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AKTUELLES

Reflex Winkelmann ist seit kurzem Sponsor des Fußballbundesligisten Borussia Mönchengladbach (Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH)

 

Reflex und Wolf engagieren sich in der Fußballbundesliga

Zwei große Unternehmen aus der SHK-Branche unterstützen den Profifußball. Reflex Winkelmann ist seit kurzem Sponsor des Fußballbundesligisten Borussia Mönchengladbach. Auf einer großformatigen LED-Bande, in der zweiten Reihe auf der Ost-Längsseite des Stadions, ist während der offiziellen Spielzeit im Rotationsverfahren das schwarz-weiß-grüne Reflex-Logo präsent. Über Unterstützung kann sich auch der VfB Stuttgart freuen. Der Heiztechnikhersteller Wolf begleitet als Lizenznehmer die zweite Saisonhälfte 2020/21. Die Zusammenarbeit beinhaltet auch eine besondere Aktion: Ab sofort sind ausgewählte Wärmeerzeuger des Unternehmens in den Vereinsfarben Weiß-Rot erhältlich. Aber auch Anhänger anderer Fußballclubs kommen bei Wolf nicht zu kurz: Neben dem VfB Stutt gart sind Wärmeerzeuger in den Vereinsfarben von Borussia Dortmund, Borussia Mönchengladbach, dem FC Schalke 04, dem 1. FC Nürnberg, Fortuna Düsseldorf, dem Hamburger SV, Hannover 96, Holstein Kiel, dem SSV Jahn Regensburg und Dynamo Dresden verfügbar.


Stoercode-App implementiert neues Wartungsmodul
Mehr als 160.000 SHK-Störcodes von über 65 Herstellern und 4200 Geräten enthält die App Stoercode. Die Wissensdatenbank für Heizungssysteme wurde um ein neues Tool erweitert: den Wartungsassistenten. Er enthält über 4000 Checklisten für Heizung, Lüftung, Sanitär, aber auch gerätespezifische Checklisten der Hersteller. Die Checklisten können online sowie offline (ohne Datennetz) bearbeitet und genutzt werden. Ein dreiminütiges Video unter youtu.be/wN95qlPwqME erklärt den Umgang mit dem nützlichen Tool.

SHK-Betriebe haben die Möglichkeit, Stoercode einen Monat lang kostenfrei zu testen. Für IKZ-Leser gibt es Vorzugspreise. Infos unter stoercode@strobelmediagroup.de.


Luftwärmepumpen unterliegen nicht den Abstandsflächenregelungen
Außerhalb von Gebäuden installierte Luftwärmepumpen unterliegen nicht den Abstandsflächenregelungen. Ein Abstand zur Grundstücksgrenze ist deshalb auch nicht vorgeschrieben, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 3 K 750/19.MZ). Luftwärmepumpen stellten selbst weder Gebäude dar noch gingen von ihnen wegen ihrer geringen Größe (hier: 1,26 m x 0,89 m x 0,37 m) Wirkungen wie von Gebäuden aus, heißt es. Der Schutz der Grundstücksnachbarn vor Lärm werde in erster Linie von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften aufgefangen.

 


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