Werbung

Energieausweis/Inspektionsbericht: Registriernummer beantragen

Berlin. Die Novelle der Energieeinsparverordnung vom 1. Mai dieses Jahres bringt Änderungen für Aussteller von Energieausweisen und Inspekteure von Klimaanlagen mit sich. Sie müssen seitdem bei der zuständigen Behörde (Kontrollstelle) eine Registriernummer für jeden auszustellenden Energieausweis bzw. Inspektionsbericht beantragen.

 

Dies diene dazu, das EU-rechtlich geforderte Kontrollsystem durchführen zu können, informiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Aussteller von Energieausweisen - so heißt es weiter - haben zusätzlich die Pflicht, Kopien der von ihnen erstellen Energieausweise und der zu deren Ausstellung verwendeten Daten und Unterlagen zwei Jahre ab der Ausstellung aufzubewahren und sie der Kontrollstelle auf Verlangen zu übermitteln.

Tipp der Redaktion: Antworten auf Fragen zur jüngsten EnEV-Novelle gibt es unter www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/energieeffizienz/faqs-energieeinsparverordnung.

www.bmub.bund.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: