Werbung

„Zirkulationsheizkörper“: Altlasten in der Trinkwasser-Installation

Man findet sie im Baubestand selten, aber je nach Region durchaus regelmäßig: Gemeint sind Handtuch- oder Röhrenheizkörper, die in die Zirkulationsleitung eingebunden sind und Wärme aus dem Trinkwasser nutzen. In früheren Zeiten dienten diese „Zirkulationsheizkörper“ der Wärmeversorgung von Bädern außerhalb der regulären Heizzeit. Nach heutigem Regelwerk ein klarer Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Wärmespender müssen deshalb bis spä­tes­tens 9. Januar 2025 aus der Trinkwasser-­Installation entfernt werden. So regelt es die aktuelle Trinkwasserverordnung.

Zeigt sich bei einer Badsanierung, so wie in diesem Fall, dass der Röhrenheizkörper über die Zirkulationsleitung mit Wärme versorgt wird, so empfiehlt es sich dringend, die Installationen rückzubauen und die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Bild: Okan Kurt

Indiz für einen „Zirkulationsheizkörper“: das Fehlen eines Regulierventils. Bild: Florian Neve

Auch in anderen Ländern war es früher durchaus ­üblich, Heizkörper in die Zirkulationsleitung ein­zubinden. Hier ein Praxisbeispiel aus Schweden. Bild: Jürgen Kopp

 

Hintergrund ist die „Vierte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“, die Anfang dieses Jahres in Kraft trat und lediglich eine Änderung im § 17 Absatz 7 beinhaltet. Darin heißt es: „Bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur Stoffe oder Gegenstände im Kontakt mit dem Roh- oder Trinkwasser verwendet und nur physikalische oder chemische Verfahren angewendet werden, die bestimmungsgemäß der Trinkwasserversorgung dienen.“ Mit der neuen Verordnung wurde Satz 2 im entsprechenden Absatz geändert. Es heißt nun: „Bereits eingebrachte Stoffe oder Gegenstände, die bestimmungsgemäß nicht der Trinkwasserversorgung dienen, müssen bis zum 9. Januar 2025 aus dem Roh- oder Trinkwasser entfernt werden.“ In der bisherigen Fassung war der „9. Januar 2020” als Datum genannt.
Unabhängig der Fristverlängerung empfiehlt es sich nicht nur aus hygienischen, sondern schon allein aus abrechnungstechnischen Gründen (Stichwort Heizkostenverordnung), derartige Installationen bei einer Badsanierung rückzubauen und die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen.


Haben Sie als SHK-Unternehmer bei Ihrer täglichen Arbeit auch mit dieser Art von Kuriositäten zu tun? Oder haben Sie eine ­besonders anspruchs­volle Installation realisiert? Dann ­drücken Sie auf den Auslöser und senden uns die Bilder zu. Als ­Dankeschön erhalten Sie die ­aktuelle Ausgabe des ­Magazins „inwohnen“.

STROBEL MEDIA GROUP, Redaktion IKZ-HAUSTECHNIK, Zur Feldmühle 11, 59821 Arnsberg, E-Mail: redaktion@strobelmediagroup.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: