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Barrierefreiheit – mehr Komfort für das Bad

Anforderungen nach Regelwerk in Verbindung mit individueller Badgestaltung

Barrierefreie Bäder bieten Mehrwert – sowohl als Generationenbad, als auch bei körperlichen Einschränkungen. Bild: Hewi

Individuelle Duschflächen verlangen maßgerechte Lösungen. Der Rinnenablauf „CeraFloor Individual“ kann je nach Bedarf gekürzt werden. Zudem lässt sich die Oberfläche des Ablaufs mit Fliesen versehen. Bild: Dallmer

Eine Waschtischanlage in zwei Höhen bietet gerade für ein Generationenbad Vorteile. Bild: Kaldewei

Die Duschkabine „Diga“ in der Pendel-Falt-Ausführung lässt sich bei Nichtgebrauch zur Wand hin falten und bietet somit mehr Platz. Bild: Kermi

Winkelgriffe und Stützklappgriffe der Serie „Be-Line“ sind laut Hersteller dank flacher Vorderseite besonders ergonomisch. Das Verdrehen der Hand am Griff soll so verhindert werden. Die Klappgriffe arretieren vertikal und senken sich gebremst ab. Bild: Delabie

Der Tragrahmen aus pulverbeschichtetem Stahlrohr für Duschbodenelemente von Grumbach ist speziell für Sanierungsmaßnahmen entwickelt worden. Erhältlich ist das Element in Maßen 90 x 90 cm und 120 x 120 cm (Sondermaße sind auf Anfrage erhältlich). Die Höhe beträgt mindestens 85 mm (110 mm mit Duschbodenelement). Bild: Grumbach

Bewegungsflächen in einem barrierefreien Bad mit Dusche nach DIN 18040-2. Die Flächen dürfen sich überschneiden. Für Rollstuhlfahrer gelten höhere Platzanforderungen, so u. a. ein Wendekreis zwischen den Einrichtungsgenständen mit mindestens 150 cm Durchmesser. Bild: Geberit

Montageelemente fürs WC mit Montageplatten für Stützklappgriffe und nachträglich höhenverstellbarer Keramik-Aufhängung lassen sich an Bewegungseinschränkungen anpassen. So wird das Bad für ggf. künftige Anforderungen fit. Bild: Geberit

 

Der Anspruch an ein barrierefreies Bad richtet sich auf viele Details im Raum. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob die normgerechte Erfüllung nach DIN 18040 verlangt wird oder relativ frei ein „Generationenbad“ geplant werden kann. In der Praxis geht es in beiden Fällen vielfach in die gleiche Richtung, was der folgende Beitrag skizziert. Dabei soll es in erster Linie um das Privatbad im Wohnungsbau gehen.

Wer ist nicht schon irgendwo angeeckt, hat die Kurve nicht gekriegt oder ist ins Stolpern geraten. Mitunter wagt man sich auf glattes Parkett und hat „Vorsicht Rutschgefahr!“ ignoriert. Vielleicht haben wir dann den Wald vor lauter Bäumen oder die Warnzeichen an der Wand nicht gesehen. In der Tat: Die Alltagssprache nimmt sozusagen das Fehlen von Barrierefreiheit in vielen Bildern auf. Keine Stolperkanten, mehr Bewegungsspielraum, sicherer Boden unter den Füßen, einfache Orientierung: Das sind Leitlinien einer barrierefreien Planung. Nicht allein für Senioren oder Rollstuhlfahrer, sondern für Menschen jeden Alters. Das Personen mit Einschränkungen in noch größerem Maße auf umsichtige, barrierefreie Planung angewiesen sind, versteht sich von selbst.

