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Schadenfälle trotz Einhaltung der DIN

Oberlandesgericht Hamm sieht Vermutungswirkung einer DIN als widerlegt an. Im Prozess ging es nicht um SHK, es stellen sich grundsätzliche Fragen zur Anwendung einer Norm

DIN-Normen können die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. Sie müssen das aber nicht per se. Bild: IKZ

Bei der Anwendung einer DIN-Norm ist stets zu prüfen, ob sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügt oder ob es andere, „schärfere“ Regelwerke wie etwa VDI-Richtlinien oder DVGW-Arbeitsblätter gibt. Bild: IKZ

 

Auf Normen und Stellungnahmen des DIN verlassen wir uns seit vielen Jahrzehnten. Ob Produkt-, Anwendungs- oder Prüfnorm – insbesondere im technischen Bereich ist so gut wie alles genormt. Allein im Bereich Sanitär, Heizung, Klima, Elektro gibt es Dutzende wenn nicht sogar Hunderte von relevanten DIN-Normen. In einem Urteil hat das OLG Hamm die Vermutungswirkung1) einer Norm widerlegt. Hat das womöglich Folgen für die SHK-Branche?

Zunächst einmal sei vorangestellt: Im Gegensatz zu Verordnungen, die festgelegte staatliche und parlamentarische Verfahren durchlaufen, sind DIN-Normen ...

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