Aushangpflicht für Gesetze und Verordnungen
Berlin. Arbeitgeber sind zum Aushang bestimmter Gesetze verpflichtet. Die Vorschriften dienen insbesondere dem Arbeitnehmerschutz und informieren Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten.
Um die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationspflicht zu erfüllen, müssen die aushangpflichtigen Rechtsvorschriften für Beschäftigte zu jeder Zeit zugänglich zum Nachlesen sein. Darauf weist die uve Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH mit Sitz in Berlin hin.
Wesentliche aushangpflichtige Gesetze und Vorschriften für Handwerksbetriebe sind danach:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitsschutzvorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Baustellenverordnung.
Für gewöhnlich hängen die Gesetze am „Schwarzen Brett“, so die uve. Wichtig sei, dass eine allgemein zugängliche Stelle im Betrieb gewählt werde. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld in Höhe von 2500 Euro geahndet werden.
Tipp: Verschiedene Verlage bieten gebundene Zusammenfassungen der aushangpflichtigen Vorschriften in der aktuellsten Fassung an. Einige Ausgaben lassen sich auch direkt aufhängen.