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Baden-Württemberg: Solarpflicht für Gebäude

Im Neubau in Baden-Württemberg gilt die Photovoltaikpflicht seit Mai dieses Jahres. Bild: Zukunft Altbau

 

Stuttgart. Bei einer grundlegenden Dachsanierung muss in Baden-Württemberg ab dem 1. Januar kommenden Jahres auf 60 % der geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage installiert werden, alternativ eine Solarthermieanlage. Darauf wies das vom Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ Ende Juni dieses Jahres hin. Damit wird auch die dritte Stufe der „Photovoltaik-Pflicht-Verordnung“ des Landes in Kraft treten. Die darin formulierte 60-%-Vorgabe gilt seit Januar dieses Jahres beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen, seit Mai dieses Jahres beim Neubau von Wohngebäuden. „Geeignete Dachflächen“ sind laut Zukunft Altbau unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind und mindestens eine zusammenhängende, 20 m2 große Einzeldachfläche aufweisen. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 oGrad, die nach Norden zeigen, werden als nicht geeignet eingestuft. Eine grundlegende Dachsanierung liegt vor, wenn die Eindeckung eines Daches mit Dachziegeln oder die Abdichtung eines Flachdaches vollständig erneuert wird. Baumaßnahmen, die zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden, z.B. Sturmschäden, oder kleinflächige Reparaturen sind ausgenommen.

 


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