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Zentralverband - Kurz und bündig

Kurz und bündig

Funktioniert, aber alt: Die Investition in effiziente Heizungstechnik soll bald durch steuerliche Vergünstigungen attraktiver werden.

Wegen Kälteeinbruch provisorisch heizen? Vor Inbetriebnahme sollte sich der Fachhandwerker durch einen Frostbrief rechtlich absichern.

Aufstieg zum SHK-Kundendiensttechniker: Mehrmonatige Kurse starten in diesem Frühjahr.

 

NAPE

Aktionsplan im Wärmemarkt
Anfang Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sowie das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Erwartet wird, dass die Umsetzung im Laufe des Jahres 2015 beginnt. „Es ist das richtige Zeichen zur richtigen Zeit“, kommentiert ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Elmar Esser diesen Beschluss. „Bauherren und Modernisierer haben seit Langem auf ein entsprechendes Signal aus Berlin gewartet“, ergänzt Esser. So will sich der Staat in Zukunft an den Kosten für die energetische Sanierung von Dach, Fenstern, Heizung oder Hauswand beteiligen. „Es ist jetzt entscheidend, die konkrete Ausgestaltung der geplanten Einzelheiten schnell festzulegen, denn die Eigenheimbesitzer brauchen Investitionssicherheit“, urteilt Esser. Vor allem sollte zwischen Bund und Ländern eine schnelle Einigung über die Details der steuerlichen Förderung hergestellt werden.
Elmar Esser sieht im Kabinettsbeschluss die lange auch vom ZVSHK geforderte Hinwendung der Politik in Richtung Wärmemarkt. Auch wenn einzelne Details noch nicht feststehen, so wird vor allem die energetische Sanierung selbstgenutzten Eigentums gefördert. Das Fördervolumen soll rund 1 Mrd. Euro pro Jahr betragen und primär zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden verwendet werden.
Die SHK-Betriebe haben in den zurückliegenden drei Jahren deutlich mehr neue Bäder gebaut als neue Heizungsanlagen installiert. Diesen Trend belegte noch im September eine im Auftrag des ZVSHK durchgeführte Umfrage von TNS Emnid unter Deutschlands Immobilienbesitzern. Das Ergebnis: Jeder fünfte Hausbesitzer oder Eigentümer einer Wohnung (20 %) plant in den nächsten fünf Jahren mit der Badrenovierung eine Investition in die eigene Immobilie. Aber nur 14 % wollen die Heizung sanieren.
„Die Chancen sind jetzt deutlich größer geworden, dass bei Deutschlands Hausbesitzern die Bereitschaft zur Investition in eine neue Heizungsanlage ab dem nächsten Jahr steigen wird“, urteilt Elmar Esser. Die Betriebe des Heizungsbauerhandwerks seien jedenfalls bereit, Energieeffizienz in die Heizungskeller der Republik zu bringen und damit den „schlafenden Riese der Energiewende“ (Nationaler Aktionsplan) zu wecken.

 

Vorzeitige Inbetriebnahme

Durch Frostbrief absichern
Vom Bauherrn wird nicht selten der Wunsch geäußert, dass die in einem Neubau gerade fertiggestellte Heizungsanlage oder die Einzelfeuerstätte möglichst frühzeitig in Betrieb genommen werden soll – zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch.
So wünschenswert die nötige Wärme auch sein mag, so wichtig ist die rechtliche Absicherung für den Fachbetrieb: Es muss zuvor der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z. B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebes fällt.
Der ZVSHK hat im Entwurf für einen entsprechenden Frostbrief die wichtigsten Punkte aufgeführt. Dieses Musterschreiben können organisierte Innungsbetriebe im Mitgliederbereich von www.zvshk.de gratis herunterladen („QL54212042“ als Suchbegriff eingeben). Die elektronische Vorlage ermöglicht Änderungen, damit der Fachbetrieb das Formular seinen betrieblichen Erfordernissen anpassen kann.

 

Berufsförderungswerk

Fortbildung SHK-Kundendiensttechniker
Dem Anlagenmechaniker bringt die Weiterbildung zum SHK-Kundendiensttechniker eine interessante Erweiterung seiner Kompetenzen. Auch für 2015 hat das Berufsförderungswerk der Gebäude- und Energietechnikhandwerke (BFW) beispielsweise dieses Angebot in den Fortbildungskalender aufgenommen. So starten neue Kurse am 13. Februar 2015 in Braunschweig oder am 27. Februar in Köln sowie Osnabrück oder am 2. März in Schweinfurt. Die Laufzeit bei den zertifizierten Bildungsstätten des SHK-Handwerks ist unterschiedlich lang, aber stets über mehrere Monate angelegt.
Nähere Einzelheiten zum gesamten Weiterbildungsprogramm des BFW in der Potsdamer Geschäftsstelle unter Telefon 0331 2008300 sowie unter www.berufsfoerderungswerk.org (aktuelle Terminübersicht).

 


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