Abgeschiedene Wege: Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider: Stand der Normung und Anwendung neuer DIN-Vorschriften, Wartung und Generalinspektion
Abscheideranlagen - leider für einige Fachplaner und Fachbetriebe noch immer ein "Brief mit sieben Siegeln". Wie sich bei Streitigkeiten und Gerichtsverfahren immer wieder zeigt, wird eben doch noch bei der Planung und/oder Installation manches nicht berücksichtigt oder vernachlässigt. Häufig bringt der Kostensenkungsdruck die Überlegung "das muss doch nicht sein" oder "das brauchen wir nicht". Als Folge dieses "laschen" Umgangs mit Normen und Vorschriften können sich aber schnell hohe Gerichts- und Änderungskosten ergeben. Dieser Fachbericht soll Ihnen helfen, solche Folgen zu vermeiden. Übersichtliche Tabellen ermöglichen dem Anwender einen schnellen Überblick über die aktuellen Normen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik. Für das normgerechte Arbeiten sollten Sie selbstverständlich über die entsprechenden Normen verfügen.
Rückhalten schädlicher Stoffe
Nach DIN 1986-100 sind Abwässer aus gewerblichen oder industriellen Betrieben, die Leichtflüssigkeit oder Fett enthalten können, zurückzuhalten und in Abscheideranlagen zu behandeln. Damit ist festgelegt, dass diese Abwässer nicht direkt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden dürfen und wer Abscheideranlagen einzubauen hat, bzw. wo sie eingebaut werden müssen. Grundsätzlich ist auch festzustellen, dass in den Satzungen der Gemeinden und Städte einzuhaltende Einleitgrenzwerte festgeschrieben sind. Damit sind auch die falschen Norm-Argumentationen "meine Betriebsstätte ist in der Norm nicht aufgeführt, ich muss doch gar keinen Abscheider einbauen" grundsätzlich entkräftet. Die aufgezählten Betriebsstätten (in DIN EN 1825-2 bzw. DIN EN 858-2) sind nämlich nur eine beispielhafte Aufzählung.
Da Abscheideranlagen nur schädliche Stoffe zurückhalten sollen, sind einige Regeln zu beachten:
- Es dürfen keine fäkalienhaltigen Abwässer in Fett- oder Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen geleitet werden.
- In Fettabscheideranlagen darf kein Regenwasser eingeleitet werden.
- An Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen sind nur die geringst notwendigen Niederschlagsflächen anzuschließen. Gerade in diesem Bereich kann sich durch überlegte Planung und damit evtl. erzielbare Verringerung der notwenigen Niederschlagsfläche die Nenngröße des zu wählenden Abscheiders verkleinern.
Einbauorte für Abscheideranlagen
Abscheideranlagen können in frostgeschützten Räumen frei aufgestellt (trifft häufiger für Fett-Abscheideranlagen zu, Bild 1) oder in frostfreier Tiefe im Erdreich (Bild 2) eingebaut werden. Wichtige Kriterien bei der Standortwahl sind u. a .:
- Platzbedarf,
- Einbring- und Stellmöglichkeiten im Gebäude bzw. Einbaumöglichkeiten im Erdreich,
- Entleermöglichkeiten ohne Geruchsbelästigungen,
- kurze Entfernung zu den Anfallstellen,
- Zulauf im freien Gefälle,
- Zugänglichkeit für die Wartung und für die Generalinspektion.
Spätestens bei der Dichtheitsprüfung, die im Rahmen der Generalinspektion durchzuführen ist, wird häufig festgestellt, dass der Platz fehlt, um an die entsprechenden Einbauteile der Abscheideranlagen zu gelangen.
Abscheidertypen und -material
Nach DIN EN 858 bzw. DIN EN 1825 dürfen sogenannte DIN- oder Euro-Abscheider eingebaut werden. Bei den "DIN-Abscheidern" (Bild 3) ist der Schlammfang räumlich vom Abscheidebereich der Anlage getrennt . Bei den "Euro-Abscheidern" (Bilder 4 und 5) ist der Schlammfang im Abscheidebereich der Anlage integriert. Daher sind die Baumaße meist kleiner als die des DIN-Abscheiders. Mit der Einführung der europäischen Normen wurden u. a. auch Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten aus Kunststoffen zugelassen. Sie haben sich zwischenzeitlich im Markt etabliert.
