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Alternative zur BEG-Förderung
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen gemäß § 35c EStG
Bereits seit 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten, eigenen Wohngebäuden mit einem Steuerbonus gemäß § 35c EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude bei Durchführung der Baumaßnahme älter als zehn Jahre ist und dass die jeweiligen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Insgesamt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, lassen sich absetzen.
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