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Anwendungstabellen zur Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz

Stuttgart.  Die Fachgruppe Dämmstoffe des Fachverbands Schaumkunststoffe und Polyurethane (FSK) hat ihre Anwendungstabellen überarbeitet und dem im November dieses Jahres in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst.

 

Das neue Gesetz führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und berücksichtigt auch Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Die Tabellen erklären die richtige Anwendung des GEG für die Dämmung von Rohrleitungen im Bereich von, Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen.
Die Anforderungen an die Dämmung ergeben sich künftig aus Anlage 8 der GEG 2020. Veränderungen gibt es aber nicht: Die Anlage 8 führt die Anforderungen der bisherigen Anlage 5 der Energieeinsparverordnung unverändert fort. Trinkwasserleitungen (kalt) sind weiterhin gemäß DIN 1988-200 zu dämmen.

www.fsk-vsv.de

 


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