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Bauministerkonferenz: Solarleitungen müssen nach EnEV gedämmt werden

Ulm. Rohrleitungen zwischen den Kollektoren und Wärmespeichern in Solarthermie-Anlagen müssen nach den Vorschriften der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) gedämmt werden.

Mit dem vorgedämmten Rohrsystem "Aeroline Inox Split" lassen sich Solarleitungen regelkonform dämmen.

 

Das hat die Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz auf Anfrage der Aeroline Tube Systems Baumann GmbH bestätigt. Solarleitungen müssen demnach im Innenbereich ebenso wie Heizungsverteilleitungen mit 100% der in der EnEV in Anlage 5 festgelegten Dämmstärke isoliert werden. Für Rohrleitungen mit 22 mm Durchmesser ergibt sich daraus bei einer Kautschuk-Dämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0.04 W/(m K) eine Dämmdicke von 26 mm.

In der Praxis werden Solarthermie-Leitungen oft nur halb so dick gedämmt, wie vorgeschrieben. Wärmedämmung lohne sich nicht, da die Solarwärme ohnehin kostenlos zur Verfügung stehe, heißt es oftmals zur Begründung. Die EnEV sieht eine Befreiung von der Dämmpflicht allerdings nur dann vor, wenn sich die Kosten für die Dämmung nicht innerhalb der Nutzungszeit wieder einsparen lassen. Bei Solarthermie-Anlagen greife dieses Argument nicht, betont die EnEV-Projektgruppe in ihrer Stellungnahme.

www.tubesystems.com

 


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