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Zentralverband - Über 300 Schäden und noch keine Ursache

Bundesfachgruppe SHK tagte am 4. und 5. November 2014

Die Bundesfachgruppe SHK traf sich in Potsdam, um mehr als 20 Tagesordnungspunkte aus den Bereichen Sanitär, Heizung sowie Lüftung zu erörtern.

Bufa-Vorsitzender Fritz Schellhorn: „Damit wir beim Anschluss von Hocheffizienzpumpen Problemlösungen anbieten können, sollten wir für unsere Mitgliedsbetriebe am besten auf nur einer Seite wichtige Punkte auflisten.“

Jakob Köllisch (stv. Bufa-Leiter): „Der Heizungsbauer muss seinen Kunden fragen, ob er eine homogen erwärmte Wohnung oder Strahlungswärme haben möchte. Oft geben dies Alt- und Neubau bereits vor.“

Udo Wirges (ZVSHK): „Für die Ener­giewende im Gebäudebereich wurden über 260 Vorschläge eingereicht. Daraus entsteht jetzt das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sowie der nationale Aktionsplan Energieeffizienz.“

Norbert Schmitz (NRW): „Weil etliche Mitgliedsbetriebe wegen der Schäden an Trinkwasserleitungen in der Region Dorsten im Regen stehen, kümmern wir uns als Landesverband darum.“

Andreas Braun (ZVSHK): „Inzwischen haben sich viele zum Fachbetrieb für Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasserinstallation schulen lassen, doch bieten längst nicht alle eine Gefährdungsanalyse an.“

Prof. Gerald Lange (Niedersachsen): „Nach VOB-C müssen beim Passivhaus Werte für die Heizlast vorliegen. Wenn nicht, muss man jeden Raum rechnen. Mängel bei der zunächst angenommenen Wärmeleistung werden dann auffallen.“

Matthias Wagnitz (ZVSHK): „Bei der Auslegung der Heizung im Niedrigenergiehaus nicht zu knapp rechnen. Denn wenn der Kunde entgegen ursprünglicher Angaben doch einen höheren Sollwert wünscht, würde eine mögliche Reserve fehlen.“

Carsten Metelmann (Hessen): „Die Berufsorganisation soll ein elektronisches Formular nutzen können, mit dem man für die technische Gebäudeausrüstung Punkte für eine Fachunternehmererklärung leicht festlegen kann.“

Christian Wolf (ZVSHK): „Weil es in der Muster-Feuerungsverordnung an wichtigen Definitionen mangelt, ergeben sich bei der Kombi von Lüftung und raumluftunabhängiger Feuerstätte keine zufriedenstellenden Lösungen.“

Hansjürgen Haller (FGK): „Hygienisch einwandfreie Lüftungsanlagen sind machbar. Wichtige Punkte wird die neue Webseite www.hygiene-wohnungslueftung.de ab Februar bieten.“

Prof. Günter Mügge (VDI): „Zur nötigen Transparenz bei den Verbrauchskosten gemäß VDI 2077 macht es Sinn, sowohl einen Zähler für die Raumheizwärme als auch einen für die Trinkwassererwärmung zu installieren.“

 

Bei Schäden an Trinkwasserleitungen brauchen Mitgliedsbetriebe Rat und Tat. Wenn es um die Berechnung für ein leistungsgerechtes Heizsystem oder um Frischluft im Niedrigenergiehaus geht, sorgt die Berufsorganisation ebenfalls für Unterstützung. Über 20 Punkte füllten die Tagesordnung, mit der sich die Techniker auf ihrer Herbsttagung in Potsdam auseinandersetzten.

Wer als Handwerksunternehmer nicht so recht weiß, warum sich eine Mitgliedschaft in der SHK-Berufsorganisation lohnt, findet durch die Schadensereignisse in der Region Dorsten (westliches Ruhrgebiet) zahlreiche Argumente. Die Bundesfachgruppe SHK setzte sich auf der Herbsttagung mit Details zu den Schäden auseinander, die vielen Fachbetrieben Probleme gebracht haben.

Ursache für Schäden unklar
Demnach sind in der Region Dorsten vermehrt Rohrleitungsschäden bei Trinkwasser-Installationen aufgetreten, deren Schadensbilder übereinstimmten. Über Monate hinweg sind viele Gespräche mit Beteiligten geführt worden, um die Ursachen einzugrenzen oder gar ermitteln zu können. Nachdem keine konkreten Gründe für das vermehrte Auftreten des Schadensbildes ermittelt werden konnten, hat die NRW-Landesfachgruppe Installation und Heizungsbau als zuständiges technisches Gremium eine Handlungsempfehlung für das Versorgungsgebiet des RWW-Wasserwerks Dorsten-Holsterhausen ausgesprochen und damit die Mitglieder vor weiterem Schaden bewahrt.
Ob Wasserversorger, Betreiber oder Fachbetrieb: Weder hat man ein Ereignis bestimmen können noch lässt sich eine heiße Spur verfolgen, die auf die Ursache schließen ließe. Doch wenn auch die Trinkwasserverordnung eingehalten, die Materialauswahl für die Installation nach den anerkannten Regeln der Technik vorgenommen wurde und auch der bestimmungsgemäße Gebrauch keine Hinweise auf die Ursachen geben – die inzwischen aufgetretenen Schäden gilt es für die Fachbetriebe zu beseitigen und den betroffenen Kunden zur Seite zu stehen. Darüber hinaus jedoch macht sich die Berufsorganisation dafür stark, dass umfangreiche Untersuchungen vorangetrieben werden, um Klarheit über die Hintergründe zu bekommen.

