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Abwasser heben – mit SicherheitEntwässerung von Sanitärgegenständen unterhalb der Rückstauebene: Planung und Einbau von Kleinhebeanlagen

Werden Kellerräume zu Wohnungen ausgebaut, ist eine Entwässerung von Sanitärgegenständen (Waschbecken, Dusche, WC) einzuplanen. Um die rückstausichere Abwasserentsorgung aus dem Keller sicherzustellen und eine Entwässerung während der nicht immer offensichtlichen Rückstausituation zu gewährleisten, sind im Normalfall Hebeanlagen erforderlich. Die entsprechenden Normen und Bestimmungen sowie der Stand der Technik bei Kleinhebeanlagen werden im Folgenden erörtert.

Bild 1: Schmutz- und Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, muss mit Hebeanlagen entsorgt werden.

 

Die demografische Veränderung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird immer älter und immer mehr Menschen leben allein. Die Zahl der Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte wächst kontinuierlich – und damit nimmt der Flächenbedarf für Wohnungen stetig zu. Zur kurzfristigen Wohnraumschaffung werden daher auch vorhandene Kellerräume zu Wohnungen ausgebaut (Bild 1).


Voraussetzungen zur Nutzung eines Rückstauverschlusses
• Es muss ein Gefälle zum Kanal vorhanden sein.
• In den Räumen dürfen sich keine wesentlichen Sachwerte befinden.
• Im Falle eines Rückstaus muss eine Gefährdung der Gesundheit der Bewohner ausgeschlossen sein.
• Es handelt sich nur um einen kleinen Benutzerkreis.
• Bei Ausfall des Rückstauverschlusses oder bei einem Rückstau muss oberhalb der Rückstauebene ein frei zugängliches WC zur Verfügung stehen.
• Im Falle eines Rückstaus muss auf die Entwässerungsobjekte verzichtet werden können.


Bei der Abwasserentsorgung aus dem Keller schreiben die DIN EN 12056-4 und DIN 1986-100 für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eine Rückstausicherung vor. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kann- sondern vielmehr um eine Muss-Bestimmung! Maßgebend ist hierbei die Lage der zu entsorgenden Objekte zur Rückstauebene und nicht ihre Lage zum Kanal. Auch wenn der Kanal tiefer liegt als die Entwässerungsobjekte, ist eine Rückstausicherung erforderlich (Bild 2).

 

Bild 2: Gemäß DIN EN 12056-4 ist grundsätzlich die Lage der zu entsorgenden Objekte zur Rückstauebene maßgebend und nicht die Lage zum Kanal. Auch wenn der Kanal tiefer liegt als die Entwässerungsobjekte, ist eine Rückstausicherung erforderlich.

 

Den Vorgaben liegt die Einsicht zugrunde, dass das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde aus wirtschaftlichen Gründen nicht darauf ausgerichtet sein kann, jeden Starkregen (Regenereignisse >17,1 l/m²
Regen pro Std.) sofort ableiten zu können. Die Rohre der Kanalisation würden ansonsten sehr groß und unvertretbar teuer ausfallen. Deshalb wird eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen. Genauso kann es vorkommen, dass durch Fremdkörper, Rohrbruch oder Ausfall eines Pumpwerkes ohne Niederschläge ein Rückstau auftritt.
Wie kann jedoch eine solche Rückstausicherung ausgeführt sein? Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Der Einbau eines Rückstauverschlusses oder aber einer Hebeanlage.


Tabelle 1: Mindestnennweiten der Druckleitung bei Kleinhebeanlagen gemäß DIN EN 12050.

Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies
Abwasser nach DIN EN 12050-2   
DN 32

Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung
ohne Fäkalienzerteilung nach DIN EN 12050-3   
DN 25

Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung
mit Fäkalienzerteilung nach DIN EN 12050-3  
DN 20


Rückstauverschluss: Eingeschränkter Einsatzbereich
Sicherlich ist in manchen Praxisfällen ein Rückstauverschluss sinnvoll – auch wenn die DIN EN 12056-4 dies nur in Ausnahmefällen zulässt. Danach darf nur bei Vorhandensein eines natürlichen Gefälles und lediglich für Räume untergeordneter Nutzung (d.h. ohne wesentliche Sachwerte) Schmutz- und Abwasser aus Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene über einen Rückstauverschluss abgeleitet werden. Dies gilt zudem nur für den Fall, dass der Benutzerkreis der Anlagen klein ist und ihm oberhalb der Rückstauebene jederzeit ein WC zur freien Verfügung steht. Entscheidend für den Einsatz eines Rückstauverschlusses ist allerdings, dass im Rückstaufall auf eine Benutzung der betroffenen Ablaufstellen verzichtet werden kann.

