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Alles dicht?

Gasinstallation: Jede Anlage muss ordnungsgemäß installiert und dicht sein, bevor sie in Betrieb geht

Die Gasanlage in einem Ein­familienhaus. Bevor sie in Betrieb geht, muss sie auf Dichtheit überprüft werden.

 

Täglich arbeitet der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an unterschiedlichsten Installationen: Heizungsanlagen, Gasanlagen, Abwasseranlagen und viele andere. Die eine fährt mit einem Druck von 100 mbar, die andere mit 1,5 bar und wieder eine mit 5 bar. Je nach Gewerk gibt es unterschiedliche Betriebsbedingungen. Und jede Installation wird auf eine andere Art und Weise abgedrückt. In dieser siebenteiligen Serie beschreiben wir die jeweiligen Vorgehensweisen. Hier geht es um Gasinstallationen.

Kaum etwas Schlimmeres kann passieren, wenn die fertige Anlage undicht ist und niemand es sofort bemerkt. Daher wird jede Neuinstallation überprüft, bevor sie in Betrieb geht. Dies geschieht oft in zwei Schritten: Dichtheits- und Belastungsprüfung. Wie der Name schon erahnen lässt, sind es zwei Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Bei einer Dichtheitsprüfung kontrolliert der Installateur, ob alle Verbindungen dicht sind. Bei der sich anschließenden Belastungsprüfung wird untersucht, ob die Installation den maximal auftretenden Drücken standhalten wird. Darüber hinaus haben Hersteller von z.B. Pressfittings oder Kunststoffrohren besondere Vorgaben, wie eine Installation vor der Inbetriebnahme gecheckt wird. Die sind ebenso zu beherzigen.
Wichtigstes Instrument dabei ist das Manometer. Es muss so genau sein, dass Undichtigkeiten über Zeigerbewegungen gut erkennbar sind. Beispiel: Ein Manometer, das Drücke von 20 bar anzeigen kann, ist für eine Kontrolle prinzipiell ungeeignet. Denn kleine Druckschwankungen sind damit kaum zu verfolgen. Ein Prüfmanometer sollte deshalb eine Skaleneinteilung in Schritten von 0,1 bar haben. Auch sind elektronische Manometer möglich. Deren Empfindlichkeit muss ebenso gegeben sein.
In dieser Serie sind die wichtigsten Grundsätze für die einzelnen Prüfungen zusammengetragen. Sie sollen einen Überblick verschaffen.

Gasinstallationen
Die Überprüfung einer Gasinstallation in Gebäuden unterteilt sich in eine Belastungs- und in eine Dichtheitsprüfung. Grundlage für die Durchführung beider Kontrollen ist das Arbeitsblatt G600 (DVGW-TRGI 2008, Technische Regeln für Gas-Installationen), das der DVGW1) herausgebracht hat.

Belastungsprüfung
Die Belastungsprüfung ist vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen und erstreckt sich nur auf Leitungen, also ohne Armaturen, Gas- Druckregelgeräte, Gaszähler usw.

  • Der Prüfdruck beträgt 1 bar und darf während der Prüfzeit von 10 Minuten nicht fallen.


Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung ist nach der Belastungsprüfung durchzuführen und erstreckt sich auf Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte sowie Regel- und Sicherheitsarmaturen. Das Messgerät muss eine Mindestauflösung von 0,1 mbar aufweisen.

  • Der Prüfdruck liegt bei 150 mbar für 10 Minuten (Mindest-Prüfdauer) bei einem Leitungsinhalt von bis zu 100 l. Nach dem Druckaufbau muss die Anlage 10 Minuten ruhen (Anpassungszeit). Erst dann beginnt die Prüfzeit.
  • Liegt das Leitungsvolumen zwischen 100 und 200 l, beträgt die Prüfzeit mindestens 20 Minuten und die Anpassungszeit 30 Minuten.
  • Bei Leitungsvolumen von mehr als 200 l beträgt die Anpassungszeit 60 Minuten und die Prüfzeit mindestens 30 Minuten.


Quelle: Viega GmbH, Attendorn

www.viega.de

1) DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches

 


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