Normative Grundlagen
Die Grundlage für barrierefreies Bauen bildet die DIN 18040. Sie besteht aus drei Teilen: Teil 1 beschäftigt sich mit öffentlichen Gebäuden, Teil 3 mit dem öffentlichen Verkehrs- und Freiraum und Teil 2 mit Wohnungen, auf die im Folgenden eingegangen wird. Ziel dieser Norm ist laut Vorwort „die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“. Die DIN 18040-2 macht keine fixen Vorgaben, sondern definiert Schutzziele. Damit lässt sie Flexibilität, um mit dem Kunden eine gemeinsame Lösung zu finden, wie die Schutzziele am besten erreicht werden sollen. Dabei wird noch unterschieden zwischen allgemein barrierefreien Räumen und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Räumen. In der Praxis kommt es darauf an zu definieren, wie viel Barrierefreiheit und Bewegungsspielraum erforderlich sind. Und: Die Norm gilt für Neubauten, sie kann aber sinngemäß auch für Sanierungen angewendet werden. Wird vom Auftraggeber eine öffentliche Förderung beantragt, z. B. KfW-Zuschuss innerhalb des Programms Barrierereduzierung1) oder Geld von seiner Pflegekasse, so dienen die Zielsetzungen der Norm letztlich auch zur Einschätzung bzw. Prüfung von Maßnahmen.
Ausgangspunkt jeder barrierefreien Planung ist ein Grundriss mit ausreichend Bewegungsflächen. Die Norm fordert für ein Privatbad Bewegungsflächen von 120 x 120 cm vor jedem Sanitärgegenstand, für eine rollstuhlgerechte Ausstattung 150 x 150 cm. Ein so geplantes Bad bietet auch Pflegepersonen genügend Raum zum Arbeiten. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Bewegungsflächen überschneiden dürfen. So kann z. B. eine boden­ebene Dusche in die Planung der Bewegungsflächen einbezogen werden, wenn sie keine oder eine bewegliche Abtrennung besitzt. Die Türbreite für den Zugang zum Bad muss mindestens 80 cm betragen. Wenn die Türe nach außen aufschlägt, schränkt diese die Bewegungsflächen nicht ein. Wo das Bad insgesamt zu klein ist, könnten bauliche Veränderungen zur Lösung führen, z. B. durch das Versetzen einer Wand oder das Verbinden mit einem Nachbarraum.

Zu den Einrichtungsgegenständen
Ein zentrales Element im barrierefreien Bad ist der Waschtisch, schließlich beginnt und endet der häusliche Alltag zumeist an dieser Stelle. Die DIN 18040-2 verlangt das bequeme Sitzen an einem Waschtisch mit Mindestausladung von 55 cm sowie Beinfreiheit. Das gilt zumal für Rollstuhlfahrer, die eine unterfahrbare Lösung benötigen. Auch dass man sich aus sitzender Position im Spiegel sehen kann, sollte berücksichtigt werden, wozu der Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch und mindestens 100 cm hoch sein sollte. Ein Kippspiegel nennt die Norm nicht, ebenso wenig einen Unterputz-Geruchsverschluss, wenn auch die Beinfreiheit für Rollstuhlfahrer unter dem Waschtisch gegeben sein muss. Solche Produktlösungen gehören zum Beratungsumfang, zu denen u.a. auch die Einrichtungsgegenstände selbst zählen. So bieten sich beispielsweise Waschtische mit verdeckter, vorderer Griffkante zum Heranziehen an das Becken an, oder auch Waschtische mit eingearbeiteten Griffmulden, die für mehr Sicherheit beim Setzen und Aufstehen sorgen. Durch seitlich an der Wand montierte Haltegriffe bzw. Stütz-Klappgriffe lässt sich die Unterstützung weiter ausbauen. Bei solchen Konstruktionen ist ggf. an eine Wandverstärkung zu denken, das gilt insbesondere auch für Sanierungen mit Blick in die Zukunft, wo für die spätere Montage solcher Griffe baulich vorgesorgt werden sollte. Auf dem Waschtisch sind Ablagebereiche für kleine Utensilien in Griffnähe praktisch, vor allem wenn der Platz (auch) im Sitzen genutzt wird, und Bereiche für die Armauflage und das Abstützen sorgen für mehr Komfort. Wird ein Unterschrank gewünscht, dann empfehlen sich Modelle mit großen Komfortgriffen und zurückgesetzten Regalböden, die bei geöffneter Tür Beinfreiheit geben. Auch die Waschplatzlösung mit Konsole auf Maß und flacher Schublade ist eine Option.
Für Benutzer mit körperlichen Einschränkungen gibt es zahlreiche Einrichtungsgegenstände, die eine vereinfachte Bedienung in den Fokus nehmen. So gibt es z. B. Waschtische mit optischer Signalwirkung, zumeist eine farbige Markierung für bessere Orientierung. Vor dem Hintergrund starker Sehschwäche helfen deutliche Kontraste. In diesem Zusammenhang ist eine Badgestaltung beispielsweise Weiß-in-Weiß oder durchgehend in Beige unter dem Aspekt der Barrierefreiheit nicht anzuraten. Ein hilfreicher Kontrastpunkt kann auch ein farbig abgesetzter Griff am Einhebelmischer sein. Für die Hersteller von Stütz- und Haltegriffen im barrierefreien Bad gehören solche Aspekte zum kleinen Einmaleins: Eine rutschhemmende Oberfläche ist Standard, ein ovaler Querschnitt der Haltestangen und Griffe kann darüber hinaus das Abrutschen der Hände verhindern, und im Übrigen ist auch an leicht zu betätigende Halterungen, etwa für die Handbrause, zu denken. Apropos sichere Wassersteuerung: Sensorarmaturen schreibt die DIN 18040-2 nicht vor. Wenn berührungslose Armaturen installiert werden, dann gemäß Norm in Verbindung mit Temperaturbegrenzern. Das schützt gegen unabsichtliches Verstellen und hilft, wenn die manuelle Bedienung nicht mehr sicher gewährleistet ist. In der Dusche helfen Temperaturvoreinstellung und ggf. das sichere Auswählen des „Programms“ nicht zuletzt Personen, die eine Sehhilfe benötigen. Denn in einer Dusche trägt man kaum eine Lesebrille. So ist die visuelle Orientierung ein wichtiger Punkt bei der altersgerechten Badausstattung. Dazu zählt auch eine gute Beleuchtung des Bads.

Duschen
Die Beschäftigung mit den Anforderungen an Barrierefreiheit dreht sich oft zuerst um die Dusche, auch wenn die entsprechende Sanierung von Waschplatz und WC nicht minder zum Komfort für alle und zur Barrierefreiheit beitragen. Schließlich ist landläufig vom „schwellenlosen“ oder „ebenerdigen“ Bad die Rede. Abmessungen von 120 x 120 cm erfüllen die DIN-Kriterien und erfüllen die Ansprüche an Bewegungsfreiheit. Für das Rollstuhlfahrerbad gelten 150 x 150 cm Abstand. Die Norm verlangt keine Bodengleichheit von Duschfläche und dem übrigen Bad, sondern lässt eine Schwellkante von 2 cm zu, und empfiehlt die Ausbildung der Übergänge als geneigte Fläche. Für Rollstuhlfahrer ist natürlich die Überfahrbarkeit sicherzustellen. Wichtig ist in jedem Fall der rutschhemmende Belag (Bewertungsgruppe „B“ nach Maßgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, GUV-I 8527, für nassbelastete Barfußbereiche; für Fliesen gilt die rutschhemmende Klasse „R 10“) und nach außen zu öffnende Duschabtrennung. In Kommentaren zur Barrierefreiheit wird auch der Duschvorhang als flexibler Spritzschutz angeführt, ist aber vor allem im Privatbad wohl individuell zu klären. Wird zur Glastür gegriffen, so sollte sie visuelle Kennzeichnung tragen, damit das Element nicht übersehen wird. Empfohlen wird zudem ein Klappsitz in der Dusche, beispielsweise an einer Haltestange eingehängt, was natürlich das barrierefreie „Bad für Alle“ flexibel macht.
Noch einmal zurück zur Duschabtrennung: Barrierefreie Bäder, die für die häusliche Pflege gut gerüstet sein sollen, müssen noch mehr leisten, z. B. eine halbhohe Abtrennung, die einer unterstützenden Kraft die Arbeitsbedingungen erleichtert. Auch der Bewegungsspielraum ist nicht zu unterschätzen, wenn zwei bis drei Personen zeitgleich im Bad wirken. Auf diese und weitere Aspekte des pflege-tauglichen Privatbads hat jüngst auch der Zentralverband SHK in seiner Pflegebad-Studie2) hingewiesen.

