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Stromsteuerentlastung auch für KMU - Wie produzierende Betriebe mit einfachen Mitteln ihre Energiekosten deutlich senken können

Großunternehmen haben es gut: Wer viel Strom verbraucht, dem bietet der Gesetzgeber spezielle Steuerentlastungen, etwa durch die Befreiung von der EEG-Umlage oder der Ökosteuer. Die Regularien scheinen kleine und mittelständische Betriebe (KMU) auf den ersten Blick zu benachteiligen, tatsächlich aber ist vielen Firmen schlicht nicht bekannt, dass auch sie unter bestimmten Bedingungen Steuerermäßigungen beantragen können – und das sogar deutlich einfacher als die großen Konzerne.

Um den Energieverbrauch deutscher Betriebe zu senken, bietet die Regierung verschiedene Stromsteuereinsparungen als Anreiz für eine effizientere Produktion. Davon können auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren. Bild: Daniel Bleyenberg, pixelio.de

„Viele KMU kümmern sich wenig um ihre Energieverbräuche. Sie sehen Strom als Eh-da-Kosten. Dabei können schon einfache Maßnahmen enorme Einsparungen bringen – von den gesetzlichen Möglichkeiten für Steuerermäßigungen ganz abgesehen“, erklärt Bernhard Seidl, Energieberater und Geschäftsführer der Discovergy GmbH. Bild: Discovergy

Die SpaEfV umfasst neben Strom u. a. auch Gas oder Wärme. Um hier – wie auch bei analogen Stromzählern – den Verbrauch bequem erfassen zu können...

...bietet sich die „EnergyCam“ an, die nach dem Aufkleben den Zählerstand digitalisiert und weiterleitet. Bild: Fast Forward

Oft reichen schon kleine Prozessveränderungen, um Energie zu sparen, wie etwa in der betriebsfreien Zeit Licht und Maschinen abzuschalten. Meist werden diese Sparpotenziale aber erst durch eine Verbrauchsanalyse entdeckt. Bild: morguefile.com

Die erfassten Daten werden an ein Gateway übertragen und können von dort zur weiteren Verarbeitung, etwa für Verbrauchsaufstellungen oder Analysen, genutzt werden. Auch ein Auslesen als Excel-Tabelle direkt am Gerät ist möglich. Bild: Fast Forward

 

Das Strom- und Energiesteuergesetz bietet verschiedene Möglichkeiten für Nachlässe und Erstattungen, etwa über den Spitzenausgleich. Grundlage dafür sind umfassende und detaillierte Verbrauchsdaten, die sich heute dank moderner Zählertechnik und Hilfsmitteln zur automatisierten Erfassung auch analoger Zählwerke einfach beschaffen lassen. Der Aufwand fällt so gegenüber den möglichen Kostensenkungen kaum ins Gewicht. Zudem zeigen die Daten häufig ungenutzte Einsparpotenziale auf.

Zählwerk-Digitalisierer und intelligente Zähler erleichtern Verbrauchskontrolle

„Viele KMU beschäftigen sich kaum mit ihren Energiekosten. Sie werden stillschweigend als unvermeidlicher Rechnungsposten in Kauf genommen“, berichtet der ausgebildete Energieberater Bernhard Seidl, der schon verschiedene Gewerbekunden betreut hat, aus seinen Erfahrungen. „Oft zahlen die Betriebe noch die überteuerten Grundtarife. Dabei kann schon ein einfacher Bäcker mit einer Tarifumstellung mehr als 10000 Euro im Jahr sparen.“
Das Hauptproblem aus seiner Sicht ist aber, dass die wenigsten Unternehmen auf Anlagenverbräuche oder Lastgangprofile achten. Dabei wird enormes Einsparpotenzial verschenkt. Seidl beteiligt sich deshalb als einer der Geschäftsführer an der jungen Firma Discovergy, die intelligente Zähler entwickelt, mit denen sich die Verbräuche unterschiedlicher Maschinen in einem Stromnetz ermitteln und grafisch übersichtlich auswerten lassen. „Im Grunde macht das System, was auch ein Energieberater tut: messen und analysieren. Auf diese Weise lassen sich häufig leicht zu erschließende Wege zur Kostenreduktion entdecken, etwa unnötiger Leerlauf der Lüftung außerhalb der Arbeitszeiten. Zudem ist eine solche Transparenz die Basis, um Prozessoptimierungen oder Investitionen zu planen“, erklärt Seidl.  

25 bis 90% Steuerermäßigung möglich

Eine präzise Verbrauchsübersicht ist gleichzeitig auch für alle Energiekostenentlastungen von staatlicher Seite die entscheidende Voraussetzung. Dabei müssen nicht einmal sofort Effizienzverbesserungen im Unternehmen umgesetzt werden, für eine erste Steuerermäßigung reicht es schon, nur einen bestimmten Stromsteuerbetrag nachzuweisen. „Nach § 9b des Stromsteuergesetzes können für Betriebe des produzierenden Gewerbes die Stromsteuern, die einen Sockelbetrag von 1000 Euro übersteigen, um bis zu 25% reduziert werden – ohne überhaupt etwas am Verbrauch zu optimieren“, so Seidl.
Noch höhere Erstattungen sind im Rahmen der Spitzenausgleich-Effizienzverordnung (SpaEfV) möglich, die nach einer Übergangsfrist seit 2015 im Regelbetrieb gültig ist: Auf ihrer Basis kann eine Verringerung der Stromsteuer um bis zu 90% beantragt werden, der konkrete Betrag ergibt sich aus der Verrechnung mit den Arbeitgeberbeiträgen für die Rentenversicherung. Damit sollen Anreize für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung geschaffen werden. Speziell für KMU lässt die SpaEfV hierbei neben der DIN ISO 50001 auch einfachere, alternative Optionen zum Nachweis des sparsamen Energiehaushalts zu, so etwa ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder auch nur einen umfassenden Bericht der jeweiligen Firma über Energieträger, Verbräuche, Einsparpotenziale und konkrete Maßnahmen.          

