Schadenfälle trotz Einhaltung der DIN
Oberlandesgericht Hamm sieht Vermutungswirkung einer DIN als widerlegt an. Im Prozess ging es nicht um SHK, es stellen sich grundsätzliche Fragen zur Anwendung einer Norm
Auf Normen und Stellungnahmen des DIN verlassen wir uns seit vielen Jahrzehnten. Ob Produkt-, Anwendungs- oder Prüfnorm – insbesondere im technischen Bereich ist so gut wie alles genormt. Allein im Bereich Sanitär, Heizung, Klima, Elektro gibt es Dutzende wenn nicht sogar Hunderte von relevanten DIN-Normen. In einem Urteil hat das OLG Hamm die Vermutungswirkung1) einer Norm widerlegt. Hat das womöglich Folgen für die SHK-Branche?
Zunächst einmal sei vorangestellt: Im Gegensatz zu Verordnungen, die festgelegte staatliche und parlamentarische Verfahren durchlaufen, sind DIN-Normen ...
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