 

Bild 3: Schmutzwasserhebeanlage, integriert in einen Unterbauschrank in einer Küche.

 

Hebeanlage: Ohne Zweifel die sicherste Lösung
Der Rückstauschutz hat bis auf die genannten Ausnahmen durch eine automatische Abwasserhebeanlage zu erfolgen (Tabelle 1). Für deren Auslegung ist eine Reihe von Vorschriften sowohl hinsichtlich der Pumpentechnik, als auch mit Blick auf die Installation zu beachten.
Die DIN EN 12050 teilt Abwasserhebeanlagen in drei Typen ein:
• Typ/Teil 1: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser,
• Typ/Teil 2: Hebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser,
• Typ/Teil 3: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser zur begrenzten Verwendung.

Oberhalb der Rückstauebene ist die Schwerkraftentwässerung vorgeschrieben. Hebeanlagen sind hier prinzipiell nicht zulässig. Eine Ausnahme allerdings gilt bei der Sanierung von Bestandsobjekten. Im Folgenden beschränken sich die Ausführungen auf Kleinhebeanlagen der Teile 2 und 3.


Voraussetzungen für die Nutzung einer Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung
• Es ist nur ein kleiner Benutzerkreis zulässig.
• Oberhalb der Rückstauebene muss eine frei zugängliche Toilette verfügbar sein.
• Angeschlossen werden dürfen maximal 1 WC und zusätzlich 1 Handwaschbecken, 1 Dusche und 1 Bidet.
• Alle Entwässerungsgegenstände müssen sich im selben Raum befinden.
• Das WC muss unmittelbar an die Hebeanlage angeschlossen werden, da es sich hier nicht um einen Sammelbehälter im eigentlichen Sinne handelt.
• Anschluss von Badewannen, Waschmaschinen und Spülmaschinen ist nicht zulässig.


Schmutzwasser-Kleinhebeanlagen nach DIN EN 12050-2
Überall dort, wo im Rahmen von Ausbau- oder Umbauarbeiten ein Sanitärobjekt entwässert werden soll, ein Freigefälleabfluss allerdings nicht mit vertretbarem Aufwand oder gar nicht zu realisieren ist, finden Kleinhebeanlagen gemäß DIN EN 12050-2 ihren Einsatz. Sie sind allein für das Fördern von häuslichem Schmutzwasser ohne Toilettenabwasser zulässig (Bild 3). Neben einer selbsttätigen Steuerung muss auch eine Steuerung von Hand gegeben sein, zumindest durch das Betätigen der automatischen Schaltvorrichtung.
Der Sammelbehälter einer Hebeanlage nach Teil 2 ist abgedeckt und wasserdicht auszuführen. Hierzu muss ein Nachweis erbracht werden, dass der vollständig gefüllte Behälter nach 10 Min. keine sichtbare Leckage aufweist. Eine Druckdichtheit ist jedoch nicht gefordert. Zudem hat der Sammelbehälter eine ausreichende Belüftung vorzuweisen.
Druckanschlüsse sowie der Rückflussverhinderer müssen einen Mindestquerschnitt von DN 32 vorweisen. Die Anlagen sind so auszulegen, dass das fäkalienfreie, häusliche Abwasser Sandpartikel und andere Feststoffe bis 8 mm Korngröße fördern kann. Als freier Durchgang der gesamten Anlage wird jedoch ein Kugeldurchgang von mindestens 10 mm gefordert.

 

Bild 4: Fäkalienhebeanlage zur begrenzten Verwendung, montiert hinter einem Stand-WC mit zusätzlichem Anschluss einer Dusche und eines Handwaschbeckens.