Normgerechte Bemessung
Mit der Einführung der europäischen Abscheider-Normen (DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 für Fette und DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 für Leichtflüssigkeiten) wurden auch die deutschen Restnormen (DIN 4040-100 für Fette und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten) in Deutschland eingeführt. Sie ersetzen die bisherigen Normen DIN 4040-1 und DIN 4040-2 bzw. DIN 1999-1 und DIN 1999-2. Ferner sind noch teilweise Informationen, Hinweise und Anforderungen in den europäischen Abwasser-Normen (DIN EN 12056-1 bis DIN EN 12056-5 und DIN EN 752-1 bis DIN EN 752-7) wie auch in der deutschen Restnorm DIN 1986-100 zu Abscheideranlagen zu finden. Neu ist die DIN 1999-101 für Abscheideranlagen für Biodiesel.
Richtiges Anwenden und Bemessen
Eine Norm ist nur so gut wie der Fachmann, der sie anwendet. Vor diesem Hintergrund sind Erfahrung und Detailwissen unumgänglich. Die Normen geben in den Tabellen wohl Werte vor, die in die entsprechenden Formeln einzusetzen sind, oder es sind die ermittelten, objektbezogenen Werte in diese Formeln einzusetzen, um die erforderlichen Nenngrößen für die Abscheideranlagen zu erhalten.
Spezielle Abweichungen können aber nur von Fachleuten erkannt werden und sollten mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt sein. Beispiele:
- Bei gleicher Einrichtung und gleichen Betriebsbedingungen von einem Vegetarier-Restaurant und einer Haxenbraterei ergeben sich für die Fettabscheideranlagen nach Norm die gleichen Nenngrößen - trotz sicherlich unterschiedlichem Fettanfall.
- Ebenso wäre der Fettabscheider für eine Großküche mit beispielsweise 25 Auslaufventilen entsprechend ihrer Nennweite und Gleichzeitigkeitsfaktor in die Berechnungsformel einzusetzen - obwohl nur 3 Personen beschäftig sind, die sicherlich nicht gleichzeitig alle 25 Auslaufventile betätigen können.
- Auch der Verzicht auf ein zur zusätzlichen Bedarfssicherheit eingeplantes Auslaufventil könnte evtl. in der gesamten Anlagenbemessung zu einer kleineren Abscheider-Nenngröße führen.
Mit diesen Beispielen soll gezeigt werden, dass gerade bei der Planung, aber auch bei der Installation, nicht nur die entsprechenden Normenkenntnisse, sondern auch Erfahrung neben dem Fachwissen erforderlich ist.
Zulauf im freien Gefälle
Das Abwasser darf in die Abscheideranlage nur im freien Gefälle geleitet werden (DIN 1968-100). Die Pumpe einer herkömmlichen Hebeanlage "verwirbelt" die Leichtflüssigkeiten, Öle und Fette in kleinste Tröpfchen und Teile, die sich dadurch in der Abscheideranlage nicht mehr durch die Dichtedifferenz zum Wasser nach oben absetzen bzw. abscheiden können. Die Abscheideranlage verliert damit ihren Funktionssinn. Wenn es bei einem Objekt wirklich keine andere Möglichkeit gibt als das Abwasser ohne Pumpeneinsatz der Abscheideranlage zuzuführen, dann muss im Ausnahmefall eine meist kostspieligere Förderart, z. B. eine Schlauch- oder Schneckenpumpe, gewählt werden.
Schutz vor Rückstau
Bei der Planung und Installation der Ablaufstellen, Abwasserleitungen und Abscheideranlagen ist der Schutz vor Rückstau besonders zu beachten. Entsprechend der DIN EN 1825-2 sind Abscheideranlagen für Fette, deren Ruhe-Wasserspiegel unter der Rückstauebene liegen, über eine nachgeschaltete Hebeanlage zu entsorgen.
