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Planung nach DIN 1988-600

Ausgestaltung der Trinkwasseranschlüsse in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

Mittelbarer und unmittelbarer Anschluss an das Trinkwassernetz. Bild: GEP

Löschwasserleitung „nass” oder „nass/trocken”: Die Versorgung der Trinkwasseranlage muss unmittelbar nach dem Wasserzähler und dem vorgeschriebenen Rückflussverhinderer eingebunden werden. Bild: Brandag

Beispiel eines mittelbaren Anschlusses mit vorgeschalteter Verbrauchsleitung. Die Einzelzuleitung ist auf maximal 10 x DN begrenzt. Bild: Gloria

Zuordnungstabelle für zulässige Anschlussarten an der Löschwasserübergabestelle (LWÜ) nach DIN 1988-600. Bild: GEP

Sicherheitstrenn­station CBU von Honeywell. Bild: Honeywell

 

Parallel zur Entwicklung der DIN EN 806, Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen, wurden Ergänzungsnormen erarbeitet, um den höheren nationalen Anforderungen gerecht zu werden. Gekennzeichnet durch dreistellige Teilnummern werden diese mit der Komplettierung der DIN EN 806 als neue DIN 1988 zusammengefasst. Da die Gliederung der DIN EN 806 nicht der bisherigen DIN 1988 folgt, sind im Aufbau Änderungen in den Geltungsbereichen erforderlich. Dies trifft auch auf die DIN 1988-600 zu. Sie definiert die Anforderungen für den Anschluss von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen an Trinkwasserinstallationen.

Die DIN 1988-600, die im Dezember 2010 veröffentlicht wurde, ersetzt den früheren Teil 6. Sie gilt für Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation von der Anschlussstelle bis zur Löschwasser­übergabestelle (LWÜ), sowie für Über- und Unterflurhydranten im Anschluss an Trinkwasserinstallationen auf Grundstücken. Die Planung und Ausführung von Löschanlagen ist nur noch eingeschränkt enthalten. Im Gegenzug wurde die DIN 14462 entsprechend ergänzt (Norm-Entwurf 2010-12).

Unterscheidung der Anschlussarten
Innerhalb der DIN 1988-600 wurde nun erstmals die Schnittstelle zwischen Trinkwasserinstallation und Feuerlösch- und Brandschutzanlage als Löschwasserübergabestelle (LWÜ) definiert. Hierbei wird zwischen mittelbarem (freier Auslauf nach DIN EN 1717 Typ „AA“ oder „AB“) und unmittelbarem Anschluss unterschieden. Der unmittelbare Anschluss ist als Sonderfall nur eingeschränkt zulässig. Dazu zählen die mit folgenden Armaturen ausgeführten Löschwasserübergabestellen:
Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 für Anlagen mit Wandhydranten Typ „F“ und „S“ sowie für Überflurhydranten,

  • Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-3 für Anlagen mit offenen Düsen,
  • Direktanschlussstation nach DIN 14464 für Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen,
  • Schlauchanschlussventil nach DIN 14461-3 für Wandhydrant Typ „S“,
  • Unter- und Überflurhydrant nach DIN 14384 DIN bzw. EN 14339.


Für beide Anschlussarten, unmittelbar sowie mittelbar, gilt: Die Trinkwasser­entnahme für den Objektschutz darf den Mindestdruck im Versorgungsnetz nicht gefährden. Stellt das Wasserversorgungsunternehmen nur Teilmengen des Löschwasserbedarfs zur Verfügung, ist die Differenz zu bevorraten. Dies setzt jedoch die mittelbare Anschlussart voraus, da eine Nichttrinkwasseranlage nicht mit einer Trinkwasseranlage verbunden werden darf. Mittelbar angeschlossene Feuerlösch- und Brandschutzanlagen können zudem durch zusätzliche Einspeisung aus Löschfahrzeugen, Bächen oder Löschwasserteichen versorgt werden. Ein unmittelbarer Trinkwasseranschluss ist für Selbsthilfeeinrichtungen in Verbindung mit Wandhydranten Typ „S“ dann zulässig, wenn der Spitzenvolumenstrom der Trinkwasseranlage größer ist als der Bedarf der Löschwasseranlage. Anschlüsse zur externen Einspeisung sind hier nicht zulässig.

