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Alles dicht?

Heizungsinstallation: Jede Anlage muss ordnungsgemäß installiert und dicht sein, bevor sie in Betrieb geht

Wärmeverteilung einer Heizungsanlage – hier für drei Wohnungen. Eine Dichtheitsprüfung ist Pflicht, bevor die Anlage in Betrieb geht.

 

Täglich arbeitet der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an unterschiedlichsten Installationen: Heizungsanlagen, Gasanlagen, Abwasseranlagen und viele andere. Die eine fährt mit einem Druck von 100 mbar, die andere mit 1,5 bar und wieder eine mit 5 bar. Je nach Gewerk gibt es unterschiedliche Betriebsbedingungen. Und jede Installation wird auf eine andere Art und Weise abgedrückt. In dieser siebenteiligen Serie beschreiben wir die jeweiligen Vorgehensweisen. Hier geht es um Heizungsanlagen.

Kaum etwas Schlimmeres kann passieren, wenn die fertige Anlage undicht ist und niemand es sofort bemerkt. Daher wird jede Neuinstallation überprüft, bevor sie in Betrieb geht. Dies geschieht oft in zwei Schritten: Dichtheits- und Belastungsprüfung. Wie der Name schon erahnen lässt, sind es zwei Kontrollen, die durchgeführt werden müssen. Bei einer Dichtheitsprüfung kontrolliert der Installateur, ob alle Verbindungen dicht sind. Bei der sich anschließenden Belastungsprüfung wird untersucht, ob die Installation den maximal auftretenden Drücken standhalten wird. Darüber hinaus haben Hersteller von z.B. Pressfittings oder Kunststoffrohren besondere Vorgaben, wie eine Installation vor der Inbetriebnahme gecheckt wird. Die sind ebenso zu beherzigen.
Wichtigstes Instrument dabei ist das Manometer. Es muss so genau sein, dass Undichtigkeiten über Zeigerbewegungen gut erkennbar sind. Beispiel: Ein Manometer, das Drücke von 20 bar anzeigen kann, ist für eine Kontrolle prinzipiell ungeeignet. Denn kleine Druckschwankungen sind damit kaum zu verfolgen. Ein Prüfmanometer sollte deshalb eine Skaleneinteilung in Schritten von 0,1 bar haben. Auch sind elektronische Manometer möglich. Deren Empfindlichkeit muss ebenso gegeben sein.
In dieser Serie sind die wichtigsten Grundsätze für die einzelnen Prüfungen zusammengetragen. Sie sollen einen Überblick verschaffen.

Heizungsanlagen
Der Prüfdruck muss mindestens so hoch sein wie der Ansprechdruck des Sicherheitsventils. Es empfiehlt sich aber, Heizungsanlagen mit dem 1,3-Fachen des max. Betriebsdrucks, also der Ansprechdruck des Sicherheitsventils, zu beaufschlagen:

  • bei einem Sicherheitsventil von 2,5 bar Ansprechdruck beträgt der Prüfdruck dann etwa 3,3 bar,
  • bei einem Sicherheitsventil von 3 bar Ansprechdruck liegt der Prüfdruck bei etwa 3,9 bar.

Der Temperaturausgleich zwischen Umgebungstemperatur und Füllwassertemperatur ist, nachdem der Prüfdruck aufgebracht ist, durch eine entsprechende Wartezeit zu berücksichtigen. Diese Wartezeit ist nicht genau geregelt, sollte aber zwischen 30 Minuten und 2 Stunden betragen. Nach dieser Wartezeit ist der Prüfdruck gegebenenfalls wiederherzustellen.
Die eigentliche Druckprüfung sollte etwa 3 Stunden dauern. Dabei darf der Druck um nicht mehr als 0,2 bar fallen. Während der Prüfung ist eine Sichtkontrolle der Rohrverbinder durchzuführen.
Alle Behälter, Geräte und Armaturen, Ausdehnungsgefäße usw., die für den Prüfdruck nicht geeignet sind, sind vor der Druckprüfung von der Anlage zu trennen. Die Anlage ist mit filtriertem und ggf. aufbereitetem Wasser zu füllen und vollständig zu entlüften.
Über die Druckprüfung ist ein Protokoll zu erstellen. Aus ihm muss hervorgehen:

  • Datum der Prüfung,
  • Anlagendaten wie Aufstellungsort, höchstzulässiger Betriebsdruck, bezogen auf den tiefsten Punkt der Anlage,
  • Prüfdruck, bezogen auf den Ansprechdruck des Sicherheitsventils,
  • Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck,
  • Bestätigung, dass die Anlage dicht ist.


Quelle: Afriso Euroindex GmbH, Güglingen

www.afriso.de

 


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