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Amtsgericht warnt vor „Fake-Rechnungen“ zum Handelsregister

Bild: AdobeStock – alswart

 

Stuttgart.  Das Amtsgericht Osnabrück warnt erneut vor gefälschten Rechnungen, die den Anschein einer ordnungsgemäßen Rechnung der Behörde erwecken. Diese Rechnungen tauchen zumeist im Zusammenhang mit (angeblich) erfolgten Bekanntmachungen in den hiesigen Registern auf, die aktuell vor allem das Handelsregister betreffen. Darauf verweist Rechtsanwalt Michael Henn, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (Kiel), unter Hinweis auf die Mitteilung des Amtsgerichts Osnabrück vom 19.01.2023.

Bereits seit dem Jahre 2020 erhält das Amtsgericht Osnabrück regelmäßig Kenntnis von derartigen „Fake-Rechnungen“, was bereits Ende des Jahres 2020 und Mitte des Jahres 2022 zu einer entsprechenden Warnung geführt hat. Aufgrund der weiterhin hohen Zahl hier bekanntwerdender Fake-Rechnungen (aktuell ca. 10 Fälle pro Woche) sieht sich das Amtsgericht erneut veranlasst, vor Zahlungen auf derartige Forderungsschreiben zu warnen.

Auffällig bei den betrügerischen Rechnungen ist neben einem teils widersprüchlichen Absender – etwa: „Zentrale Zahlstelle Leipzig“ – ein Zahlungsziel von nur wenigen Tagen und eine ausländische IBAN-Nummer, die teils auch auf einem separaten SEPA-Überweisungsschein bereits voreingetragen ist. Die wahren, kriminellen Absender hoffen, dass derartige Rechnungen aufgrund des öffentlichen Anscheins nicht weiter hinterfragt und entsprechende Zahlungen geleistet werden.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Kostenrechnungen erhalten, werden daher gebeten, diese kritisch zu prüfen und dabei zu hinterfragen, ob ein Anlass für die vermeintlich entstandenen Kosten besteht. Im Zweifel kann das Amtsgericht Osnabrück auf telefonische Anfrage Auskünfte zu den erhaltenen Rechnungen und deren Rechtmäßigkeit erteilen.

RA Henn betont, dass die Rechnungen „optisch“ leider sehr gut gestaltet seien und echter Behördenpost sehr ähnelten. Er empfiehlt daher dringend, sich vor Bezahlung solcher Rechnungen beim zuständigen Gericht zu vergewissern, dass dieses auch tatsächlich diese Rechnung ausgestellt hat, oder vorab anwaltlichen Rat einzuholen.

 


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