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Baufälliges Gebäude – Von Versicherung nicht „abwimmeln“ lassen
Der durch einen Sturm verursachte Einsturz eines (baufälligen) Gebäudes stellt eine Versicherung nicht automatisch leistungsfrei. Den Ablehnungsgrund „Reserve-Ursache“ beurteilten die Richter als ungeeignet.
Auch darauf, ob das Gebäude auch ohne Sturm in naher Zukunft eingestürzt wäre, kommt es nicht an (Quelle: Oberlandesgericht Dresden, Az.: 4 U 1942/18).
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