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Wärmeerzeuger für Biomasse

GEG-konformes Heizen mit Energieträgern aus der Natur

Der Pelletheizwertkessel „Peleo BlueTech“ von Paradigma verursacht auf Basis der ­besonderen Verbrennungs­technik „ZeroFlame“ sehr ­geringe ­Feinstaubemissionen. Bild: Paradigma

Der „BioWIN Ultegra“ ist in den Leistungsklassen 12 und 18 kW erhältlich und eignet sich damit besonders für Ein- bis Zweifamilienhäuser. Falls gewünscht, wird der Pelletkessel zusammen mit dem Windhager-Tablet „myComfort Controller“ ausgeliefert, das sich direkt am Gerät anbringen lässt. Bild: Windhager

Die Pumpen-Mischer-Gruppe „PMG1“ dient zur Regelung der Vorlauftemperatur in Heiz- oder Kühlkreisen. Bild: Technische Alternative

Der Kachelofen-Heizeinsatz „Turma“ speist einen Teil der Holzwärme über einen Wärmeübertrager in das Heizsystem. Bild: Leda Werk

Der Feinstaub-Partikelabscheider „Airjekt 1 Ceramic“ ist jetzt vom DIBt für den Einbau in gemauerte Schornsteine ohne Innenrohr zugelassen. Bild: Kutzner + Weber

Das Pflanzenkohle-Modul „Biochar“ (links) dient der Erweiterung der Hackschnitzelheizung „Powerchip“ (rechts). Es ist erhältlich in drei Leistungsgrößen: bis 50 kW, bis 75 kW, bis 100 kW Leistung des „Powership“. Bild: Guntamatic

Zu der etablierten Brennwertbaureihe „Pellematic Condens“ 10 bis 18 kW stehen nun auch die „Pellematic Compact“ 10 bis 18 kW sowie die „Pellematic Smart XS“ mit 10 bis 12 kW mit „ZeroFlame“ zur Verfügung. Bild: Ökofen

Standardmäßig ist der „Vitoligno 300-C“ mit Saugsystem für die automatische Pelletentnahme aus einem Lagerraum ausgestattet. Der Kessel kann aber auch von automatischer zur manuellen Befüllung umgerüstet werden. Bild: Viessmann

Mit der Fröling-APP können auch mehrere Heizkessel von überall überwacht und bedient werden. Bild: Fröling

Das Energiemanagementsystem von KWB koordiniert die Energielieferanten und -verbraucher in einem Haus, um einen möglichst hohen Anteil aus der Sonnenergie zu decken. Bild: KWB

Der Feinstaubabscheider ist ohne zusätzlichen Platzbedarf in den Kessel integriert worden. Stellfläche und Mindestabstände sind so unverändert geblieben. Bild: HDG Bavaria

Der „Nano PK“: ein Partikelabscheider in der Verbindungs-leitung ist nicht mehr erforderlich. Bild: Hargassner

 

Das Gebäudeenergiegesetz formuliert in § 71 die grundlegenden Anforderungen an Heizungsanlagen. Im Kern geht es um die 65%-Regel. Sie besagt, dass mindestens 65 % der Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen muss. Diese Vorgabe muss für jede Anlage individuell nach DIN V 18599 von einer im GEG näher definierten Personengruppe nachgewiesen werden. Das ist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Das GEG benennt aber in Absatz 3 des § 71 konkrete Heizanlagen/Wärmeerzeuger, die diesen Nachweis nicht erbringen müssen – solange sie den Wärmebedarf der Nutzungseinheit vollständig, d. h. zu 100 %, decken. Dazu zählen u. a. „Heizanlagen zur Nutzung von Biomasse“, also Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel. Andreas Lücke, Sprecher der Initiative Holzwärme, nennt die aus seiner Sicht plausible Erklärung: „Die holzbasierte 
Wärmeerzeugung bietet sich besonders gut für die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes an und muss damit Teil der Lösung sein.“ Die IKZ hat sich im Markt für Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel umgehört. Hier finden sich auszugsweise Produkte von einigen Herstellern von Biomassekesseln.

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