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Änderungen in dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren"

Frankfurt. Wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) auf ihrer Internetseite berichtet, gibt es im Programm "Energieeffizient Sanieren" gravierende Änderungen, und zwar bereits ab dem 1. September dieses Jahres. Im Einzelnen sind dies:

 

Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm-Nr. 152/430)
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt. Dies betrifft die Erneuerung der Heizungsanlage in Kombination einer Hocheffizienzpumpe oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kreditvariante (Nr. 152) und Zuschussvariante (Nr. 430) können bis einschließlich zum 31. August 2010 bei der KfW gestellt werden.
Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm-Nr. 141) in Form eines Darlehens beantragt werden.

Einstellung wesentlicher Teile des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr. 431)
Darüber hinaus werden wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ eingestellt. Nicht mehr gefördert werden:

  • Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand,
  • der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/oder hocheffiziente Zirkulationspumpen eines vergleichbaren Energieeffizienzstandards sowie der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern,
  • der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile,
  • die Verbesserung der Regelungstechnik sowie
  • der Ausbau von Nachtstromspeicherheizungen.


Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 1. September eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Programm-Nr. 431) fortgeführt.
Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d.h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30. November 2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31. August 2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Die Begründung für die Maßnahmen formuliert die KfW mit diesen Worten: „Die unerwartet hohe und auch im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegene Nachfrage macht es notwendig, Änderungen in den Programmen kurzfristig umzusetzen.“

 


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