Aber auch bei dem zugehörigen Entwässerungssystem ist eine Prüfung notwendig, damit ein Rückstau nicht konzentrierte Fettmengen in das Leitungssystem zurückspült und es durch ausgekühlte Fette verstopft. Auch bei Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ist die Absicherung gegen Rückstau immer zu beachten (Bild 6).
Be- und Entlüftung
Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen müssen separat be- und entlüftet werden. Bei Fettabscheideranlagen ist dies nicht erforderlich, wenn ihre Zulaufleitung normgerecht über Dach be- und entlüftet ist, ihre Zulaufleitung nicht länger als 10 m ist und keine entlüftete Anschlussleitung hat. Anschlussleitungen von mehr als 5 m Länge sind gesondert zu entlüften. Wenn die Zulaufleitung länger als 10 m ist und keine gesondert entlüfteten Anschlussleitungen vorhanden sind, muss die Zulaufleitung in unmittelbarer Nähe zum Abscheider zusätzlich entlüftet werden.
Entsorgungsintervalle
Fettabscheideranlagen sind unter Berücksichtigung der Anlagenspeicherkapazitäten sowie entsprechend den betrieblichen Erfahrungen regelmäßig zu entleeren: je nach Fettanfall 14-tägig, mindestens aber einmal im Monat entleeren, reinigen und wieder mit Frischwasser befüllen. Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen sind mindestens alle 5 Jahre, jedoch spätestens bei Erreichen von 80 % der zulässigen Leichtflüssigkeitsspeichermenge oder 50 % des erforderlichen Schlammfangvolumens zu entleeren, zu reinigen und wieder mit Frischwasser zu befüllen.
Wartung und Generalinspektion
Mit der Einführung der europäischen Normen haben sich die Anforderungen und Kontrollen verschärft. Nicht nur vor der Inbetriebnahme, sondern auch nach längstens 5 Jahren muss an der Abscheideranlage eine Generalinspektion einschließlich Dichtheitsprüfung von einem Fachkundigen durchgeführt werden. Eigenkontrollen können von Sachkundigen durchgeführt werden. Die bei den einzelnen Prüfungen durchzuführenden Arbeitsschritte und Tätigkeiten sind in den "neuen" Normen genau vorgegeben.
Die Definition "Sachkundiger" und "Fachkundiger" nach DIN EN 1825 und/oder DIN EN 858 ist dabei noch nicht deutlich genug festgeschrieben. "Fachkundige" können sich zwischenzeitlich leider auch per Internet zertifizieren lassen. Ein Blick in das neue Merkblatt M 190 des DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) ist in diesem Zusammenhang empfehlenswert. Unter anderen schulen, prüfen und zertifizieren die GET (Gütesicherung für Entwässerungstechnik) und der TÜV Rheinland Fachkundige. Der ZVSHK (Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima) und SHK-Landesverbände können neben den genannten weitere kompetente Ausbildungsstätten nennen.
Sehr wichtig ist dabei auch für den Fachkundigen und den Anlagenbetreiber der Haftungshinweis. Denn der Fachkundige bestätigt mit seiner Unterschrift die Betriebssicherheit der Abscheideranlage. Schadensfälle (z. B. Leichtflüssigkeitseintritt in das Grund- und Trinkwasser) können sehr kostenintensiv sein. Der "Fachkundige" und der Betreiber, der evtl. den "falschen Fachkundigen" beauftragt oder die notwendigen Prüfungen versäumt hat, kann u. U. sehr schnell in die Pflicht genommen werden und erhebliche Kosten zu tragen haben.