Baden
Wie sieht es mit der Wanne im barrierefreien Bad aus? Heiltherapeutisch wirksame Bäder und Entspannung im Liegen: Viele möchten an dieser Option festhalten. Und während die Empfehlungen zur Barrierefreiheit im Wesentlichen auf ein Podest als Einstiegshilfe für die Badewanne verweisen und im Übrigen auf breite Wannenränder Wert legen, gibt es eine Vielzahl Stütz- und Haltegriffe, die sich an Wanne und Wand montieren lassen. Daneben gewinnt die Wanne-Dusche-Kombination zunehmendes Interesse: Das Duschen in der Wanne, die sich per Schiebe- oder Klapptür öffnen lässt, ist interessant, wenn auch nicht ohne Tücken: Zu achten wäre vor allem auf die Höhe der Eintrittsstufe und auf den Aspekt, dass man nach dem Baden das Entleeren der Wanne selbstverständlich abwarten muss, bevor sich die Tür öffnen lässt. Barrierefreiheit an dieser Stelle also nicht nach DIN, aber trotzdem eine Variante mit Erleichterung und Zusatzkomfort.

Autonomie für die tägliche Hygiene gefragt
Mehr Komfort im Alter und bei körperlichen Einschränkungen will das barrierefreie Bad nicht zuletzt am WC erreichen. Die DIN 18040-2 nennt als Mindestanforderung ausreichenden Seitenabstand von 20 cm zu anderer Sanitärobjekten, im Rollstuhlfahrer-Bad („R“) deutlich mehr. Nur in dem Fall sind auch beidseitige Stützklappgriffe, ggf. mit Toilettenpapierhalter, Rückenstütze und einfach zu bedienende Spülung gefordert. Und für die Vorsorge: Für Stützklappgriffe an Trockenbauwänden sollten für eine eventuell spätere Nachrüstung in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechende Wandverstärkungen bei der Sanierung mit vorgesehen werden. Die weiter entwickelten Klappgriffe bieten nicht nur Halt, sondern auch eine Spülbetätigung. Ob man an dieser Stelle auf Fernbedienung, vielleicht sogar vernetzte Technologie, setzt, ist im Einzelfall im Hinblick auf die Akzeptanz zu besprechen. Das DIN-gerechte WC ist auf jeden Fall in der Sitzhöhe auf den individuellen Bedarf anzupassen. Wird das WC mit einem barrierefreien Montageelement mit Höhenverstellung und einem Stromanschluss versehen, lässt es sich leicht an die Bedürfnisse anpassen. Stichwort Strom­anschluss: Das Dusch-WC, das diesen in der Regel voraussetzt, erwähnt die Norm nicht, wird aber zunehmend vom Kunden gewünscht. Es verspricht mehr Autonomie bei der täglichen Intimhygiene sowie Arbeitserleichterung für Pflegende. Der Nutzen ist nicht nur bei medizinischer Indikation spürbar, er wertet das Bad ganz generell auf und macht es in diesem Bereich sozusagen zukunftssicher. Bei vorhandenem Stromanschluss ist das Dusch-WC leicht nachrüstbar.

Autor: Heinz Kaiser, Hamburg

1) Informationen dazu finden sich auf der Website der KfW (https://www.kfw.de), Merkblatt Barrierereduzierung-Investitionszuschuss im Förderbereich 5, Badumbau.

2) Eine Kurzfassung der Studienergebnisse steht im Internet unter www.zvshk.de im Medien-Center zum Download bereit.

 


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