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Thema: Gasinstallationen
Die vielfältigen Regelwerke sowie sicherheitstechnischen Vorgaben sollen Unfälle durch die Nutzung von Gasinstallationen vermeiden. Trotz dieser Vorgaben ereignen sich bundesweit fast täglich gefährliche Situationen. Ob unkontrollierte Gasaustritte an undichten Verbindungsstellen von Gasleitungen oder durch Abgasanlagen – die Gefahren können tödliche Folgen haben.
Die TRGI (Technische Regeln für Gas-Installationen) und deren Ergänzungen betreffen nicht nur die Gasleitungen selbst, sondern beinhalten die Gesamtanlage. Dieses Regelwerk umfasst die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung sowie den Betrieb von Gasanlagen. Es ist anzuwenden für solche in Gebäuden und auf Grundstücken mit Gasen der 1. (Stadt- und Ferngas) oder der 2. Gasfamilie (Erdgas E und L) und mit Betriebsdrücken bis 1 bar. Der Geltungsbereich beginnt ab der Hauptabsperreinrichtung, betrifft weiter die gesamte Gasleitungsinstallation, die angeschlossenen gasbetriebenen Geräte, führt über die Abgasanlage bis zum Abgabepunkt der Abgase in das Freie. Vorgaben für Flüssiggase sind in der TRF (Technische Regeln Flüssiggas) festgelegt.
Gasfamilien
Gase werden in 3 Familien unterteilt.
- die 1. Familie umfasst wasserstoffreiche Gase wie Stadt- und Ferngas,
- die 2. Familie umfasst methanstoffreiche Gase wie Erdgas High (H) und Low (L),
- die 3. Familie umfasst Flüssiggase wie Propan und Butan.
Die Gasfamilien unterscheiden sich nach Herkunft bzw. Herstellung, ihrer chemischen Zusammensetzung sowie Dichte im Verhältnis zur Luft und ihrem Brennwert.
Der Wobbe-Index (Ws) stellt die Beziehung zwischen dem Brennwert und dem Dichteverhältnis der Gase dar. Er wird rechnerisch bestimmt. Gase mit in etwa gleichem Wobbe-Index sind austauschbar.
Der Brennwert (Hs) gibt die Wärmemenge in kWh an, die bei vollständiger Verbrennung von 1 m³ Gas im Normzustand bei einer Temperatur von 0°C und einem Luftdruck 1013,25 hPa frei wird. Er berücksichtigt auch die Wärme, die im Wasserdampfanteil der Abgase gebunden ist. Aus diesem Grund ist er höher als der Heizwert (Hi).
Aus der bei der Verbrennung tatsächlich vorhandenen Betriebstemperatur und dem anstehenden Luftdruck ergibt sich der Betriebsbrennwert (Hs, B). Er ist entsprechend der Faktoren niedriger als der Normbrennwert.
In Deutschland werden meist Erdgase der Gruppe H und L nach Arbeitsblatt G 260 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) in öffentlichen Leitungsnetzen verteilt. Diese entsprechen in etwa den Europäischen Prüfgasen „E“ und „LL“ nach DIN EN 437.
Leitungsanlagen in Gebäuden
Von der Versorgungsleitung kommend, wird das Gas in die Hausanschlussleitung geleitet. Im Gebäude wird eine Absperreinrichtung – die Hauptabsperrreinrichtung (HAE) – montiert. Diese dient als Übergabepunkt in die Gashausinstallation, die mithilfe eines Isolierstückes elektrisch getrennt wird.
Nach der HAE können je nach Bedarf Gasdruckregler und/oder Strömungswächter eingebaut werden. Das Gas strömt durch die Verteilleitung zu einem oder mehreren Gaszählern. Führt diese Leitung durch Stockwerksdecken, so erhält sie die zusätzliche Bezeichnung Steigleitung.
Nach dem Gaszähler gelangt das Gas in die Verbrauchsleitung. Diese kann ebenfalls durch Stockwerksdecken als Steigleitung geführt sein. Von der Verbrauchsleitung führt die Abzweigleitung das Gas zu einer einzelnen Gasverbrauchseinrichtung. Vor dieser ist eine Absperreinrichtung mit werkzeuglösbarer Verbindung oder Sicherheits-Gasanschlussarmatur zu montieren. Die Absperreinrichtung führt das Gas durch die Geräteanschlussleitung zum Gasanschluss der Verbrauchseinrichtung.
Gasleitungen können frei oder unter Putz verlegt werden. Das Verlegen in unbelüfteten Hohlräumen ist nicht zulässig.
Werden Verteilungsleitungen oder Verbrauchsleitungen im Grundstück zu weiteren Gebäudeteilen verlegt, so handelt es sich um erdverlegte Außenleitungen.
Befindet sich nur eine Gasverbrauchseinrichtung im Gebäude, wird die Gasleitungsanlage ab dem HAE als Einzelzuleitung bezeichnet.
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Armaturen, die der Sicherheit dienen
Die Hauseinführungskombination (HEK) ist als verkapseltes Rohrstück mit Festpunkten im Mauerwerk und Auszugssicherung im Gebäudeinnern ausgeführt. Im Gebäude ist die Hauptabsperreinrichtung HAE vormontiert. Sie dient dem Absperren der gesamten Gaszufuhr, eine Absperreinrichtung (AE) dem Absperren einzelner Leitungsabschnitte oder von Einzelgeräten.
An Verbrauchseinrichtungen sind diese am Anschluss des Gerätes mit werkzeuglösbaren Verschraubungen versehen oder in Form einer Gas-Sicherheitssteckdose (GSD) mit Gassicherheitsschlauch ausgeführt.
Gasdruckregler (GR) wie Haus- oder Zählerdruckregler regeln einen hohen – oft auch schwankenden – Anschlussdruck vor dem Regler in einen gleichmäßigen geringeren Ausgangsdruck.
Gasströmungswächter (GS) sind Sicherungseinrichtungen, die bei Überschreitung des Maximaldurchflusses bzw. zu hohem Druckabfall auf der Ausgangsseite, z.B. durch Rohrbruch, die Gaszufuhr selbstständig absperren. Sie öffnen nach dem Druckanstieg auf der Ausgangseite wieder selbstständig. Strömungswächter werden in unterschiedlichen Größen und Durchflussleistungen eingesetzt.
Thermisch auslösende Absperreinrichtungen (TAE) lösen bei Brandeinwirkung aus und Verschließen den Gasdurchfluss dauerhaft. Sie können zentral, z.B. am Gaszähleranschluss, in Leitungen bei Mauerdurchführungen oder an einzelnen Verbrauchern in der Geräteabsperrung eingebaut sein.
Das Isolierstück unterbricht die elektrische Leitfähigkeit einer Rohrleitung zur Vermeidung von Funkenbildung beim Trennen der Leitung.
Gasleitungen sind zudem gegen unbefugte Manipulationen zu schützen. Deshalb sollten diese nicht in allgemein zugänglichen Räumen verlegt werden. Werkzeuglösbare Verbindungen sind zu sichern oder durch Sonderbauweisen auszuführen, die nur mithilfe von speziellen Werkzeugen geöffnet werden können.
Gasleitungsanlagen
Gasleitungen werden i.d.R. aus metallischen Werkstoffen in Stahl und Kupfer ausgeführt. In den letzten Jahren sind jedoch auch Leitungen aus Verbundwerkstoffen zugelassen worden. Die Verbindungen werden verschraubt, verpresst und auch geklemmt.
Gasleitungen können mit Abstand auf Wänden, Unterputz ohne Hohlräume oder Leitungsschächten verlegt werden. Leitungsschächte sind zur Vermeidung zündfähiger Gasluftgemische durch mineralische Baustoffe aufzufüllen oder durch Zu- und Abluftöffnungen von mind. 10 cm² zu be- und entlüften.
