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Barrierefreiheit schafft Mehrwert für alle

Planung von öffentlichen Sanitärräumen nach DIN 18041-1

Vor dem Waschtisch und dem WC müssen Bewegungsflächen von 1,5 x 1,5 m vorhanden sein.

WC-Papierrollenhalter und Spülauslösung müssen mit einer Hand oder dem Arm bedienbar und ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein. Eine berührungslose Spülauslösung ist ebenfalls zulässig.

Eine Raumbreite und -länge von 2,20 x 2,20 m ergeben sich als Mindestmaße für die barrierefreie Sanitärraumgestaltung. Die Türe muss dabei ein Durchgangsmaß von mindestens 90 cm aufweisen.

Checkliste Planungs-/Montageempfehlungen im öffentlichen Bereich.

Eine Sensorsteuerung erleichtert die Nutzung der Armatur und trägt zusätzlich dem Hygieneaspekt bei.

Nach DIN 18040-1 ist in jedem öffentlich zugänglichen Gebäude mindestens ein Sanitärraum für Rollstuhlnutzer vorzusehen, der geschlechtsneutral sein kann.

 

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nimmt das Bewusstsein für barrierefreie Gestaltung der Umwelt zu und hat für das Bauen deutlich höhere Relevanz. Besonderer Stellenwert kommt in diesem Zusammenhang der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen“ zu, die Mindeststandards für die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden festlegt. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Anforderungen der Norm für die Konzeption von Sanitärräumen auf.

Um angemessen auf eine immer älter werdende Gesellschaft und die damit verbundenen Folgen zu reagieren, müssen passende Konzepte entwickelt werden. Der Begriff Barrierefreiheit wandelt sich jedoch zunehmend. Anfangs verstand man hierunter den Zugang öffentlicher Bereiche für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Heute wird Barrierefreiheit viel differenzierter betrachtet und richtet sich immer mehr nach den individuellen Bedürfnissen bzw. Kompetenzen des Einzelnen. Ziel ist es, den Zugang und die Nutzung von (Sanitär-)Objekten für alle Menschen gleichermaßen zu ermöglichen – unabhängig von ihren physischen und kognitiven Voraussetzungen. Barrierefreiheit wird so zum Mehrwert für alle. Dieser Perspektivwechsel findet sich deutlich in der DIN 18040. Das Regelwerk berücksichtigt nicht nur motorische Einschränkungen, die z. B. eine Rollstuhlnutzung erfordern, sondern beispielsweise auch die Koordinationsfähigkeit.
Die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Gebäude und dazugehöriger Außenanlagen ist in DIN 18040-1 geregelt. Hierzu zählen:

  • Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
  • Sport- und Freizeitstätten,
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
  • Verkaufs- und Gaststätten,
  • Stellplätze und Garagen und
  • Toilettenanlagen.

Die Norm gilt für Neubauten. Sie sollte jedoch auch bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von bestehenden Gebäuden angewendet werden. Barrierefreie Sanitärräume in öffentlichen Gebäuden müssen dabei so gestaltet sein, dass sie von möglichst allen Menschen zu nutzen sind – seien es Rollstuhlfahrer oder Rollator-Nutzer, Blinde oder sehbehinderte Menschen oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. In jedem öffentlich zugänglichen Gebäude ist mindestens ein Sanitärraum für Rollstuhlnutzer vorzusehen, der geschlechtsneutral sein kann. Dieser Sanitärraum kann auch von anderen Personen genutzt werden. In größeren Gebäuden sollten mehrere rollstuhlgerechte Anlagen integriert werden. Optimal ist, wenn pro Sanitäranlage eine barrierefreie Toilette eingeplant werden kann.

Funktionsbereich Waschtisch
Die Bewegungsfläche vor dem barrierefreien Waschtisch sollte 1500 x 1500 mm betragen. Damit dieser für einen Rollstuhlfahrer geeignet ist, muss der Waschtisch mindestens 55 cm unterfahrbar sein. Handelt es sich um ein Handwaschbecken, darf die unterfahrbare Tiefe auf 45 cm reduziert werden. Die vorgegebene Waschtisch-Oberkante ist in öffentlich zugänglichen Sanitärräumen auf 80 cm begrenzt. Damit der Waschtisch auch im Sitzen komfortabel zu nutzen ist, muss zwischen Boden und der Waschtischunterseite ein Abstand von 67 cm in einer Tiefe von 30 cm eingehalten werden. Um zu verhindern, dass sich eine sitzende Person durch im Siphon angesammeltes heißes Wasser oder Anstoßen am Siphon verletzt, sollte der Einsatz eines Unterputz- oder Flachaufputz-Geruchsverschlusses erfolgen. Ablagen, Steckdosen und Armatur müssen sich im unmittelbaren Greifbereich des Nutzers befinden. Ein Einhebel-Waschtischmischer mit langem Bedienelement oder auch eine sensorgesteuerte Armatur erleichtern Menschen mit eingeschränkter Motorik oder wenig Kraft die Bedienung.

Funktionsbereich WC
Damit das WC für einen Rollstuhlfahrer zu nutzen ist, sollte es eine Tiefe von 70 cm aufweisen. Hierdurch ist bei einer seitlichen Anfahrt mit dem Rollstuhl gewährleistet, dass die Sitzflächen nebeneinander liegen. Zudem ist ein seitlicher Platzbedarf von mindestens 90 cm erforderlich. Vor dem WC beträgt die notwendige Bewegungsfläche ebenfalls 1500 x 1500 mm. Rechts und links vom WC sind Stützklappgriffe vorzusehen. Die Oberkante des Stützklappgriffs sollte sich
28 cm über der Sitzhöhe befinden. Im Abstand von 55 cm hinter der Vorderkante des WCs ist zudem eine Rückenstütze anzuordnen.
WC-Papierrollenhalter und Spülauslösung müssen mit einer Hand oder dem Arm bedienbar und ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein. Eine berührungslose Spülauslösung ist ebenfalls zulässig.

Landesbaubestimmungen
Kennzeichnend für barrierefreie Gestaltung ist die Vielschichtigkeit in der Anwendung. Viele normative Regelungen haben nur einen empfehlenden Charakter. Die Anwendung muss zwischen Bauherr, Architekt und Baubetrieb privatrechtlich vereinbart werden. Mit der Veröffentlichung in der Liste der Technischen Baubestimmungen wird sie Bestandteil des Baurechts und ist entsprechend einzuhalten. Einige Bundesländer haben die DIN 18040 nicht vollständig eingeführt und einzelne Abschnitte entnommen. In welchem Umfang die Norm im jeweiligen Bundesland Anwendung findet, ist u.a. in den entsprechenden Landesbaubestimmungen zu finden.

Bilder, sofern nicht anders angegeben:
HEWI Heinrich Wilke GmbH

www.hewi.de

 


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