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Zentralverband – Kurz und bündig

Die BTGA-Regel 3.002 zu wassergeführten Heiz-, Kalt- oder Kühlkreisläufen wurde berarbeitet und kann digital erworben werden. Bild: ZVSHK

Seit dem Vorjahr sind Versorgungsengpässe nicht nur bei Kältemitteln mit einem hohen Treibhauspotenzial entstanden. Bild: ZVSHK

Am „Tag des Bades“ nehmen SHK-Innungsbetriebe teil, die entweder über eine eigene Ausstellung verfügen oder dafür die Möglichkeiten des Fachgroßhandels nutzen. Bild: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft

 

Heizen und Kühlen

BTGA-Regel 3.002 überarbeitet
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) hat durch Experten aus der Heizungs-, Kälte- und Sanitärtechnik sowie aus der Wissenschaft die BTGA-Regel 3.002 an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Dabei geht es um die hydraulische und pneumatische Druckprüfung sowie um das Spülen und Befüllen geschlossener wassergeführter Heiz- und Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe in Gebäuden (Neu-Installationen).
Einbezogen sind auch Installationen auf dem anliegenden Grundstück, beispielsweise dem Werksgelände. Ausgenommen davon bleiben Fernwärmeanschlüsse vor der Hausübergabestation und Installationen außerhalb einer Grundstücksgrenze (öffentliche Bereiche). Der ZVSHK hat diese Arbeit unterstützt und die Bundesfachgruppe SHK hat die Regel überprüft. Die SHK-Branche verfügt damit über ein einheitliches Instrument mit branchenweiter Akzeptanz.
Mitglieder der SHK-Organisation können die BTGA-Regel 3.002 zum Preis von 23,60 Euro (inkl. MwSt.) als Download im Onlineshop des ZVSHK bestellen – unter www.zvshk.de im Suchfeld den Quicklink QL3314728 eingeben. Inhaltsverzeichnis sowie eine Leseprobe sind für jeden zugänglich. Nichtmitglieder erhalten die ­BTGA-Regel für 29,50 Euro beim Beuth Verlag unter www.beuth.de.

Treibhausgase

Kältemittel knapp und teuer
Die aktuelle F-Gase-Verordnung ist 2015 in Kraft getreten und zielt darauf ab, die Emission von Treibhausgasen in den kommenden Jahren deutlich zu senken. Dieses vom Handwerk grundsätzlich unterstützte Ziel hat allerdings aufgrund kurzer Übergangsfristen dazu geführt, dass gängige Kältemittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Preise bereits im vergangenen Jahr gestiegen sind. In den vergangenen Monaten entstanden Versorgungsengpässe nicht nur bei Kältemitteln mit einem hohen Treibhauspotenzial (z. B. R404A bzw. R507), die aufgrund ihrer Klimaschädlichkeit allmählich vom Markt genommen werden sollen, sondern auch bei anderen Kältemitteln (z. B. R134a).
Auf die Betreiber von Kälte- und Kühlanlagen kommen deshalb nicht nur daraus resultierende, deutlich gestiegene Servicekosten zu. Es kann auch soweit kommen, dass die Fachbetriebe wegen des Mangels bestimmter Kältemittel nur verzögert Wartungen durchführen können.
In etlichen Fällen ist es für Betreiber sogar besser, wenn sie in eine Neuanlage investieren. Denn eine Umstellung bestehender Anlagen auf neue Kältemittel ist in vielen Fällen gar nicht möglich, weil nicht alle Anlagenkomponenten angepasst werden können und zusätzlich auch veränderte Einsatzgrenzen bzw. eine schlechtere Anlageneffizienz nicht ausgeschlossen sind.
Etliche Hintergrundinformationen zum Thema bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks unter www.zdh.de (als Suchbegriff F-Gase-Problematik eingeben).

 

 

Bäder

Am „Tag des Bades“ teilnehmen
Nur noch wenig Zeit bleibt bis zum kommenden „Tag des Bades“ am 15. September 2018. Diesmal steht das Motto „Bad und Gesundheit“ im Vordergrund. Es geht darum, wie sich das Bad für die Gesundheitsvorsorge einrichten lässt. Wie in den Vorjahren hat die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) Werbemittel zum Download vorbereitet. Das Spektrum der Öffentlichkeitsarbeit der VDS wird sich wieder auf breit gestreute Endverbraucherpresse-Aussendungen mit Texten, Fotos und Grafiken erstrecken. Entsprechend groß wird an diesem Tag die Werbewirksamkeit in der Öffentlichkeit sein. Im Web ist dieser Event über die Portale www.gutesbad.de und www.tagdesbades.de erreichbar.
Viele SHK-Handwerksbetriebe sowie der Fachgroßhandel stecken in den Vorbereitungen, die in den vergangenen Jahren erreichte öffentliche Aufmerksamkeit zu nutzen und sich aktiv am „Tag des Bades“ zu beteiligen. Übrigens: Der 15. September ist identisch mit dem „Tag des Handwerks“.
Auch Kurzentschlossene sind willkommen und finden noch Bestellmöglichkeiten für Werbematerialien. Dazu gehören Pressetexte, Bilder und Banner, damit die Fachunternehmer mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit für diesen Tag werben können. Organisierte Innungsbetriebe finden die Download-Seite unter www.zvshk.de (als Suchbegriff den Quicklink QL95117057 eingeben).

 

Konjunktur

Entwicklung weiter auf hohem Niveau
An der bundesweiten, repräsentativen Sommerbefragung des ZVSHK haben sich im Juli insgesamt 1233 Innungsbetriebe aus den Gewerken der Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Klempner sowie Behälter- und Apparatebauer beteiligt.
Das anhaltende Stimmungshoch wird durch einen Auftragsbestand von durchschnittlich 11,8 Wochen bestätigt. Zum Vergleich: Im vergangenen Sommer waren es 11,3 Wochen.
Die vollen Auftragsbücher resultieren hauptsächlich aus dem anhaltend boomenden Sanierungsgeschäft mit Bädern und Heizungen, wobei das Geschäftsfeld Sanitär mit +82,2 % leicht vor der Heizung (+76,5 %) liegt. Das Kundendienst- und Wartungsgeschäft erreicht den Wert von +83,3 %.
Die Geschäftslage für die nächsten drei Monate wird mit +23,0 % immer noch recht hoch bewertet, ist im Vergleich zum Vorjahr (+27,5 %) jedoch gesunken. Die Hochstimmung im SHK-Handwerk führt weiterhin zu keinem wesentlichen Beschäftigungsaufbau. Lediglich rund 18 % geben an, ihr Team um weitere Fachkräfte verstärkt zu haben.

 


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