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Fit für Trinkwasser [Seite 1 von 2]

Neue Schulungsinitiative von ZVSHK, BTGA und figawa

Die breit angelegte Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ soll mithelfen, Fachkräfte auf die neue Trinkwasserverordnung vorzubereiten. Bild: Geberit

 

 

Schulungstag für Sanitärprofis im GIZ Langenfeld: Neben dem Fachwissen zur neuen Trinkwasser-Verordnung wird so oft wie möglich Bezug auf die Praxis in der Installationstechnik genommen. Bild: Geberit

 

 

Temperatur und Durchfluss: Was zum bestimmungsgemäßen Gebrauch beiträgt und wodurch kritische Betriebszustände entstehen, lässt sich an zahlreichen Demonstrationsanlagen veranschaulichen. Bild: Geberit

 

 

Ein Systemtrenner wird transparent: Welche Komponenten in der Trinkwasserinstallation von Bedeutung sind und was die neue Trinkwasserverordnung fordert, thematisiert die Schulung „Fit für Trinkwasser“ in vielen Details. Bild: Geberit

 

 

 

Um den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation sicherzustellen, ist bei Fachplanern, Installateuren und Betreibern von haustechnischen Anlagen Know-how auf aktuellem Stand erforderlich. Die breit angelegte Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“ der zentralen Branchenverbände für die Planung, Errichtung und Wartung von Trinkwasserinstallationen soll mithelfen, Fachkräfte darauf vorzubereiten.

Die neue Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darin wurden Anforderungen an Grenz- und Richtwerte an die EU-Trinkwasserrichtlinie angepasst. Um die Verantwortlichen für Planung, Ausführung und Bauüberwachung sowie Betrieb und Instandhaltung in der Sanitärbranche mit den Neuerungen vertraut zu machen, ist bundesweit ein neues Format entwickelt worden. Unter dem Motto „Fit für Trinkwasser“ wurden zielgruppenorientierte Seminare in drei Kategorien entwickelt, die sich an Planer und SHK-Unternehmer, Installateure sowie Betreiber von Trinkwasserinstallationen richten. In diesem Rahmen bietet der Hersteller Geberit in Kooperation mit der Firma Kemper die Weiterbildung zur „Fachkraft für Hygiene in der Trinkwasserinstallation“ an.

Bundesweit einheitliche Qualifizierung

Das neue Weiterbildungsangebot ist eine anerkannte, bundesweit einheitliche Qualifizierungsmaßnahme. Die Schulungen, die Geberit im GIZ Langenfeld, im Technikum der Firma Kemper in Olpe und auch bundesweit an wechselnden Standorten anbietet, wurden vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) entwickelt. Sie behandeln hygienisch wichtige Aspekte, die bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasserinstallationen zu beachten sind und auf den relevanten technischen Regelwerken basieren. Gegenstand sind insbesondere die Normenreihen DIN EN 806 und DIN 1988, DIN EN 1717, DVGW-Arbeitsblätter sowie die technischen Regeln von BTGA und ZVSHK.

Fachlicher Austausch ohne Hierarchie

Zielgruppenorientierte Seminare, und damit eine unterschiedliche Ansprache der Sanitärfachleute, sind sinnvoll, denn jede an der Trinkwasserinstallation und -versorgung beteiligte Personengruppe hat spezifische Aufgaben. Darauf gehen die Schulungen gezielt ein. Für alle Beteiligten gilt: Je genauer der Einzelne über seine Verpflichtungen informiert ist, desto besser kann er seine fachliche Kompetenz später vor Ort in die Teamarbeit einbringen. Ohne eine solche verlässliche und engagierte Teamarbeit sind die aktuellen Herausforderungen an die Branche nicht umzusetzen.

Ein Beispiel: Der Planer für eine Trinkwasserinstallation schafft auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik die Voraussetzungen dafür, dass die Anlagentechnik warmes und kaltes Trinkwasser in einwandfreier Qualität zur Verfügung stellt. Bis zur Übergabe an den Betreiber geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit dem SHK-Unternehmer und seinem Team. Danach steht der Besitzer bzw. Betreiber des Gebäudes in der Verantwortung, damit die hohe Trinkwasserqualität erhalten bleibt. Erstrebenswert ist es daher, dass die Zusammenarbeit im Team auf Augenhöhe stattfindet. Starre Hierarchien sind nicht hilfreich, sondern behindern eher die Abläufe und die Kommunikation.

