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Stolperfallen des Urheberrechts - Vorsicht bei der Erstellung von Logos, Visitenkarten, Briefpapier, Katalog oder Flyern durch Dritte

Alljährlich rennen zahlreiche deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende in eine völlig unnötige Unterlassungs­falle. Bei der Entwicklung von Logos, Visitenkarten, Brief­papier, Katalog oder Flyern haben sie, meistens nicht vorsätzlich und unbewusst, die Urheberrechte Dritter verletzt.

 

Alljährlich rennen zahlreiche deutsche Unternehmen und Gewerbetreibende in eine völlig unnötige Unterlassungs­falle. Bei der Entwicklung von Logos, Visitenkarten, Brief­papier, Katalog oder Flyern haben sie, meistens nicht vorsätzlich und unbewusst, die Urheberrechte Dritter verletzt.

Dabei, so betont der Düsseldorfer Fachanwalt für Informationstechnologierecht Horst Leis von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft, ließe sich dies in der Regel durch Beachtung einiger Regeln leicht vermeiden. Dies erläutert der Experte an zwei Beispielen:

 


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