Werbung

Zentralverband: Kurz und bündig

Schornsteinfeger: Bedenken im Gesetz berücksichtigt

Ende Juni hat der Bundestag ein neues Gesetz für das Schornsteinfegerwesen verabschiedet. Bedenken, die das SHK-Handwerk im Vorfeld an verschiedensten Stellen geäußert hatte, sind dabei in Teilen berücksichtigt worden.

 

Schornsteinfeger: Bedenken im Gesetz berücksichtigt

Ende Juni hat der Bundestag ein neues Gesetz für das Schornsteinfegerwesen verabschiedet. Bedenken, die das SHK-Handwerk im Vorfeld an verschiedensten Stellen geäußert hatte, sind dabei in Teilen berücksichtigt worden. So wird es in den nächsten Jahren weiterhin nicht möglich sein, dass Bezirksschornsteinfeger über die Kehr- und Überprüfungsordnung hinausgehende Tätigkeiten an Heizungsanlagen ausführen.

www.wasserwaermeluft.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: