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Bleiben Sie am Ball!

 

Lange hat die SHK-Branche darauf gewartet, nun ist es durch: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG – wurde kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 im Bundesanzeiger veröffentlich und somit auf ein neues Fundament gehoben. Durch die neue Förderstruktur werden z. B. Pelletkessel nun bessergestellt als das bislang der Fall war. Sie sind zudem auch ohne Brauchwasser-Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlage förderfähig. Für emissionsarme Kessel gibt es einen festen Bonus in Höhe von 2500 Euro. Im Beitrag „Attraktive Zuschüsse für Pelletheizungen“ beleuchten wir die neuen Vorgaben detailliert und zeigen darüber hinaus das künftige BEG-Antragsverfahren auf. Eines vorweg: Es gibt gravierende Änderungen!

Bekanntlich ist mit Jahresbeginn auch das Gebäudeenergiegesetz 2024 – kurz GEG – in Kraft getreten. Hierzu hatten wir ja bereits mehrfach berichtet. In dieser Ausgabe ergänzen wir unsere kleine Serie um die im GEG geforderte Betriebsprüfung von Wärmepumpen sowie die ebenfalls verpflichtende Optimierung von Heizungsanlagen.

Dazu sei ein Hinweis in eigener Sache erlaubt: In unserer Sonderausgabe „Gebäudeenergiegesetz 2024“ beleuchten wir auf rund 100 Seiten u. a. die neuen Übergangsfristen bei fossilen Wärmeerzeugern, die Regelungen bei Gasheizungen in Mehrfamilienhäusern oder bei Hallen mit Deckenhöhen größer 4 m. Überdies zeigen wir auf, welchen Beitrag die Wasserstoffheizung oder grüne Wärmenetze künftig spielen können bzw. sollen. Natürlich darf der Blick auf die aktuell am Markt verfügbare Erneuerbare Heiztechnik nicht fehlen.1)

Es gibt weitere Änderungen. Eine wichtige Neuerung betrifft die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie etwa Wärmepumpen oder Wallboxen: Neuanlagen müssen ab 2024 aus dem Netz heraus steuerbar sein, wenn sie eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen. Im Gegenzug gibt es eine Vergütung vom Netzbetreiber, wobei unterschiedliche Modelle angeboten werden. Auch wenn die Umsetzung der neuen Regelungen durch das Elektrofachhandwerk erfolgt, muss ein SHK-Fachbetrieb Bescheid wissen. Deshalb gibt es auch hierzu die wesentlichen Infos in dieser Ausgabe.

Zweifellos bleiben die Anforderungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung auch und insbesondere in 2024 anspruchsvoll. Im Jahr der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland kann das Motto daher nur lauten: Bleiben Sie am Ball!

Markus Sironi
Chefredakteur und Handwerksmeister
m.sironi@strobelmediagroup.de

1) 
Das Sonderheft „Gebäudeenergiegesetz 2024“ gibt 
es als Printversion für 15,00 Euro und als E-Paper auf ikz-select.de für 9,99 Euro. Premium- und Complete-Kunden haben freien Zugriff auf das E-Paper. Anzufordern unter leserservice@strobelmediagroup.de.

 


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