abwasserleitungen aber auch Zentralstaubsauger, Rohrpostanlagen und Spanabsaugungen etc.)
  • Leitungen von selbständigen und unselbständigen Löschanlagen (insbesondere Sprinkler-, Löschwasseranlagen/Steigleitungen, Leitungen von Wandhydranten)
  • Elektrische Leitungen (sowohl der allgemeinen Stromversorgung als auch der Sicherheits- und Mess-, Steuer-, Regeltechnik).

Zu den Anlagen gehören auch die Befestigungen, Dämmungen, Armaturen und ggf. vorhandene Mess-, Regel- und Steuereinrichtungen. Im Hinblick auf den Brandschutz sind im Regelfall die Leitungstrassen an sich die kritischen Punkte, da sie Bauteile durchdringen oder zumindest schwächen.
Lüftungsleitungen werden nicht in der Leitungsanlagenrichtlinie behandelt, sondern finden sich in den Lüftungsanlagenrichtlinien (LüAR). Dort sind auch die notwendigen Brandschutzmaßnahmen, der Einsatz von Brandschutzklappen oder die Verlegung in speziellen Schächten geregelt.


Zum Unternehmen
Die DOYMA GmbH & Co mit Hauptsitz in Oyten konstruiert und fertigt Dichtungssysteme zur Abdichtung von Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch Wände und Decken geführt werden sowie Brandschutzsysteme für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Das Unternehmen beschäftigt 210 Mitarbeiter in Produktion, Entwicklung und Vertrieb im Innen- und Außendienst und ist zur Wahrung seines Qualitätsstandards seit 1995 ständig nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Niederlassungen und Partner befinden sich in Österreich und anderen europäischen Ländern.

 


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