 

Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung
Die DIN EN 12050-3 beschäftigt sich mit Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung. Die Umschreibung des Typs 3, die „beschränkte Verwendung“ deutet im Grunde schon auf dessen ausschließliche Einsetzbarkeit im privaten Bereich hin.
In der Regel handelt es sich um nachträglich ausgebaute Kellerräume mit Badezimmer einschließlich WC, Dusche und Waschbecken. Üblicherweise sind diese Kleinhebeanlagen hinter einem WC bzw. in einer Vorwandinstallation angeordnet (Bild 4). Achtung: An diese Anlagen gemäß DIN EN 12050-3 dürfen keine Badewannen, Wasch- und Spülmaschinen angeschlossen werden.
Bei Fäkalien-Kleinhebeanlagen sind nur geschlossene Behälter zulässig, die wasser- und geruchsdicht ausgeführt sind. Dies ist durch eine Wasserdruckprobe nachzuweisen: Bei voller Wasserfüllung und einem Überdruck von 0,08 ± 0,005 bar darf über eine Dauer von 15 Min. keine sichtbare Leckage auftreten.
Zusätzliche Anschlüsse müssen einen Mindestdurchmesser von DN 40 aufweisen. Darüber hinaus ist eine ausreichende Lüftung des Behälters zu gewährleisten. Bei diesen Fäkalien-Kleinhebeanlagen darf die Be- und Entlüftung in Form einer Sonderregelung auch in den Raum erfolgen. Bei der Lüftung in den Aufstellraum ist es dennoch geruchfrei auszuführen – in der Regel bedeutet das den Einbau eines Aktivkohlefilters.

Eintrittsöffnung, Zulauf und Durchgang der Hebeanlage müssen einen Mindestquerschnitt von 25 mm aufweisen. Für den Druckanschluss und den Rückflussverhinderer gelten unterschiedliche Vorgaben: Bei Anlagen mit Fäkalienzerteilung ist ein Mindestdurchmesser von 20 mm vorzusehen, bei Anlagen ohne Fäkalienzerteilung 25 mm (Bild 5).

Allgemeine Anmerkungen zu Hebeanlagen
Was mitunter missachtet wird: Oberflächenwasser, das außerhalb eines Gebäudes anfällt, muss auch mit einer Pumpstation außerhalb des Gebäudes entsorgt werden (DIN 1986-100). Regenwasser darf also nicht in eine Hebeanlage innerhalb des Gebäudes eingeleitet werden (DIN EN 12056-4). Unter dem Aspekt der zunehmenden Starkregenfälle sollte diese Vorgabe auch beachtet werden. Denn wird der Keller infolge einer überlasteten oder wegen Stromausfalls nicht funktionsfähigen hausinternen Hebeanlage überschwemmt, dürfte die Versicherung kritische Fragen stellen und mit großer Wahrscheinlichkeit Leistungen verweigern.

Bild 5: Anwendungsübersicht für Kleinhebeanlagen am Beispiel der Grundfos-Baureihe „Sololift2“.

 

Eine Ausnahme bilden sog. „kleine Flächen“. Hierbei sind laut DIN 1986-100 Flächen mit max. 5 m² gemeint. Diese dürfen – wenn es die Bodengegebenheiten zulassen – zur Versickerung gebracht oder für anderweitige Zwecke gespeichert und genutzt werden. Falls die genannten Möglichkeiten nachweislich nicht bestehen, dürfen diese „kleinen Flächen“ in Ausnahmefällen auch ins Gebäude eingeleitet und über eine Hebeanlage entwässert werden.
Als Druckleitungen für Hebeanlagen können alle Materialien/Rohrleitungen nach DIN 1986-4 eingesetzt werden, sofern die Rohrleitungen und deren Verbindungen mindestens dem Druck der Pumpe standhalten. Die Verbindungen müssen zugfest ausgelegt sein. Alle Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass diese von selbst leer laufen. Eine Verengung in Fließrichtung ist nicht zulässig.

Literatur:
DIN EN 12056: Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden
DIN EN 752: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
DIN EN 1610: Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen
DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude/Grundstücke
DIN EN 12050: Bau und Prüfgrundsätze für Hebeanlagen


Autor: Atilla Yilmaztürk, Produktmanager bei Grundfos GmbH, Erkrath.

Bilder: Grundfos


www.grundfos.de

 


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