Werbung

ZAPP-ZIMMERMANN: Kombischott mit neuer Zulassung

Die neue allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ)/allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erweitert das Anwendungsspektrum des Abschottungssystems „Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N“. Damit können jetzt brennbare Rohre aus PE bzw. PVC bis zu einem Außendurchmesser von 110 mm ohne zusätzliche Manschette abgeschottet werden.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung für „Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N“ gilt für Abschottungen in Massivwänden und -decken, leichten Trennwänden, Wänden aus Gips-Wandbauplatten und Priowall-Wandkonstruktionen. Hierbei dürfen die Brandschutzsteine auch mit dem Brandschutzschaum „ZZ 330“ kombiniert werden. Bild: ZAPP-ZIMMERMANN

 

Bei einem Außendurchmesser zwischen 110 und 160 mm wird das System von einer „ZZ-Manschette“ ergänzt. Neben den Rohrisolierungen aus Mineralwolle und Synthesekautschuk ist es jetzt möglich, Metallrohre bis zu einem Außendurchmesser von 108 mm mit Isolierungen aus Foamglas durch die Schottung zu führen. Darüber hinaus können Elektroinstallationsrohre bis zu einem Außendurchmesser von 63 mm und Bündel bis zu einem Außendurchmesser von 100 mm abgeschottet werden. Zu den neu zugelassenen Anwendungsbereichen gehört auch die Abschottung von Koaxialkabeln bis zu einer Größe von 2¼“ der Hersteller RFS und CommScope.

ZAPP-ZIMMERMANN GmbH, Marconistr. 7-9, 50769 Köln, Tel.: 0221 97061-0, Fax: -929, www.z-z.de

 


Artikel teilen: