Stolperfallen des Urheberrechts - Vorsicht bei der Erstellung von Logos, Visitenkarten, Briefpapier, Katalog oder Flyern durch Dritte
Alljährlich rennen zahlreiche deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende in eine völlig unnötige Unterlassungsfalle. Bei der Entwicklung von Logos, Visitenkarten, Briefpapier, Katalog oder Flyern haben sie, meistens nicht vorsätzlich und unbewusst, die Urheberrechte Dritter verletzt.
Alljährlich rennen zahlreiche deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende in eine völlig unnötige Unterlassungsfalle. Bei der Entwicklung von Logos, Visitenkarten, Briefpapier, Katalog oder Flyern haben sie, meistens nicht vorsätzlich und unbewusst, die Urheberrechte Dritter verletzt.
Dabei, so betont der Düsseldorfer Fachanwalt für Informationstechnologierecht Horst Leis von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft, ließe sich dies in der Regel durch Beachtung einiger Regeln leicht vermeiden. Dies erläutert der Experte an zwei Beispielen: