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Aus der betrieblichen Beratungspraxis

Teil 1: Heizungsfülleinrichtung nach aktueller Norm – auch für den Bestand

Ein Beispiel aus der Praxis: Dem in den Regelwerken verankerten Schutz des Trinkwassers wird mit einer solchen Fülleinrichtung wohl kaum Rechnung getragen. Bild: IKZ-Archiv

Systemtrenner als Version mit Schlauchanschluss für die Montage an bereits installierten Zapfhähnen, zum Beispiel in der Garage. Bild: Caleffi

Mobile Fülleinrichtung über einen System­trenner: Dieser Füllkoffer enthält eine Aufbereitungsflasche, die nach Bedarf eine Enthärtung oder Vollentsalzung einer großen Heizungsanlage durchführt. Bild: Syr

 

 

In der sechs­teiligen Artikelserie „Aus der Beratungspraxis“ beantworten technische, betriebswirtschaftliche und juristische Referenten des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima NRW Fragen aus der betrieblichen Praxis, die ihnen wiederkehrend im Rahmen ihrer Beratung gestellt werden. Den Auftakt zum Thema „Heizungsbefüllung“ bestreitet Dipl.-Ing Bernd Staats, ehemals technischer Referent des Fachverbandes SHK NRW. Heute ist er selbstständig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im SHK-Handwerk.

 

Einig sind sich die Fachleute darüber, dass kein Heizungswasser durch Rückdrücken, Rücksaugen oder Rückfließen in die Trinkwasseranlage gelangen darf. Nach der gültigen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 „Schutz des Trinkwassers“ werden unter Punkt 5.3.2 alle Anschlüsse an die Trinkwasser-Installation als „ständige Anschlüsse“ angesehen. Diese Aussage wird in der Praxis oft dahingehend interpretiert, dass eine Heizungsanlage nach den Feststellungen der DIN EN 1717 nur noch über eine feste Rohrverbindung und Sicherungsarmatur befüllt werden darf. Diese Auslegung ist so aber nicht richtig.

Was steht denn nun in der DIN EN 1717?
Die Formulierung in der DIN EN 1717 besagt lediglich, dass auch bei einer nur kurzzeitigen Verbindung von Trink- und Nichttrinkwassersystemen kein geringerer Absicherungsgrad gewählt werden darf, als von der DIN gefordert. Unabhängig davon, ob die Befüllung, Nachfüllung der Heizungsanlage über eine ständig vorhandene Verbindung, wie eine Rohrverbindung, oder über eine nur temporär vorhandene Verbindung, wie ein Schlauch, erfolgt, muss entsprechend der DIN EN 1717 eine Absicherung vorhanden sein.
Diese Arbeiten – insbesondere das Nachfüllen der Heizungsanlage – werden auch von Laien ausgeführt, die das Gefährdungspotenzial einer möglichen Trinkwasserverunreinigung unterschätzen beziehungsweise gar nicht erst wahrnehmen. Deshalb wird in der DIN EN 1717 immer von einem „festen”, oder besser formuliert, von einem „ständigen Anschluss“ ausgegangen.
Die im Jahr 2011 zurückgezogene DIN 1988-4 unterschied noch zwischen einem „kurzzeitigen“ und einem „ständigen“ Anschluss. Mit der DIN EN 1717 ist eine Bewertung nach dem Prinzip des kurzzeitigen Anschlusses nicht mehr zulässig.

Welche Bedingungen gibt es für einen kurzzeitigen Anschluss nach der alten Norm?
Ein kurzzeitiger Anschluss zwischen einem Trinkwasseranschluss und einer Apparateeinheit war ausschließlich für die Dauer der Inbetriebnahme und begrenzt auf maximal einen Arbeitstag zulässig, wenn er zudem unter ständiger personeller Kontrolle stand.
Erfahrungsgemäß wurde dies in der Praxis meist anders gehandhabt. Bestes Beispiel sind die bekannten Heizungsfüllschläuche, die dauerhaft an beiden Seiten – und zwar der Trinkwasser- und der Heizungsinstallation – fest angeschlossen waren.
Nach der DIN EN 1717 müssen alle Anschlüsse ohne zeitliche Vorgabe als ständige Anschlüsse bewertet werden. Die Ausführung des Anschlusses, ob starr mit Rohrleitung oder flexibel mit Druckschläuchen, ist nicht relevant.

Wie lauten die aktuellen Anforderungen an den Befüllvorgang?
Es muss während der Befüllung sowie der Nachfüllung sichergestellt sein, dass keine Flüssigkeiten, die als Träger einer oder mehrerer giftiger Stoffe eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können, zurück in das Trinkwassersystem gesaugt oder gedrückt werden. Somit gilt es, die trinkwasserführende Leitung entsprechend der DIN EN 1717 abzusichern. Der Vorgang kann auch über eine mobile Befüll-/Nachfüllstation erfolgen, die eine entsprechende Sicherungsarmatur enthält. Die Sicherungseinrichtungen für grundsätzlich alle Anschlüsse sind entsprechend der Flüssigkeitskategorie nach DIN EN 1717 Kategorie 1 bis 5 und den Eigenschaften der Installation auszuwählen.
Für die Befüllung der heizungsseitigen Installation sind zwei Flüssigkeitskategorien zu betrachten: Zum einen gilt die Kategorie 3: Hierbei handelt es sich um eine Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe darstellt. Als Beispiel dafür wird Heizungswasser ohne Inhibitoren oder Zusatzstoffe genannt. Hier muss eine Absicherung mindestens mit einem sogenannten „Systemtrenner CA“ erfolgen. Bei der Bezeichnung „CA“ steht der Buchstabe C für die Gruppe und bedeutet „nicht kontrollierbare Trennung“. Der Buchstabe A steht für den Typ und bedeutet „Systemtrenner mit unterschiedlichen nicht kontrollierbaren Druckzonen“.
Zum anderen gilt die Kategorie 4. Sie beschreibt eine Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiven, mutagenen oder kanzerogenen Substanzen darstellt. Als Beispiel dafür wird Heizungswasser mit Inhibitoren genannt. Hier muss eine Absicherung mit einem Systemtrenner BA erfolgen.
Bei der Bezeichnung „BA“ für den Systemtrenner steht der Buchstabe B für die Gruppe und bedeutet „kontrollierbare Trennung“. Der Buchstabe A steht für den Typ und bedeutet „Systemtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone“.
Liegen Unsicherheiten bei der Bestimmung der Flüssigkeitskategorie vor, wählt der Fachmann den höchsten Absicherungsgrad, das wäre die Sicherungsarmatur Systemtrenner BA für die Flüssigkeitskategorie 4.

Was ist bei der Montage der Sicherungseinrichtung zu beachten?

  1. Eine Sicherungseinrichtung besteht immer aus der eigentlichen Sicherungsarmatur – im beschriebenen Fall der Systemtrenner – sowie den entsprechenden Zubehörteilen, wie Absperr- und Wartungsarmaturen, die für eine ordnungsgemäße Funktion, Inspektion und Wartung benötigt werden.
  2. Es ist wichtig, den Systemtrenner hygienisch in das Rohrleitungsnetz einzubinden, um Stagnation zu vermeiden.
  3. Die Verbindung Trinkwasserinstallation und Heizungsinstallation kann weiterhin über einen Schlauch erfolgen und gilt als ständiger Anschluss, den es – insbesondere während des Befüll-/Nachfüllvorganges – mittels Systemtrenner CA oder BA abzusichern gilt. Auch dann, wenn der Schlauch abgenommen werden kann.
  4. Die Absperreinrichtungen jeweils vor dem Systemtrenner und an der Heizungsanlage sind nach dem Befüll-/Nachfüllvorgang zu schließen, um Wasserschäden durch einen geplatzten Füllschlauch zu vermeiden.
  5. Das Ablaufwasser aus dem gewählten Systemtrenner ist gefahrlos abzuleiten.
  6. Bei der Installation, dem Betrieb und der Wartung von Sicherungseinrichtungen, sind die Herstellerangaben zu beachten.
  7. Sicherungseinrichtungen müssen regelmäßig gewartet werden.
  8. Automatische Fülleinrichtungen sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Da es auch zukünftig nicht zu vermeiden sein wird, dass Befüllungen/Nachfüllungen weiterhin von fachlichen Laien vorgenommen werden, ist es besonders wichtig, die Kunden auf die möglichen Gefahren hinzuweisen.

Was sind „Ablaufstellen“ und „Wasserentnahmestellen“ nach DIN 1986-100
In der Entwässerungsnorm DIN 1986-100 Punkt 5.7 „Ablaufstellen“ steht, dass Ab- und Überläufe von Armaturen und Apparaten, wie beispielsweise Sicherungseinrichtungen einer Trinkwasserinstallation, nach DIN EN 1717 nur über einen freien Ablauf mit einem Trichter und Geruchsverschluss und nicht unmittelbar mit der Abwasserleitung verbunden werden dürfen. Im Punkt 5.7.2.1 sind Ab- und Überläufe von Armaturen, Apparaten und Geräten, wie beispielsweise Rohrbelüfter, Systemtrenner, thermische Ablaufsicherungen und Sicherheitsventile, als Wasserentnahmestellen in Gebäuden zu verstehen. Auch diese müssen grundsätzlich über Entwässerungsgegenstände mit Geruchsverschluss entwässert werden.
Ein Heizungsfüllventil benötigt keine Ablaufstelle im Sinne der DIN 1986-100. Die Bedienung des Füllventils erfolgt in der Regel nur im Zusammenhang mit einer Heizungswartung oder wird vom Betreiber gezielt durchgeführt. Allerdings muss der Ventilauslass mit einer Kappe aus Metall nach jeder Benutzung wieder verschlossen werden.

Autor: Dipl.-Ing Bernd Staats

 


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