Planung und Ausführung der Anschlussleitung
Wird Trinkwasser als Löschwasser genutzt, müssen Löschwasser- und Verbrauchseinrichtung durch eine gemeinsame Anschlussleitung versorgt werden. Für die Planung und Ausführung der gemeinsamen Anschlussleitung gilt grundsätzlich das DVGW-Arbeitsblatt W 404. Die Dimensionierung erfolgt nach DIN 1988-3 entsprechend dem Trinkwasser-Spitzenvolumenstrom bei einer Fließgeschwindigkeit von maximal 2 m/s. Im Brandfall sind maximal 5 m/s zulässig. Dies ist jedoch an die Zustimmung des Wasserversorgers gebunden. Die Verbrauchserfassung erfolgt über einen gemeinsamen Wasserzähler.
Die LWÜ sollte möglichst nahe an den Zähler positioniert werden. Diese Forderung ist unter mehreren Aspekten notwendig: Für Trinkwasserinstallationen erforderliche Druckminderer sowie mechanische Filter und Steinfänger dürfen nicht in die gemeinsame Zuleitung eingebaut werden. Daraus folgt, dass die Versorgung der Trinkwasseranlage unmittelbar nach dem Wasserzähler und dem vorgeschriebenen Rückflussverhinderer eingebunden werden muss.
Das Teilstück vom Abzweig in der Trinkwasserzuleitung bis zur LWÜ wird als Einzelzuleitung bezeichnet. Ihre Länge ist auf maximal 10 x DN begrenzt. Zusätzlich sollte sie ein Volumen von 1,5l nicht überschreiten. Andernfalls ist eine automatische Spüleinrichtung erforderlich, die den wöchentlichen Austausch von mindes­tens dem dreifachen Wasservolumen der Einzelzuleitung sicherstellen muss. Die Spüleinrichtung ist dann so zu dimensionieren, dass bei Nennweiten < DN 50
eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,2 m/s sichergestellt ist. Bei Nennweiten > DN 50 sind mindestens 0,1 m/s erforderlich. Diese Anforderungen sind die Grundlage für die hygienische Ausgestaltung der LWÜ.

Anlagenarten und ihre Übergabestellen
Die Zuordnungstabelle der DIN 1988-600 weist Anlagenarten, deren Anschlussarten sowie die Anforderungen an die LWÜ aus:

  • Anlagentyp: Anlagen mit zusätzlicher Einspeisung von Nichttrinkwasser. Übergabestelle: Freier Auslauf Typ „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717.
  • Anlagentyp: Löschwasseranlagen „nass“ mit Wandhydrant Typ „F“ oder „S“. Übergabestelle: Freier Auslauf Typ „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717.
  • Anlagentyp: Löschwasseranlage „nass-trocken“ mit Wandhydrant Typ „F“ oder „S“. Übergabestelle: Freier Auslauf Typ „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717 oder eine Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1. (Spitzenvolumenstrom in der Füllphase beachten.)


Anmerkung: Laut DIN 14462 muss am entferntesten Hydranten nach 60 Sekunden Löschwasser mit ausreichendem Druck verfügbar sein. Für die Dimensionierung der Löschwasserleitungen gelten die Durchflussmengen und Mindestfließdrücke aus der DIN 14462. Bei einem Wandhydranten Typ „S“ sind das 24 l/min und 0,2 MPa (2 bar). Die Norm geht davon aus, dass mindestens zwei Hydranten gleichzeitig versorgt werden müssen. Analog hierzu gelten für Wandhydranten Typ „F“ 100 l/min und 0,3 MPa (3 bar) sowie eine gleichzeitige Entnahme an drei Hydranten.

  • Anlagentyp: Trinkwasserinstallationen mit Wandhydrant Typ „S“ nach DIN 14462. Übergabestelle: Schlauchanschlussventil DN 25 mit integrierter Sicherungskombination aus Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer gemäß DIN 14461-3.


Anmerkung: Das Schlauchanschlussventil benötigt ein DVGW-Prüfzeichen für seine Eignung in Trinkwasseranlagen. Diese Variante ist ein Sonderfall zur Selbsthilfe. Hierbei sind die Wandhydranten stag­nationsfrei in die gemeinsame Steigleitung der Trinkwasseranlage eingebunden. Die Einzelzuleitung zur LWÜ beträgt maximal 10 x DN. Bei Selbsthilfeeinrichtungen in Kombination mit Wandhydranten Typ „S“ ist die Einspeisung vom Trinkwasser-Spitzenvolumenstrom abhängig, der größer sein muss als der Löschwasserbedarf. Der Berechnungsdurchfluss ist mit 2 x 24 l/min anzusetzen. Somit muss der zur Dimensionierung der Steigleitung notwendige Trinkwasserspitzenvolumenstrom > 0,8 l/s sein.

  • Anlagentyp: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit offenen Düsen und Sprinkleranlagen. Übergabestelle: Freier Auslauf „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717. Alternativ sind Füll- und Entleerungsstationen nach DIN 14463-2 oder Direktanschlussstationen nach DIN 14464 zugelassen.


Anmerkung: Löschanlagen mit offenen Düsen sind in der Regel auf einen großen Wirkbereich ausgelegt und verursachen im Brandfall hohe Spitzenvolumenströme, die leicht 30l/s übersteigen können. Dementsprechend ist an der Übergabestelle, der Füll- und Entleerungsstation, der Spitzenvolumenstrom in der Füllphase zu beachten. Direktanschlussstationen sind unmittelbar mit der Trinkwasserinstallation verbunden. Die Absicherung erfolgt über einen speziellen Systemtrenner. Auch diese Lösung ist als Ergänzung zur DIN EN 1717 ein Sonderfall und ausschließlich für Sprinkleranlagen vorgesehen. Das Löschwasser stagniert ohne Zufuhr von Trinkwasser in der Leitung. Im Brandfall wird hier ein Wasserbedarf von maximal 50m3/h angesetzt. Demnach müsste der Trinkwasserspitzenvolumenstrom > 13,88l/s betragen, womit sich die Einsatzmöglichkeiten einer Direktanschlussstation zusätzlich relativieren.

  • Anlagentyp: Selektiv wirkende Sprinkleranlagen. Übergabestelle: Freier Auslauf „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717 oder Direktanschlussstation.


Anmerkung: Hier ist bei Verwendung der Direktanschlussstation wiederum der Trinkwasserspitzenvolumenstrom maßgebend. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass der Auslegungsvolumenstrom der Direktanschlussstation auf maximal 50 m3/h begrenzt ist. Die Fließgeschwindigkeiten in der Anschlussleitung dürfen 2 bzw. 5 m/s nicht überschreiten.

  • Anlagentyp: Anlagen mit Unter- und Überflurhydranten. Übergabestelle: Freier Auslauf „AA“ oder „AB“ nach DIN EN 1717. Alternativen sind Füll- und Entleerungsstationen nach DIN 14463-1 (unter Beachtung des Spitzenvolumenstromes) sowie, bei ausreichend durchflossenen Trinkwasserinstallationen, Über- und Unterflurhydranten nach DIN EN 14339 und DIN EN 14384.


Sicherheitstrennstation als Verbindungsglied
In der Praxis sind ein freier Auslauf Typ „AA“ und „AB“ die einzigen uneingeschränkt anwendbaren Varianten für die Übergabestelle zwischen Trinkwasserinstallationen und Feuerlösch- sowie Brandschutzanlagen. In der Regel wird hier der Typ „AB“ Anwendung finden, der in Sicherheitstrennstationen eingesetzt wird. Am Beispiel der Station „CBU“ von Honeywell lassen sich Funktion und Aufbau darstellen. Die Kombination von Vorlagebehälter und Einzel- oder Doppelpumpenanlage arbeitet vollautomatisch. Der Vorlagenbehälter befindet sich auf der Eingangsseite und verfügt je nach Ausführung über ein Nutzvolumen von 540 bzw. 1080l. Die Wassernachspeisung erfolgt mittels freiem Auslauf „AB“ und einer motorgesteuerten Absperrklappe. Drei Schwimmerschalter überwachen das Niveau des Wasserstandes im Behälter. Hiermit wird die Nachspeisung gesteuert sowie Wassermangel und Überlauf gemeldet. In der leistungsstärksten Ausführung ist auf der Ausgangsseite ein Fördervolumenstrom von bis zu 36m3/h oder Förderhöhen bis zu 143m möglich. Diese für gewerbliche und industrielle Anwendungen konzipierte Sicherheitstrennstation erfüllt sowohl die Anforderungen der DIN EN 1717 als auch der für Feuerlöscheinrichtungen maßgebenden Normen DIN 1988-600 und DIN 14462 sowie der DIN 13077. Hieraus ergeben sich weitere Einsatzmöglichkeiten, z.B. als Anlage zur Tankeinspeisung in Industrie und Landwirtschaft.

Fazit
Sicherheitstrennstationen sind in den meisten häuslichen Anwendungen ausreichend. Zusätzlich sind sie mit einem Anschluss ausgestattet, der bei hohen Löschwasserbedarfen die Einspeisung von Wasser durch die Feuerwehr ermöglicht. Das Gerätekonzept erlaubt bei bestehenden Löschanlagen eine nachträgliche Trennung vom Trinkwassersystem. Hierzu ist folgender Passus der DIN 1988-600 wichtig: „Werden die Anforderungen der TrinkwV nicht erfüllt, besteht kein Bestandsschutz für die Trinkwasserinstallation, die in Verbindung mit einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage steht“. Bei Arbeiten an der Trinkwasserinstallation ist der Fachhandwerker gemäß ATV DIN 18381 (VOB C) verpflichtet, auf erkennbar gravierende Mängel hinzuweisen. Die Belange der Trinkwasserhygiene rechtfertigen jedoch auch ohne Werkvertrag einen sachlichen Hinweis an den Betreiber der Trinkwasseranlage.

Autor: Jörg Müller, Produktmanager Industrie­armaturen

www.honeywell-haustechnik.de

 


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