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Aktuelles

Kessel mit Speicher und Heizölverbraucheranlage.

 

Anforderungen an ­Heizölverbraucheranlagen
Die Technische Regel wassergefährdende Stoffe – TRwS 791, Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen – gilt seit rund einem Jahr. Vielen Praktikern sind die neuen Festlegungen noch nicht in Gänze bekannt, deshalb fassen wir die wesentlichen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen, die neu erstellt oder wesentlich geändert werden, in komprimierter Form zusammen:

  • Die Ölleitung ist grundsätzlich im Einstrang zu installieren. Die früher typische Rücklaufleitung im Zweistrangsystem ist so nicht mehr zulässig bzw. wie eine Druckleitung abzusichern.
  • Die Abstände zu Wänden und Decken bei der Aufstellung von Öltanks sind nun von der Art der Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen abhängig.
  • Selbstsichernde Saugleitungen dürfen auch weich gelötet werden.
  • Wenn Teile der Ölleitung unterhalb des maximalen möglichen Füllstandes des Öltanks verlaufen, ist eine Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern, ein sogenanntes Antiheberventil, einzubauen.
  • Keine schwimmende Entnahme bei Erdtanks.
  • Der Füllstand muss für jeden Öltank, dies gilt auch für jeden einzelnen Öltank in Batterietankanlagen, feststellbar sein. Bei Angaben, die kein Volumen anzeigen, z.B. Zentimeterangaben bei Erdtanks, müssen Umrechnungstabellen vorhanden sein.
  • Die Mündung der Be- und Entlüftungsleitung muss beobachtbar sein und darf nicht über Dachflächen angeordnet sein.
  • Ölbrenner mit mehr als 100 kW Nennleistung, die Rücklaufschlauchleitungen zum Heizölentlüfter oder Vorfilter besitzen, müssen mit einer Rückhalteeinrichtung abgesichert werden. Dies bedeutet beispielsweise den Verzicht auf eine Rücklaufschlauchleitung (und eine selbstsichernde Einstranginstallation bis zur Ölbrennerpumpe). Alternativ ist eine Rückhalteeinrichtung mit automatischer Leckageerkennung zulässig, die bei Austritt von Heizöl die weitere Ölförderung bzw. den Ölbrenner abschaltet.

Ebenfalls neu sind die Anforderungen an Ölleitungen, die mit Überdruck (Ölleitungen nach Öldruckförderaggregaten) betrieben werden. Für diese Leitungsart wird zwar keine Rückhalteeinrichtung erforderlich, sie ist aber beispielsweise über im Hausbau üblichen Beton zu installieren und an einem zweckdienlichen Tiefpunkt mit einer automatischen Leckageerkennung auszurüsten, die bei Leckagen die weitere Ölförderung bzw. den Ölbrenner abschaltet.

 



„Starter Programm“ für junge Fachhandwerker
Der Messgerätehersteller Wöhler bietet jungen Fachhandwerkern einen besonderen Service an: das „Starter Programm“. Dabei werden Auszubildende, Gesellen oder Meis­terschüler entsprechend ihrem Ausbildungsstand regelmäßig mit Informationen zu Fachthemen aus der SHK-Branche versorgt. Seminare und Schulungen können sie bei Wöhler zum stark ermäßigten Preis besuchen. Webinare sind sogar kostenfrei. Das diesjährige Starter-Highlight findet vom 4. bis 5. Juni statt – und zwar direkt im Dortmunder Stadion: Beim Starter-Camp treffen sich die jungen Handwerker/innen zum Erfahrungsaustausch, zu verschiedenen Vorträgen und natürlich auch, um eine gute Zeit zu verbringen.
Die Mitgliedschaft im „Starter Programm“ ist kostenlos, Informationen und Anmeldung unter starter.woehler.de


Hygienischer Einbau von Wasserzählern
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat eine Empfehlung zum hygienischen Einbau von Wasserzählern erarbeitet. Die „twin Nr. 11 – Wasserzähler – hygienischer Transport zum Montageort und hygienischer Einbau“ richtet sich vor allem an Wasserversorgungsunternehmen und die von ihnen gegebenenfalls beauftragten Unternehmen und Installateure. Download als PDF unter www.dvgw.de (Suchwort: twin 11).

 


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