Hilfestellung für Mitgliedsbetriebe
Mehr noch: Der Fachverband in Nord­rhein-Westfalen betreut die betroffenen Mitgliedsbetriebe. Schließlich sind sie ers­ter Ansprechpartner beim Kunden und jeder von ihnen wäre sonst auf sich allein gestellt. Über die Ereignisse und Entwicklungen im Fall Dorsten sind inzwischen längst Fakten zusammengetragen und auch landesweit an Multiplikatoren auf Innungsebene weitergegeben worden, um die Betriebe zu informieren.
Dabei geht es um technische und juristische Zusammenhänge. Beispielsweise ist und bleibt wichtig, dass der Fachbetrieb vor Baubeginn einer Trinkwasser-Installation beim Versorger die aktuellen Werte einer Trinkwasseranalyse einholt. Entsprechend der Zusammensetzung des Trinkwassers entscheidet der Fachbetrieb, welches Installationsmaterial infrage kommt – im Zweifelsfall in Abstimmung mit Großhändler oder Hersteller. Gegebenenfalls gibt auch der Versorger Hinweise auf die Eignung von Materialien in seinem Versorgungsgebiet. Die Beachtung dieser Grundsätze sollte dokumentiert werden, damit im Schadensfall eine vertragskonforme Leistung nachgewiesen werden kann.
Nicht erst seit der Verschärfung des Blei-Grenzwertes am 1. Dezember 2013 hat die SHK-Berufsorganisation in Rundschreiben immer wieder daran erinnert, dass die Auswahl geeigneter Werkstoffe zu den werkvertraglichen Pflichten des Fachbetriebes gehört. Zwar ging es hier insbesondere um die Trinkwasserhygiene und die Einhaltung von Bleigrenzwerten, doch kritische Trinkwasserwerte sind für den Sanitärbetrieb auch ansonsten relevant bei der Werkstoffwahl. In Dorsten gehen jetzt – Jahre nach der Installation – Sachverständige und Juristen ans Werk und wollen feststellen, ob der Fachbetrieb zum Zeitpunkt des Einbaus die richtige Materialwahl entsprechend der Trinkwasserbeschaffenheit getroffen hat und dies heute nachweisen kann. Dors­ten mag weit entfernt sein. Für viele Sanitärbetriebe der Republik stellt sich jedoch die Frage: Wie vollständig ist die eigene Dokumentation?

Weitere Punkte der Bufa-Tagung

  • Nach Brüsseler Vorstellungen sollen die europäischen Heizungsnormen binnen eines Jahres vereinheitlicht werden. Experten hierzulande schätzen, dass für diese Arbeit mindestens zwei Jahre nötig sein werden.
  • Wie lassen sich in Zukunft Gebäude auf behagliche Art erwärmen? Unter dem Begriff Heizen 2020 zeigen Untersuchungen, dass für den Neubau ein Sollwert von 23 °C sinnvoll sein kann – auch wenn etliche Bauherren für die Planung zunächst niedrigere Temperaturen vorgeben. Grundsätzlich sollten die gewünschten Raumtemperaturen mit dem Auftraggeber vorher vertraglich vereinbart werden.
  • Nach Schätzungen kommen heute in 90 % der Fälle Hocheffizienzpumpen zum Einsatz, wenn es um Neubau oder Austausch geht. Im Nachrüstgeschäft offenbaren sich allerdings Probleme, die mal dem elektrischen, mal dem wasserseitigen Anschluss zuzuordnen sind. Ein Merkblatt soll den Mitgliedsbetrieben in Zukunft darlegen, welche Punkte bedeutsam sind.
  • Bei der Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung (VDI 2077) steht nach fünf Jahren eine Überarbeitung an. Als problematisch hat sich beispielsweise erwiesen, dass sich solare Gewinne häufig nur über komplizierte Rechenverfahren ermitteln lassen. Doch bei der Solarenergie ist Transparenz wichtig. Soll solare Wärme auch der Heizung zufließen, darf dies laut Heizkostenverordnung nicht den Mietern in Rechnung gestellt werden. Was in wenigen Jahren möglich sein wird: Der Nutzer soll ablesen können, ob gerade die Möglichkeit besteht, dank solarer Wärme quasi kostenlos duschen zu können.
  • Zur Wartung und Reinigung von Lüftungsanlagen entsteht in Zusammenarbeit mit dem FGK (Fachverband Gebäude-Klima) eine Checkliste, die dem Kundendienst die Arbeit erleichtert. Erläutert wird auch, welche Arbeiten abrechenbare Zusatzleistungen darstellen. Die Checkliste soll die Geschäftstätigkeit von SHK-Betrieben im Bereich Lüftungsanlagen/Wohnungslüftung fördern und unterstützen.
  • Der gleichzeitige Betrieb von Kaminofen und Lüftungsanlage wäre durchaus möglich. Doch als Voraussetzung müssten sowohl Lüftungsgerät als auch raumluftunabhängige Feuerstätte eine entsprechende Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) – dies bietet der Markt jedoch momentan nicht.

Auch dürfte durch die Lüftungsanlage dann nur ein maximaler Unterdruck von 8 Pa im Aufstellraum entstehen können – gerade diese in der Zulassung beschriebene Bedingung ist kaum bekannt und führt regelmäßig zu Unsicherheiten bei den beteiligten Parteien. Dabei beginnt das Problem bereits in der Musterfeuerungsverordnung, welche die raumluftunabhängigen Feuerstätten nur unzureichend beschreibt. Eine wichtige und notwendige Aufgabe ist es deshalb, dass SHK-Handwerk, Schornsteinfeger, DIBt sowie Prüfstellen einen Konsens finden und dies in technischen Regeln und im Verordnungswerk festhalten, um über verbindliche Definitionen zu praktikablen Lösungen zu kommen. TD

 


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