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Thema: Vorgaben zur Erstellung von haustechnischen Anlagen

 

Die Vorgaben zur Erstellung von haustechnischen Anlagen des SHK-Gewerkes werden immer umfangreicher. Durch Verordnungen und Normen wird die Ausführung von Anlagen in Bezug auf Wärmedämmung, Schallschutz, Brandschutz, Feuchteschutz und Hygiene vorgegeben. Bei der Ausführung der Anlagen können sich die verschiedenen Vorgaben jedoch auch gegenseitig „aushebeln“. So ist ein 100 %iger Wärmeschutz in Mauer- und Deckendurchführungen aus brandschutztechnischen Gründen nur mit erheblichem Aufwand herzustellen. Die geforderten Mindestabstände von 200 mm bis 250 mm bei Rohrleitungen, um die geforderte Wärmedämmung durchführen zu können, sind auf Baustellen aus statischen Gründen kaum einzuhalten. Bei entsprechenden Rohrnetzen würden die Durchbrüche mehrere Meter breit. Liegen die Leitungen zu eng, kann es trotz Isolation zur Aufheizung von Kaltwasserleitungen über 25 °C kommen. Die Gefahr der Legionellenvermehrung in Kaltwasseranlagen steigt. Bei einer Leitungsdesinfektion werden diese jedoch in der Regel nicht mitbehandelt, sodass der „Befall“ nur scheinbar beseitigt wird.

 

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