Bei der Leitungsverlegung ist besonders dem Brandschutz Rechnung zu tragen. In Treppenhäusern, Flucht- sowie Rettungswegen ist das freie Verlegen unzulässig.
Gasleitungen sind selbsttragend zu befestigen und dürfen nicht durch andere Leitungen oder Halten von Lasten beansprucht werden.
Der Befestigungsabstand ist vom verwendeten Leitungsmaterial, der Rohrdimension und der Leitungslage abhängig. Die Verankerung in Mauerwerken oder an Decken ist brandsicher auszuführen.
Für die Befestigung von metallenen innen liegenden Gasleitungen gelten folgende zwei Regelungen – vorausgesetzt, dass die Halterung nicht brennbar ist (z.B. Stockschraube und Schelle aus Stahl):
1. bei gepressten Kupferleitungen, verzinkten Stahlleitungen und geschweißten Stahlleitungen dürfen Kunststoff- und Metalldübel verwendet werden,
2. bei hartgelöteten Kupferleitungen müssen Stahldübel verwendet werden.
Bei Kunststoffrohren sind Kunststoffdübel zulässig, wenn ein Gasströmungswächter vom Typ K in Verbindung mit einer zusätzlichen TAE installiert ist.
Gasleitungen müssen nicht frostsicher verlegt werden, sind jedoch vor übermäßiger Temperatur und Feuchtigkeit zu schützen. Im Freien verlegte Leitungen sind entsprechend gegen Korrosionsgefahr zu ummanteln oder zu streichen.
Mauerdurchführungen sind entsprechend der Feuerwiderstandsanforderungen F30 bis F 90 auszuführen.
Der Schutz von Gasleitungen vor Manipulationen geschieht mithilfe von aktiven Bauteilen wie dem Einbau von Gasströmungswächtern (GS). In Mehrfamilienhäusern sind diese durch passive Maßnahmen zu ergänzen. Zu diesen gehört das Vermeiden von Leitungsenden, Verlegung der Anlagenteile und Abschnitte in nicht allgemein zugänglichen Räumen, der Einbau von nur mit Spezialwerkzeugen zu öffnenden ausbaubaren Armaturen sowie konstruktive Sicherungen lösbarer Verbindungen.
Prüfen der Gasleitung
- Alle neu verlegten Leitungsabschnitte,
- ohne Armaturen,
- getrennt von gasführenden Abschnitten,
- Belastungsprobe mit 1 bar,
– Luft oder inertes Gas,
– kein Temperaturausgleich,
– Prüfdauer 10 Minuten,
– Prüfmanometer 0,1 bar Auflösung,
– kein Druckabfall,
- Dichtheitsprüfung mit 150 mbar,
– mit Armaturen,
– ohne Gasgeräte,
– Messgerät mit Messgenauigkeit 0,1 mbar,
– Temperaturausgleich nach Tabelle,
– Prüfdauer nach Tabelle,
- kein Druckabfall,
- Prüfergebnisse sind zu dokumentieren.
Inbetriebnahme von Gasverbrauchseinrichtungen
Bei der Vielzahl der möglichen Geräte richtet sich die Inbetriebnahme nach dem angeschlossenen Gerät (Gasherd, raumluftgebunden, raumluftunabhängig u.a.). Im Verantwortungsbereich des Installateurs liegen jedoch alle sicherheitsrelevanten Prüfungen. Diese umfassen über die Verbrennungsluft, die Gaszufuhr, die Abgaswege bis zum Kaminkopf alle Parameter. Zudem ist der Betreiber in den Betrieb einzuweisen, mit der Anlage vertraut zu machen und auf seine Verhaltensweise bei Betriebsstörungen bis hin zu Sicherheitsabsperrungen von Absperreinrichtungen zu unterweisen.