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Falsche Weichenstellung

Es ist nur wenige Wochen her, da kündigte die Deutsche Bahn an, auf Fahrscheine, die am Schalter und nicht im Internet oder am Automaten erworben werden, einen Bedienzuschlag von 2,50 Euro zu erheben. Als Begründungen wurden gestiegene Kosten für Energie sowie höhere Gehälter für die Lokführer genannt. Was folgte, waren massive Proteste von Parteien, Gewerkschaften sowie Verbraucherverbänden. Daraufhin kippte der Konzernvorstand nur kurze Zeit später das Vorhaben und korrigierte die falsche Weichenstellung.

 

Es ist nur wenige Wochen her, da kündigte die Deutsche Bahn an, auf Fahrscheine, die am Schalter und nicht im Internet oder am Automaten erworben werden, einen Bedienzuschlag von 2,50 Euro zu erheben. Als Begründungen wurden gestiegene Kosten für Energie sowie höhere Gehälter für die Lokführer genannt. Was folgte, waren massive Proteste von Parteien, Gewerkschaften sowie Verbraucherverbänden. Daraufhin kippte der Konzernvorstand nur kurze Zeit später das Vorhaben und korrigierte die falsche Weichenstellung.

Ähnliches erlebt das inzwischen an Kummer gewöhnte SHK-Handwerk derzeit. Vereinzelte Fachgroßhändler haben in einigen Regionen Deutschlands unlängst einen "Zuschlag für Transport und Energiekosten" in Form von Pauschalen in Höhe von einigen Euro für Materiallieferungen eingeführt. Andere stehen unmittelbar vor der Einführung, weitere werden folgen (wollen).

Dass es für den Großhandel angesichts steigender Energiepreise immer schwieriger wird, auskömmlich zu wirtschaften, ist nachvollziehbar. Die Reaktion ist allerdings unangemessen. Statt selbst seine Kosten und Ausgaben zu reduzieren, werden sie kurzerhand (an das Handwerk) weiter gereicht. Das ist schlicht inakzeptabel, denn es ist schließlich die originäre Aufgabe des Großhandels, seine Kunden - das Handwerk - mit den bestellten Waren zu beliefern. So wie es die originäre Aufgabe der Bahn ist, Personen und Güter zu befördern - und dazu braucht es Fahrscheine und keinen Bedienzuschlag. Deshalb kann die grundsätzliche Forderung nur lauten: Die erste Warenanlieferung an einem Werktag muss kostenfrei sein, genauso wie Materialrückgaben oder Reklamationen. Überhaupt muss sich der Großhandel die Frage gefallen lassen, ob eine mehrmalige Belieferung pro Tag noch zeitgemäß bzw. erforderlich ist. Vor wenigen Jahren noch war dies ein attraktives Abgrenzungsmerkmal für kundenorientierte Großhändler zum trägen Mitbewerber. Mittlerweile ist damit allerdings kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Einige Unternehmer empfinden es sogar als Störung des Betriebsablaufes, wenn der Lkw-Fahrer dreimal am Tag an der Türe klingelt.

Andere wiederum möchten diesen Service nicht mehr missen. Und genau da liegt die Chance für eine verursachergerechte Abrechnung: Die Firmen, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, sollten dafür einen entsprechenden Obolus entrichten - quasi eine leistungsorientierte Bezahlung. Das wäre fairer als das derzeit praktizierte Gießkannenprinzip.

Unabhängig davon kann ein Fixbetrag pro Lieferung (bei einigen Großhändlern sogar pro Lieferschein) nicht die Lösung des Problems sein. Denn wie sollen solche separaten Zuschläge vom Handwerk kalkuliert, wie beim Kunden abgerechnet werden? In die vorhandene EDV lassen sie sich nur manuell einpflegen. Doch wer soll das tun? Zeit ist ein knappes Gut, auch und gerade im Handwerksbetrieb. In der Praxis besteht daher die Gefahr, dass diese Kosten nicht entsprechend weiter berechnet werden und der Unternehmer darauf sitzen bleibt. Dass man darüber hinaus im Handwerk die Abkehr vom dreistufigen Vertriebsweg vorantreibt, und sei es nur aus Verärgerung über dieses unabgestimmte Vorgehen der Händler, sollte allen Verantwortlichen klar sein, meint Markus Sironi

Chefredakteur

IKZ-HAUSTECHNIK

IKZ-FACHPLANER

m.sironi@strobel-verlag.de

 


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