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Vorübergehende Gesetzesänderungen im Zuge der Corona-Pandemie
Seit dem Frühjahr 2020 gelten rechtliche Ausnahmen für Unternehmen, Gläubiger und Privatpersonen
Die Bundesregierung hatte bereits Ende März das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) verkündet. Es ist eine Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und gilt seit dem Verkündigungstermin 27. März 2020. Es lässt sich auch auf Handwerksbetriebe anwenden.
Wesentliche Änderungen der vorübergehend geltenden Gesetzesanpassung sind...
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