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Barrierefreiheit überzeugt langfristig

Anforderungen für die barrierefreie Badgestaltung

Verringerte Bauhöhen am Waschtisch kommen den Anforderungen im barrierefreien Bad entgegen. Auch von Vorteil: platzsparender UP-Geruchsverschluss und Haltegriffe. (Tece)

Schematische Darstellung eines typischen Badezimmers mit zu beachtenden Punkten für Barrierefreiheit (Auszug). (VDMA)

„Cayonoplan Multispace“ kann bodeneben sowohl Dusch- als auch Bewegungsfläche im barrierefreien Bad sein, das sich so selbst auf kleinster Fläche realisieren lässt. Die Stahl-Email-Oberfläche ist schwellenlos begehbar und rutschhemmend. (Kaldewei)

Ein höhenverstellbarer, durch den Benutzer selbst zu bedienender Waschtisch-Lifter (auch als Variante für das WC) bietet individuellen Komfort, wo verschiedene Personen unterschiedliche Anforderungen haben. (Pressalit)

Winkelgriffe und Stützklappgriffe der Serie „Be-Line“ sind laut Hersteller mittels flacher Vorderseite besonders ergonomisch. Das Verdrehen der Hand am Griff soll so verhindert werden. Die Klappgriffe arretieren vertikal und senken sich gebremst ab. (Delabie)

Die Handbrause der Serie „Hansacare“ für die Ergänzung am Waschtisch bietet die Möglichkeit einer umstandslosen Wadendusche mit ca. 1,50 m Aktionsradius. Sie lässt sich mit verschiedenen Hansa Waschtischarmaturen kombinieren. (Hansa)

Die Brausestange „Unica Comfort“ dient als Haltegriff mit hoher Zugfestigkeit, waagerecht wie senkrecht. Die zusätzliche, untere Brausehalterung bietet sich für das Duschen im Sitzen an. Praktisch: die eingehängte Ablage. (Hansgrohe)

 

Das Bad mit Zukunft ist ein Investitionstreiber im privaten Wohnungsbau und bei Sanierungen. Eine ganze Reihe von Wünschen an das Bad bündelt dabei das Stichwort Barrierefreiheit: Die Badplanung soll autonome Körperhygiene bis ins Alter ermöglichen, sicher sein, modernen Komfort und Ästhetik berücksichtigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über Kriterien für das barrierefreie Privatbad.

Die Zahl älterer Menschen, die möglichst lange – auch im Falle der ambulanten Pflegebedürffigkeit – zu Hause leben wollen, nimmt Jahr für Jahr deutlich zu. Das verlangt nach mehr altersgerechten Badezimmern, die barrierefrei gestaltet sind und dem zunehmenden Unterstützungsbedarf gerecht werden. Zu denken ist dabei auch an das Arbeitsumfeld ambulanter Pflegekräffe, weshalb der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) 2019 die Studie „Erfolgsfaktor Badezimmer für die ambulante Pflege“ vorgestellt hat. Kurz gesagt: Das Thema wird mittlerweile auf vielen Kanälen kommuniziert, sodass bei Wohnungsbesitzern, Käufern und Sanierern einiges in Bewegung ist: Immer mehr neue Bäder sollen das Etikett „barrierefrei“ bekommen, ob als Eigentum oder zur Vermietung. Ein Indiz: Öffentliche Fördertöpfe wie das KfW-Programm 455 „Altersgerecht umbauen“ werden regelmäßig voll ausgeschöpft.

Die maßgebliche DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Wohnungen“ kommt ins Spiel, wenn das Projekt nach dem offiziellen Regelwerk barrierefrei gestaltet werden soll. Unterschieden wird dabei nach allgemeiner Barrierefreiheit und solcher für Rollstuhlfahrer. In einem bestimmten Umfang sind barrierefreie Wohnungen beispielsweise im Mehrparteien- Wohnungsneubau vorgeschrieben. Parallel dazu gibt es Projektentwickler, die das Gütesiegel „Barrierefrei“ in der Vermarktung einsetzen wollen. Auch dann sollten sie sich an der Norm als Richtschnur orientieren. Ein Nebenaspekt: Barrierefreiheit trägt zur langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei, was am Markt nicht zu vernachlässigen ist. Festzuhalten ist: Die Kriterien der DIN 18040-2 sind auf den Neubau ausgerichtet, sie können aber auch in der Sanierung sinngemäß angewendet werden.

Bewegungsspielraum einplanen

Barrierefreiheit beginnt ganz buchstäblich mit der Abwesenheit von Hindernissen und schafft sicheren Zugang zu allen Funktionen im Bad. Es versteht sich von selbst, dass dazu ein gewisser Freiraum im Bad notwendig ist. So fordert die Norm beispielsweise für ein Privatbad Bewegungsflächen von 120 x 120 cm vor jedem Sanitärgegenstand und 150 x 150 cm für eine rollstuhlgerechte Ausstattung. Gut zu wissen: Überlagerungen sind möglich, die bodenebene Duschfläche kann sich also mit dem Platz am Waschtisch überschneiden, denn beide Flächen werden schließlich nicht von derselben Person gleichzeitig genutzt. Für die Tür ist zu beachten, dass sie eine Durchgangsbreite von 80 cm haben muss (für Rollstuhlfahrer 90 cm) und außen aufschlagend ist. Letzterer Punkt ermöglicht im Falle eines Falles schnellere Hilfe und schränkt die zur Berechnung herangezogenen Bewegungsflächenim Bad nicht ein. Selbstverständlich sollte der Zugang schwellenlos sein, und von Podesten im Bad ist ebenso abzusehen. Bei der altersgerechten Auswahl der Duschabtrennung ist im Übrigen darauf zu achten, dass diese auch problemlos erkannt wird. Unter diesem Aspekt sind Glas-Dekore und als Kontrast eingesetzte Rahmen vorteilhaft; ob stattdessen lieber auf einen Duschvorhang gesetzt wird, ist im Einzelfall (z. B. Rollstuhlbad) zu entscheiden.