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten nicht, kann dies zulasten der Trinkwasserqualität gehen. Beispiel: Wird ein Gebäude im Laufe der Zeit anders genutzt als ursprünglich geplant, kann diese Nutzungsänderung dazu führen, dass der bestimmungsgemäße Betrieb nicht mehr gegeben ist und die Trinkwasserqualität dadurch negativ beeinflusst wird. Eine sporadische Nutzung oder ein Leerstand mit der daraus resultierenden Stagnation kann trotz regelkonformer Planung und Ausführung zu hygienischen Problemen in der Trinkwasserinstallation führen.

Auch Einzelentscheidungen können Risiken mit sich bringen: Möchte beispielsweise ein Betreiber die Temperatur in der Warmwasserbereitung senken, um Energie zu sparen, kann es sein, dass er aus Unkenntnis der Zusammenhänge das Wachstum von Legionellen fördert. Dieses Risiko besteht, wenn er die normativ geforderten Mindesttemperaturen von 60/55° Celsius in einer zentralen Warmwasserversorgung (Großanlage) nicht mehr einhält. Die Zusammenarbeit von Betreiber und Installateur bleibt daher über die gesamte Nutzungszeit eines Gebäudes hinweg wichtig.

Neuerungen der aktualisierten Trinkwasserverordnung

Die Neuerungen betreffen insbesondere drei Bereiche:

  1. Der Grenzwert für Blei wird verschärft: Sehr bedeutsam ist die Neuerung, dass der Grenzwert für Blei von bislang 10 Mikrogramm pro Liter nochmals erheblich verschärft und jetzt auf 5 μg/l festgelegt wurde. Für die Installationstechnik folgt daraus die Konsequenz: Jeder Installateur auf der Baustelle sollte dafür sensibilisiert sein, ausschließlich Werkstoffe einzusetzen, die in den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) für die Verwendung in Trinkwasserinstallationen zugelassen sind.
  2. Für die bereits bestehende Überwachung der Trinkwasserqualität in halböffentlichen und öffentlichen Gebäuden ändern sich zahlreiche Vorgaben: Neuerung Nr. 2 nimmt das Wachstum von Legionellen in den Fokus. Dies bringt etliche Änderungen für Sanitärbetriebe, die Wartungen und Kontrollen der Trinkwasserqualität in den unterschiedlichsten Gebäuden durchführen. Zum Beispiel gilt jetzt, dass eine Meldung an das Gesundheitsamt nicht erst dann erfolgen muss, wenn der technische Maßnahmewert (Grenzwert für Legionellen in der Trinkwasserinstallation) überschritten wird. Vielmehr soll schon das Erreichen des Grenzwertes meldepflichtig sein, um Zeit für Gegenmaßnahmen zu gewinnen.
  3. Mit wenigen Ausnahmen sollen Trinkwasserinstallationen bis Anfang 2029 für eine Risikobewertung durch einen Sanitärfachmann inspiziert werden: Hierbei handelt es sich um die Bewertung und das Risikomanagement der Wasserversorgungsanlage nach § 35 der neuen Trinkwasserverordnung. Dazu dient der Water-Safety-Plan (WSP) des Umweltbundesamtes und der europäische Leitfaden CEN/TR 17801 als Instrument zur Umsetzung. Im Bestand werden öffentliche Gebäude von der regelmäßigen Kontrolle der Trinkwasserqualität profitieren. Anders läuft es allerdings in vielen Wohnquartieren oder Mehrfamilienhäusern – von Ein- und Zweifamilienhäusern ganz zu schweigen. Dort hat vielfach über Jahrzehnte hinweg keine Sanitärfachkraft den Auftrag erhalten, die Installation zu prüfen, das Risiko für eine Legionellenbildung zu erkennen bzw. die Trinkwasserqualität wiederkehrend überwachen zu lassen. Das will die Trinkwasserverordnung nun ändern. Konkret bedeutet das für die Zukunft: Betreiber von Trinkwasserinstallationen stehen hier in der Verantwortung. Betreiber ist aus juristischer Sicht bereits jeder Vermieter, der seinem Mieter die Wohnung und damit die dort vorhandenen Zapfstellen zum bestimmungsgemäßen Betrieb überlässt. Es gilt die Verpflichtung, dass die Trinkwasserversorgung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben wird, worüber der Mieter aufzuklären ist (z. B. Vermeidung von Stagnation über längere Zeit).

 

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