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Mindestluftfeuchte in Gebäuden über EU-Vorgaben

Norderstedt.  Im seit März vorliegenden nationalen Anhang zur DIN EN 16798 Teil 1 sind die Empfehlungen für die Mindestluftfeuchten in Gebäuden im Vergleich zur Europäischen Norm angehoben.

Die Vorgaben für Mindestluftfeuchten in Gebäuden liegen in Deutschland höher als von der EU gefordert. Bild: Condair Systems

 

Darauf wies Condair Systems Mitte Juni dieses Jahres hin. In Teil 1 der DIN EN 16798 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“ wird die Innenraumqualität neu in vier Kategorien eingeteilt. Künftig müsse bei der Auslegung von Neubau- oder Sanierungsprojekten und bereits installierten Luftbefeuchtungsanlagen die Entscheidung für eine der Kategorien getroffen werden.
Der nationale Anhang definiert die Kategorie II „normales Maß an Erwartungen“ als Standardauslegung. Statt 25 % wie in der Europäischen Vorgabe beträgt die empfohlene relative Luftfeuchte im Winter 30 %. Für Räume der Kategorie I, die eine hohe Innenraumqualität erfüllen sollen, wurde die empfohlene Mindestluftfeuchte für die Heizperiode von 30 % auf 40 % angehoben.
Damit würden in der wichtigsten technischen Regel zur Planung und Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen Erkenntnisse aus der Pandemie berücksichtigt, wonach die Luftfeuchte Einfluss auf eine mögliche Übertragung von Atemwegsinfekten über Aerosole haben kann, so der Spezialist für die Direkt-Raumluftbefeuchtung. Beschrieben seien die Zusammenhänge im Status-Report 58 des Fachverbandes Gebäude-Klima e.V. (FGK), der auch bei Condair Systems online bestellt werden kann.

 


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