Verschiedene Möglichkeiten der Datenerfassung

„Die Kosten für ein solches Audit oder eine Faktenaufstellung sind sehr unterschiedlich. Je höher der produzierende Anteil ist, desto mehr Verbraucher müssen betrachtet werden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet“, berichtet der Energieexperte. „Hinzu kommt, dass viele Betriebe nur analoge Zähler haben und diese meist nur als Gesamtzähler fungieren.“ Für eine verlässliche Datenübersicht empfiehlt es sich daher, entweder selbst entsprechende Technik zu installieren oder einen Energieberater mit dem notwendigen Equipment zu beauftragen.
Dabei bezieht sich die Spitzenausgleich-Verordnung nicht nur auf Strom, sondern ebenso auf Gas, andere Energieträger, Wärme und Dampf. Seidl arbeitet daher u.a. auch mit der „EnergyCam“ der Münchner Fast Forward AG, die sich unkompliziert auf verschiedenste analoge Zähler wie Ferraris-, Balgengas- oder auch Ölzähler kleben lässt und deren Zahlenwerte digitalisiert. Diese Daten können anschließend per Kabel oder drahtlos übertragen werden, wodurch das Ablesen, Dokumentieren und Analysieren deutlich vereinfacht wird. Auch dort, wo eine komplette Umstellung der bestehenden Stromzähler nicht möglich oder gewünscht ist, kann mit der flexiblen Digitalisierungslösung eine Schnittstelle zu aktuellen Verarbeitungssystemen geschaffen werden.
„Wenn dagegen die Strom-Messtechnik ausgetauscht werden soll, bieten sich die Discovergy-Zähler an, weil sie dank Disaggregation die Verbräuche aller Maschinen aus einem gemeinsamen Signal extrapolieren können. Dadurch muss man kaum Unterzähler installieren“, so der Energieberater. Die Alternative der sogenannten Registrierenden Leistungsmessung, bei der der Energieversorger die Verbrauchsdaten erfasst, ist dagegen für die meisten KMU keine anwendbare Lösung, da diese erst ab Lastprofilen über 100000 kWh eingesetzt wird und deutlich teurer ist.

Förderung beginnt schon bei der Energieberatung

Generell erstreckt sich die für eine Steuerentlastung erforderliche Nachweisführung auf alle Unternehmensteile, Anlagen und Standorte. Ausgenommen werden können einzelne Bereiche, wenn auf diese nicht mehr als 5% des Gesamtenergieverbrauchs entfallen. Wird das Effizienzprogramm über einen Bericht gemäß SpaEfV Anlage 2 dargelegt, reicht es sogar, wenn nur 90% des Verbrauchs konkreten Anlagen und Geräten zugeordnet werden können. Die Nachweise müssen jährlich erneuert werden, dabei sind die Informationen zu Energieeinsatz und -verbrauch über einen Zeitraum von zwölf Monaten zu belegen.    
Unternehmen, die sich jetzt an die Datenerfassung und -auswertung machen wollen, bekommen übrigens noch von einer anderen Seite staatliche Hilfe – unabhängig davon, ob die Maßnahme der Antragstellung für eine Steuerermäßigung dient oder das Unternehmen selbst den Überblick über seine Energiekosten erhalten will: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt in seinem Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ für Betriebe, die jährlich über 10000 Euro Energiekosten verzeichnen, bis zu 80% der Beratungskosten bei einem Maximum von 8000 Euro. Firmen, die unter dem Grenzwert liegen, können ebenfalls eine Zuwendung von bis zu 800 Euro beantragen. Wer bereits vom Spitzenausgleich profitiert, kann allerdings nicht an diesem Programm teilnehmen.


Überwachwen und analysieren
Die 2009 gegründete Discovergy GmbH (www.discovergy.com) ist spezialisiert auf moderne Lösungen zur Überwachung und Analyse von erzeugtem und verbrauchtem Strom. Das Unternehmen ist von Energieversorgern unabhängig und unterhält Standorte in Aachen und Heidelberg. Im Kern seines Konzepts steht ein intelligenter Stromzähler, der in der Lage ist, anhand von Veränderungen in der Stromkurve aus einem Gesamtsignal die Lastgänge einzelner Geräte herauszulesen und aufzuschlüsseln. Dadurch wird in Verbindung mit einem Internetportal und einer speziellen Visualisierungssoftware eine Transparenz des tatsächlichen Energieverbrauchs geschaffen, die dem Nutzer die Möglichkeit eröffnet, Gewohnheiten und Prozesse zu überdenken und zu optimieren.
Die Fast Forward AG (www.fastforward.ag) wurde 2010 mit dem Ziel gegründet, Smart Grid-Komponenten zu entwickeln und zu vermarkten, die dem Erfassen und Übermitteln von Verbrauchsdaten im intelligenten Netz dienen. Das Münchener Unternehmen gehört zur Fast-Gruppe, die vor 25 Jahren von dem Physiker Matthias Zahn aufgebaut wurde und erfolgreich in den Bereichen Software Security, Video Editing, Personal Video Recorder, Interaktiv-TV, Marktforschungstools sowie Long Term Archiving tätig war beziehungsweise ist. Die Erfahrungen aus diesen früheren Produkten in Sachen Datenübertragung, -sicherheit und Verbraucherakzeptanz flossen auch in die Entwicklung der EnergyCam ein. In den Niederlassungen der FAST FORWARD AG in München und Halle (Saale) sind sechs Mitarbeiter beschäftigt.  


 


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