Qualitätskennzeichnung von Abscheideranlagen
Alle Produkte, die entsprechend der neuen harmonisierten europäischen Normen oder deren harmonisiertem Teil erstellt werden, sind mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Dieses Zeichen hält aber in vielen Fällen nicht das, was sich viele Käufer und Anwender von ihm versprechen. Es wird meist irrtümlich als hochwertiges Qualitätszeichen für das Produkt eingestuft und mit der Zulassungsnummer (Prüfzeichen) vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin) gleich gesetzt. Dies ist aber ein großer Irrtum, denn gerade bei vielen Bauprodukten ist nur die niedrigste Anforderungsstufe für die Produktkonformität erforderlich. Die Hersteller von Abscheidern müssen eine Konformitätserklärung abgeben bzw. vorlegen können, in der sie nur die Übereinstimmung ihrer Abscheideranlagen mit dem harmonisierten Teil der europäischen Normen und eine Eigenüberwachung der Produkte bestätigen. Damit dürfen ihre Abscheideranlagen ein CE-Kennzeichen tragen. Ein nationales Qualitätszeichen wie die Zulassungsnummer (ehem. Prüfzeichen) vom DIBt darf dann nicht mehr auf dem Produkt erscheinen.
In Deutschland müssen jedoch noch die Standfestigkeit und das Brandverhalten vom DIBt geprüft und zertifiziert werden. Auch die Einhaltung von nationalen Restnormen wie die DIN 4040-100 oder die DIN 1999-100 ist dem CE-Zeichen nicht "anzusehen". Daher haben sich namhafte Abscheiderhersteller u. a. im GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) zusammengeschlossen, um mit entsprechenden Richtlinien den Qualitätsstandard von Abscheideranlagen in Deutschland zu erhalten.
Abscheideranlagen für Bio-Kraftstoffe
Eine erhebliche Zeit verging, bis in Deutschland eine Abscheider-Norm für Bio-Kraftstoffe erscheinen konnte. Gesetzliche Vorgaben zu den Zumischraten der Bio-Kraftstoffe in die herkömmlichen Kraftstoffe waren längst in Kraft getreten. An immer mehr deutschen Tankstellen konnten Biodiesel, Bioethanol und andere Bio-Kraftstoffe getankt werden. Entsprechende DIN-Normen blieben aber aus.
Im zuständigen DIN-Ausschuss wurde zwar schon früh ein Unterausschuss gebildet, der das Thema Bio-Kraftstoff zu bearbeiten hatte. Aber viel Zeit ging mit der Suche nach Geldgebern verloren. Für die Erstellung dieser Normen ist es unumgänglich, umfangreiche Studien und Prüfungen über das Materialverhalten von z. B. Abscheidern, Dichtungen oder über das Mischverhalten von Bio-Kraftstoffen bei unterschiedlichen Mischungsverhältnissen durchzuführen. Der Wille war da, doch allein das Geld fehlte, um diese Untersuchungen durchführen zu lassen bzw. deren Ergebnisse zu erhalten. Schließlich konnte die Finanzierung der Biodiesel-Untersuchungen gefunden und die DIN 1999-101 veröffentlicht werden. Auch für die Ausarbeitung weiterer Abscheidernormen für Bio-Kraftstoffe, z. B. Bioethanol, sind im Normausschuss die Weichen gestellt - es müssen "nur noch" die Geldgeber für die notwendigen Untersuchungen gefunden werden.
Mit dem Erscheinen der neuen Abscheider-Norm für Biodiesel ergeben sich teils auch einige Betreiberängste im Zusammenhang mit bestehenden Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten. Je nach Biodiesel-Anteil muss die Formel der bisherigen Nenngrößenbemessung von Abscheidern für Leichtflüssigkeiten um den FAME-Faktor "ff" erweitert werden. Dadurch könnte natürlich bei manchen bestehenden Anlagen eine größere Nenngröße erforderlich werden.
Bevor aber große Sanierungsarbeiten eingeleitet werden, wird eine genaue Überprüfung der Sachlage und des Anlagen- und Materialzustandes durch einen kompetenten Fachbetrieb/-mann empfohlen. Denn schon kleine, relativ kostengünstige Veränderungen könnten sich im Endergebnis entscheidend zeigen.
Autor: Dipl.-Ing. Reinhold K. Tränkle, freier Sachverständiger für Sanitär-/Entwässerungstechnik, Ludwigsburg