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Phishing – Kein Schadenersatz bei Fahrlässigkeit

Werden beim Online-Banking unachtsam Daten freigegeben, ist das nicht nur grob fahrlässig: In der Folge ist zudem das Geldinstitut nicht zum Schadenersatz verpflichtet. 

 

Grob fahrlässig handelt, wer außer Acht lässt, was sich in der konkreten Situation jedem hätte aufdrängen müssen. In einem jüngst entschiedenen Fall hatte der Bankkunde die Auftragsdaten vor der Freigabe nicht überprüft, obwohl in der TANApp nicht zu ersehen war, welche Überweisung an wen in welcher Höhe freizugeben war (Quelle: Landgericht Lübeck, Az.: 3 O 83/23).

 


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