Anerkannte Regeln der Technik – Kür oder doch Pflicht?
Bedeutung von allgemein anerkannten Regeln der Technik und wann die Pflicht zur Anwendung und Einhaltung der Regeln besteht
Sowohl Fachplaner als auch das ausführende Handwerk haben täglich mit „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ – kurz a.a.R.d.T. – zu tun. Doch was genau steckt dahinter und wann besteht eine Pflicht zur Anwendung und Einhaltung der Regeln? Und welchen rechtlichen Stellenwert haben die allgemein anerkannten Regeln der Technik? Der vorliegende (Kurz-)Artikel gibt hierzu Antworten. Darüber hinaus steht zum Thema ein umfassender und weiterführender Beitrag des Autors auf IKZ-select als Download zur Verfügung.
Unter dem Begriff „Technikstandards“ oder „technische Standards“ wird die generelle Bezugnahme auf die Besonderheiten von Wissenschaft und Technik verstanden. Die Bezeichnung „Technikstandard“ wird jedoch nicht einheitlich gebraucht, teilweise wird von den „Regeln der Technik“, von „Standardnormen“, von „Sicherheitsstandards“ oder etwa von „Technikklauseln“ gesprochen. Vor diesem Hintergrund hat ein juristischer Autor festgestellt, dass es 35 unterschiedlich formulierte Standards gibt, die ein „buntes und geradezu verwirrendes Bild darstellen“. Ein inhaltlicher Unterschied besteht jedoch nicht. Diese Bezeichnungen beziehen sich alle auf das, was hier zusammenfassend mit dem Begriff Technikstandard umschrieben wird.
Um diese „babylonisch“ anmutende Sprachverwirrung – das heißt, die zahlreich verwendeten Begrifflichkeiten – weitgehend in Einklang zu bringen bzw. zu definieren, ...
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