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Als Schutz vor CO-Vergiftungen empfehlen die Experten der DEKRA insbesondere in Wohnungen mit Kaminöfen, Öl- oder Gasheizungen die Installation spezieller CO-Warnmelder. Sie lösen bei erhöhter CO-Konzentration in der Umgebungsluft einen Alarm aus. Bild: IKZ

 

Kohlenmonoxid-Vergiftungen: die stille Gefahr
In den kalten Monaten des Jahres erhöht sich die Gefahr von Vergiftungen durch Kohlenmonoxid (CO), warnt die Sachverständigenorganisation DEKRA. Ein großes Risiko besteht beispielsweise, wenn mit Gas- oder Holzkohle auf halb geschlossenen Balkonen oder in Garagen gegrillt wird. Ziehen Verbrennungsgase durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung oder ist der Balkon unzureichend belüftet, kann es zu einer CO-Vergiftung kommen. Kohle- oder Gasgrills dürfen daher unter keinen Umständen innerhalb von geschlossenen Räumen verwendet werden. Auch gasbetriebene Heizstrahler oder Heizpilze dürfen nicht in Innenräumen verwendet werden. Gefahren gehen auch von Gasthermen oder Ölheizungen aus, wenn der Zuluftweg etwa durch Gegenstände verschlossen wird.
Laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes kamen im Jahr 2017 in Deutschland 606 Menschen durch CO-Vergiftungen ums Leben, rund 3700 wurden in Krankenhäuser eingeliefert. Kohlenmonoxid ist ein tücki­sches Gas, weil man es nicht sehen, riechen oder schmecken kann, und es schon in relativ geringer Konzentration zu lebensgefährlichen Vergiftungen oder zum Tod führt.



SHK Essen: Fachmesse macht fit im Trinkwasserbereich
Was ist bei der Installation hinsichtlich möglicher Korrosionen zu beachten? Was darf ich zur Vermeidung von Hygieneproblemen auch bei Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht außer Acht lassen und welche neuen Vorgaben gibt es, damit ich meine Montage fachgerecht ausführen kann? Der Treffpunkt Trinkwasser (Halle 5, Stand E21) auf der SHK-Messe in Essen vom 10. bis 13. März 2020 hat die Antworten auf Fragen rund um die Trinkwasserinstallation.



Ungestört arbeiten – ­Ohrenstöpsel bei der Steuer absetzen
Auf dem Bau geht’s mitunter laut zu. Sind Ohropax für die ungestörte Ausübung der Tätigkeit erforderlich, können die Kosten steuermindernd angesetzt werden. Das allerdings sollte plausibel „nachgewiesen“ werden, beispielsweise weil extremer Baulärm ansonsten die notwendige Konzentration stört (Quelle: Finanzgericht Sachsen, Az.: 4 K 94/18).



Pumpentausch – ein Zusatz­geschäft zur Heizsaison
Die Temperaturen sind einstellig und Verbraucher drehen die Heizung auf. Fachhandwerker, die ihre Kunden auf Einsparpotenziale moderner Heizungspumpen aufmerksam machen, können wertvolle Zusatzgeschäfte generieren. Darauf weist der Hersteller Taconova hin.
Besonders interessant für Endverbraucher: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) fördert den Austausch alter Heizungspumpen mit 30% der Gesamtnettokosten. Ob sich ein Pumpentausch lohnt, kann via Online-Rechner auf www.meine-heizung.de/pumpencheck geprüft werden.

 


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