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BDEW empfiehlt: Ergänzung zur TAB 2007 noch nicht anwenden

Die Richtlinie "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)" von Juli 2007 legt in Kapitel 7 technische Anforderungen an Mess- und Steuereinrichtungen sowie an Zählerplätze fest. Aufgrund neuer Anforderungen durch die Novelle des EEG und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) veröffentlichte der BDEW eine Ergänzung zur TAB 2007.

 

 

Derzeit bereitet der BDEW ein Gespräch mit Verbandsvertretern der Anlagenhersteller vor, um aufgetretene Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Ergänzung auszuräumen. Bis zu einer Klärung empfiehlt der BDEW den Netzbetreibern, die Ergänzung zur TAB 2007 noch nicht anzuwenden.
Bereits im August 2007 aktualisierte und veröffentlichte der damalige Verband der Netzbetreiber (VDN) die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) entsprechend den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Eine Ergänzung wurde aufgrund zweier Neuregelungen erforderlich, die seit dem 1. Januar 2009 in Kraft sind:

  • Mit § 33 Abs. 2 EEG 2009 hat der Gesetzgeber einen Vergütungsanspruch für Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen an oder auf Gebäuden bis zu einer installierten Leistung von 30 kW auch bei Eigenverbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage geschaffen.
  • Nach § 4 Abs. 3a KWK-G besteht seit dem 1. Januar 2009 der Anspruch auf Geltendmachung des KWK-G-Zuschlages auch bei Einspeisung der KWK-Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen ohne Leistungsbegrenzung in eine Kundenanlage.

Sofern Anlagenbetreiber von diesen neuen Förderregelungen Gebrauch machen wollen, sind die entsprechenden Strommengen geeignet zu erfassen. Die konkrete technische Umsetzung wird in der Ergänzung zur TAB 2007 beschrieben.
Einige Verbände halten die Formulierung für kritisch, dass die Zähler zur Erfassung der Nettostromerzeugung der EEG- bzw. KWK-Anlagen im Regelfall am zentralen Zählerplatz anzubringen sind. Um insbesondere zu diesem Punkt der Ergänzung zur TAB 2007 ein gemeinsames Verständnis zu erzielen, lud der BDEW die Kritiker zum Gespräch ein, das
voraussichtlich noch im Juni stattfinden wird. Der BDEW weist in einem Antwortschreiben an die Industrieverbände darauf hin, dass es nicht die Absicht des BDEW ist, den Ausbau von Mini-KWK-Anlagen durch kostenintensive Maßnahmen zu erschweren. Vielmehr setzt sich der BDEW auch im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen für eine sachgerechte Behandlung
und Förderung der KWK und der EE ein und unterstützt damit die Ziele der Bundesregierung, deren Anteil an der Stromversorgung entsprechend zu erhöhen.
Angesichts der laufenden Gespräche empfiehlt der BDEW den Netzbetreibern, die Ergänzung der TAB 2007 derzeit noch nicht in die Netzbetreiber eigenen TAB zu übernehmen. Eine Anzeige bei den Regulierungsbehörden nach § 4 Abs. 3 NAV sollte erst nach Abschluss der Gespräche erfolgen. Über das Ergebnis des Klärungsprozesses wird der BDEW umgehend informieren.

 


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