Zu den konstruktiven Aspekten des barrierefreien Raumes gehört, dass die Wände für die Nachrüstung von Stütz- und Haltegriffen am WC, in der Dusche und an der Badewanne vorbereitet sein müssen. Das leisten Wandverstärkungen bzw. Traversen an geeigneten Stellen. Sie machen das Bad zukunftsfest auch für jene Bauherren und Nutzer, die aktuell noch keinen Unterstützungsbedarf haben. Stichwort Badewanne: In Wohnungen für Rollstuhlfahrer verlangt die DIN 18040-2 R „das ein nachträgliches Aufstellen einer Badewanne, z. B. im Bereich der Dusche, möglich sein muss.“ Zudem ist zu beachten, dass diese mit einem Lifter benutzbar sein muss. Hiermit ist der notwendige Platzbedarf für die nachträgliche Installation (Umbau) gemeint. Generell ist die Badewanne keinesfalls „out“. Sie wird nicht nur bei Älteren gerade unter therapeutischen oder gesundheitsfördernden Aspekten geschätzt, sondern auch von der hoch mobilen Generation, für die sie möglicherweise ein Ort der Entschleunigung darstellt.

Schwellenlose Dusche – ein Muss

Die niveaugleiche Duschfläche ist die wohl beliebteste Anforderung an das barrierefreie Bad. Egal, wie Bauherren und Badbesitzer ihre Situation derzeit einschätzen, der schwellenlose Zugang zur Brause steht auf der Wunschliste. Damit man auf nassem Boden nicht stolpert, dafür ist ein rutschhemmender Bodenbelag vorzusehen (Bewertungsgruppe „B“ nach Maßgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, GUV-I 8547, für nassbelastete Barfußbereiche, bei Fliesen gilt das fürKlasse „R 10“); das Gefälle darf 2 % nicht überschreiten. Die Bewegungsfläche von 120 x 120 cm muss auch mit dem Rollator benutzbar sein (für die Berechnung der Fläche gilt zu Überschneidungen das zuvor aufgezeigte). Zusätzliche Sicherheit geben Stütz- und Haltegriffe, also normgerechte Reling-Systeme und Griffstangen, für die mindestens eine Nachrüstbarkeit verlangt ist. Für das Rollstuhlfahrerbad gelten erhöhte Anforderungen. Und während im barrierefreien Standard keine Sitzgelegenheit verlangt wird, so ist sie doch im Gespräch mit dem Kunden für das Seniorenbad eine Überlegung wert. Wichtig für alle Nutzergruppen ist die Sicherheit im Umgang mit den Armaturen, wobei die Norm explizit Einhebelmischer und Temperaturbegrenzer nennt. Ergänzend sei auch die leichte, intuitive Bedienbarkeit der Brausehalterung genannt. Und nicht zuletzt: Der Badplaner und Sanitärprofisollte in der Dusche ebenso wie am Waschtisch auf die eindeutige Ablesbarkeit der Funktionen achten. Ein Design, das in seiner Funktionalität nicht erkannt wird, nützt niemandem. Um beim Thema zu bleiben: Die DIN führt auch an, dass sich „die Ausstattungselemente visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abheben sollen.“ Das können HellDunkelKontraste sein, aber auch farbliche Umrandungen z. B. am Waschtisch.

Waschtisch & WC

Für den Waschplatz verlangt die DIN 180402, „dass eine Nutzung auch im Sitzen möglich ist“, wobei das Ziel ist, dass man sich auch aus sitzender Position im Spiegel sehen kann und Beinfreiheit unter dem Waschbecken hat. Festgelegte Unterfahr- und Einbauhöhen kommen beim Rollstuhlfahrerbad zur Geltung. Vorteilhaft ist der platzsparende UP-Siphon. Je nach Komfortbedürfnissen kann der Waschtisch um Haltegriffe ergänzt werden, die – anders als am WC – nicht vorgeschrieben sind, aber vielen Benutzern ein Gefühl der Sicherheit geben. Am Markt finden sich dafür integrierte Lösungen (eingelassene Griffe oder eine Stange an der Vorderkante), die wahlweise von seitlichen Ablage-/Haltestangen mit entsprechender, stabiler Verankerung komplettiert werden können.

Die bereits erwähnten Stützklappgriffe müssen im barrierefreien Bad am WC entweder zur Nachrüstung vorbereitet oder bereits fertig montiert werden (in der Kategorie „R“ für Rollstuhlnutzer). Vor allem für die letztgenannten Bäder sind eine Reihe von Abstandsregeln einzuhalten, was die Position des WCs zu anderen Sanitärobjekten und zur Wand angeht. Vielfach bewährt hat sich die WC-Installation in einer Raumecke, da sich in diesem Fall der besonders hilfreiche L-Winkelgriffseitlich an einer Wand neben dem WC montieren lässt. Für das barrierefreie Bad der Klasse „R“ ist zudem eine Rückenstütze am WC vorgeschrieben und eine Sitzhöhe von 46-48 cm über OFF. Zum relativ neuen Trend der Dusch-WCs äußert sich die Norm nicht, aber für den Sanitärprofiversteht es sich eigentlich von selbst, dass die Technologie angeboten werden sollte – sofern Kunden für neue Technologien offen sind und das Budget es im barrierefreien Privatbad erlaubt.

Autor: Heinz Kaiser, freier Journalist, Hamburg

 


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