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Wärmezähler: Allgemeine Montageregeln und ­Wissenswertes zu den rechtlichen Vorgaben

Bild 1: Ultraschall-Wärmezähler.

Bild 2. Gleichkreisregelung am Beispiel Beimischschaltung: links Messgerät im volumenkonstanten und rechts Messgerät im volumenvariablen hydraulischen Kreislauf. Die Darstellung zeigt jeweils die falsche und die korrekte Anordnung des Vorlauftemperatursensors.

Bild 3. Beliebige Einbaulagen für Standard-Wohnungswärmezähler.

Bild 4. Empfohlener Aufbau der Messstrecke eines Wärmezählers (Beispiel Größe qp 15 m³/h) mit Beruhigungsstrecken.

Bild 5: Kugelhahn mit integriertem Fühler­anschluss M10 X 1 (im Bild Rücklauftemperatursensor eines Splitt-Wärmezählers).

 

Wärmezähler begleiten SHK-Handwerker durch den Berufsalltag. Und doch verdient die richtige Montage und Dimensionierung der Geräte mehr Beachtung – zum einen wegen der rechtssicheren Energiekos­tenabrechnung. Denn falsch montierte oder überdimensionierte Zähler verfälschen das Messergebnis und machen die Abrechnung rechtlich angreifbar. Zum anderen wegen der zunehmenden Komplexität: SHK-Fachleute müssen neue Entwicklungen und rechtliche Vorgaben beachten.

Wärmezähler bei der ­Trinkwassererwärmung

Die Anzahl der Wärmezähler in Gebäuden steigt stetig. Das liegt unter anderem daran, dass viele neue Wohngebäude mit Fußbodenheizungen ausgestattet werden. Während die Verbrauchsabrechnung bei Heizkörpern neben Wärmezählern auch über Heizkostenverteiler funktionieren kann, sind Wärmezähler die einzige technische Möglichkeit, den Wärmeverbrauch von Fußbodenheizungen zu erfassen.
Auch die derzeit gültige Heizkostenverordnung (HKVO) macht Wärmezähler zum aktuellen Thema, indem sie für Gebäude mit zentraler Trinkwasserversorgung einen Wärmezähler zur Messung des Energieanteils für die Trinkwassererwärmung vorschreibt: Seit dem 31. Dezember 2013 muss bei verbundenen Anlagen dieser Energieanteil erfasst werden. Die Regelung soll eine genauere und damit gerechtere Verteilung der Wärme- und Wasserkosten bewirken.
Für die Messung des Energieanteils für die Trinkwassererwärmung empfiehlt sich ein Ultraschall-Wärmezähler, wenn sich der Heizwasserdurchfluss für die Warmwasserbereitung nicht genau bestimmen lässt oder wenn im Heizkreis mit einem schnell schwankenden Wärmeverbrauch zu rechnen ist. Dies betrifft z.B. Wohnungsstationen, bei der Plattenwärmeübertrager das Trinkwasser erwärmen. Ultraschall-Zähler arbeiten auch bei Überlast sicher und können auf sprunghafte Änderungen der Heizwassertemperatur, wie sie für diese Plattenwärmeübertrager typisch sind, schnell reagieren.

Wichtige Montageregeln
Die wichtigsten Montageregeln sind:

Gleichkreisregelung
Fachhandwerker müssen den Vor- und Rücklauftemperatursensor sowie den zugehörigen Durchflusssensor (Volumenmessteil) immer im gemeinsamen hydraulischen Regelkreis anordnen. Wird diese Gleichkreisregelung eingehalten, stimmt die Energiebilanz im jeweiligen hydraulischen Regelkreislauf in jedem Fall. Der Einbau von Temperatursensoren in Mischtemperaturzonen ist dabei aber nicht zulässig.

Einbaulagen und Einbauort
Der Durchflusssensor gehört im Standardfall für Wärmezähler in die Rücklaufleitung (in der Kältetechnik ist das der wärmere Strang). Er darf aber nie an einem Hochpunkt dieser Leitung sitzen, weil mögliche Luftansammlungen im Gerät zu Fehlmessungen führen.
Die zulässigen Einbaulagen sind den Unterlagen des Geräteherstellers zu entnehmen und bedeuten

  • H = horizontal,
  • V = vertikal,
  • H und V = wahlweise horizontal oder vertikal, d.h. beliebiger Einbau.


Wichtig zu wissen ist, dass diese Angaben sich auf die Ausrichtung des Durchflusssensors oder des Ziffernblattes beziehen und nicht auf den Verlauf der Rohrleitung. Beispiel: Ein Messgerät mit der ausschließlich zugelassenen Einbaulage horizontal (H) wird in eine horizontale Rohrleitung eingesetzt. Das Ziffernblatt muss bei diesem Zähler nach oben zeigen und darf nicht um 90° zur Seite (nach vorn) gedreht werden. Dies entspricht der vertikalen Einbaulage (V).
Ein schräger Einbau ist in der Regel nicht zugelassen und der Überkopfeinbau nur in Ausnahmefällen möglich. Es gibt hierfür nur vereinzelt Zulassungen, welche in den Herstellerunterlagen erwähnt sein müssen. Heizungsfachfirmen müssen die Einbauorte so festlegen, dass die Wärmezähler nur in zulässiger Einbaulage eingebaut werden können.
Die richtige Ablesung der Zähler muss ebenso möglich sein wie der problemlose Eichaustausch. Die vereinfachte Anordnung von Messstellen in Außenbereichen, z.B. auf Gebäudedächern, ist falsch. Für Messgeräte und insbesondere elektronische Rechenwerke sind Mindestumgebungstemperaturen von + 5°C sicherzustellen. Diese Einbaubedingung kann im Freien ganzjährig nicht gewährleistet werden.

Absperrungen und ­Beruhigungsstrecken
Auf beiden Seiten des Durchflusssensors und beidseitig der Temperaturmessstellen ist jeweils eine Absperrung zu setzen. Vor und nach dem Zähler müssen Handwerker eine Beruhigungsstrecke einrichten, die der jeweiligen Gerätezulassung entspricht. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich. Als allgemeine Empfehlung sollten diese störungsfreien Rohrabschnitte einlaufseitig mindestens 5 x DN und auslaufseitig mindestens 2 x DN der Zählerdimension betragen. Alle Bestandteile des Zählers müssen zum Schluss verplombt werden, um sie vor Manipulationen zu schützen.

Montage der ­Temperatursensoren
Temperatursensoren dürfen beim Neubau oder Austausch eines Rohrabschnittes i.d.R. nur noch direkttauchend – also ohne Tauchhülsen – eingebaut werden. Diese Installationsanforderung gilt inzwischen für alle Zähler bis zu einer Größe von einschließlich qp = 6 m³/h bzw. für Rohrleitungen ≤ DN 40. Ideal geeignet für den direkt tauchenden Einbau sind Kugelhähne mit integrierter Fühleranschlussbohrung und M 10 x 1-Gewinde, weil sie die erforderliche Absperrvorrichtung und die Temperaturmessung in einem Bauteil vereinen. Die Fühler müssen tief genug eintauchen (Fühlerspitze knapp über der Rohrachsenmitte).
Alternativ können entsprechende Einbauadaptersets in T-Stücke eingesetzt werden. Sie ermöglichen ebenfalls eine Temperaturmessung ohne Tauchhülse. Doch ist es in diesen Fällen besonders wichtig, auf beiden Seiten der Temperaturmessstelle Absperrarmaturen einzubauen.

Inbetriebnahme von Wärmezählern
Normalerweise versetzt der Installateur einen neu montierten oder ausgetauschten Wärmezähler direkt in den Betriebszustand. Seit 2012 ist zusätzlich eine Inbetriebnahme durchzuführen.
Da der Gebäudeeigentümer für die Mess­ausstattung verantwortlich ist, muss er einen Fachplaner, Fachhandwerker oder den zuständigen Messdienstleister mit dieser zusätzlichen Dokumentation beauftragen. Das Ergebnis ist ein einheitliches und umfangreiches Prüfprotokoll, mit dem der Eigentümer bei Streitfällen die ordnungsgemäße Inbetriebnahme des Messgerätes nachweisen kann.

Autor: Ronny Woschick, Kompetenzcenter ­Technik bei Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG

Bilder: Minol

www.minol.de


 

Ratgeber von Minol
Minol unterstützt ­Fachhandwerker mit Wärmezählern (www.minol-shop.de) und mit fachlichem Rat. ­Gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro können SHK-Fachleute den 52-seitigen „Praxisratgeber zum Einbau von Wärme- und Kältezählern“ bestellen (www.minol.de/praxisratgeber), E-Mail-Adresse für Bestellungen: praxisratgeber@minol.com).


 


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