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Schornsteinfeger: Bedenken im Gesetz berücksichtigt
Ende Juni hat der Bundestag ein neues Gesetz für das Schornsteinfegerwesen verabschiedet. Bedenken, die das SHK-Handwerk im Vorfeld an verschiedensten Stellen geäußert hatte, sind dabei in Teilen berücksichtigt worden.
Schornsteinfeger: Bedenken im Gesetz berücksichtigt
Ende Juni hat der Bundestag ein neues Gesetz für das Schornsteinfegerwesen verabschiedet. Bedenken, die das SHK-Handwerk im Vorfeld an verschiedensten Stellen geäußert hatte, sind dabei in Teilen berücksichtigt worden. So wird es in den nächsten Jahren weiterhin nicht möglich sein, dass Bezirksschornsteinfeger über die Kehr- und Überprüfungsordnung hinausgehende Tätigkeiten an Heizungsanlagen ausführen.
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